Straßenverkehr: Sonntagsruhe für die Ampel?, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie viele #Lichtzeichenanlagen gibt es in Berlin
und bei wie vielen handelt es sich davon um #Bedarfsampeln?
Antwort zu 1: In Berlin sind derzeit 2100 Lichtzeichenanlagen
in Betrieb. Bedarfsampeln sind Lichtzeichenanlagen,
welche nur im Bedarfsfall, z. B. bei Messen,
eingeschaltet werden. Hiervon gibt es in Berlin lediglich
fünf Anlagen.
Frage 2: Wie viele Ampeln werden an Wochenenden
und Feiertagen abgeschaltet?
Antwort zu 2: An Sonn- und Feiertagen sind 79 Lichtzeichenanlagen
nicht in Betrieb.
Frage 3: Nach welchen Kriterien erfolgt die Abschaltung
und wer legt sie fest?
Antwort zu 3: Lichtzeichenanlagen sollen grundsätzlich
ständig den Verkehr regeln. Dennoch gibt es Anlagen,
deren Betriebszeiten eingeschränkt werden können.
Die Entscheidung darüber fällt in jedem Einzelfall die
Verkehrslenkung Berlin (VLB) nach vorheriger Anhö-
rung der Polizei. Kriterien einer eventuellen Abschaltung
ergeben sich im Wesentlichen aus der Begründung, welche
seinerzeit zur Errichtung einer Lichtzeichenanlage
geführt hat. Bei Einkaufszentren sind dies beispielsweise
die Öffnungszeiten der Einrichtung, bei Straßenbahnverkehren
die Zeiten des Linienbetriebs.
Frage 4: Aus welchem Grunde wurde die Bedarfsampel
für Fußgänger in der Glienicker Straße Höhe Rudower
Straße in Köpenick vor gut zwei Jahren an Wochenenden
abgeschaltet, obwohl dort auch samstags und sonntags ein
erheblicher Durchgangsverkehr auf dem Weg zum Adlergestell
und zur A 113 oder von dort zurück herrscht?
Antwort zu 4: Bei der Lichtzeichenanlage Glienicker
Straße in Höhe der Rudower Straße handelt es sich um
eine Fußgänger-Anforderungsampel. Sie wurde im Jahr
1993 zur Schulwegsicherung errichtet. Durch den Bau der
‚Tangentialverbindung Ost‘ und der Spindlersfelder Stra-
ße als Verbindung von Adlershof nach Köpenick hat
dieser Abschnitt der Glienicker Straße an Bedeutung für
den Durchgangsverkehr verloren. Bei einer Überprüfung
der Betriebszeiten hat die VLB daher festgelegt, den Betrieb
der Ampelanlage auf Montag-Samstag von 6 bis 22
Uhr zu beschränken, da durch die Ampel im Wesentlichen
der Schulweg zu sichern ist. Sonn- und Feiertags ist
das Verkehrsaufkommen zudem deutlich geringer.
Frage 5: Weshalb blieben diesbezügliche Bürgerbeschwerden
an die Verkehrslenkung Berlin von 2015 unbeantwortet
und warum führten auch Nachfragen aus dem
April 2016 nicht einmal zu einem Antwortschreiben?
Antwort zu 5: Es liegt lediglich eine bisher nicht abgeschlossene
Bürgerbeschwerde zur Änderung der Betriebszeit
bei der VLB vor. Im Jahr 2015 erfolgte durch
die VLB letztmalig eine Abfrage bei der Polizei, ob eine
Ausweitung der Betriebszeit erforderlich ist. Ein zeitlich
längerer Betrieb der Ampel wurde seitens der Polizei
zunächst nicht für notwendig erachtet.
Frage 6: Wie schätzt der Senat die Situation jetzt ein
und kann im konkreten Fall im Sinne der Verkehrssicherheit
die Wiedereinschaltung der Bedarfsampel an Wochenenden
erfolgen?
Antwort zu 6: Da sich im Bereich der Lichtzeichenanlage
auch Haltestellen befinden, kann nicht ausgeschlossen
werden, dass auch an Sonn- und Feiertagen ein Regelungsbedarf
besteht. Die VLB hat nach erneuter Überprü-
fung der Verkehrssituation den Betrieb der Anforderungsampel
auch an Sonn- und Feiertagen veranlasst. Vorgesehen
ist eine Betriebszeit Montag bis Samstag von 6 bis 22
Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 7 bis 22 Uhr. In diesem
Zusammenhang wird die Bürgerbeschwerde abschließend
beantwortet.
Berlin, den 09. Februar 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Feb. 2017)