Sicherheit bei S-Bahn und BVG: Ausreichend Schutz vor Übergriffen?, aus Senat

15.09.2023

Zu Straftaten, die im #Zuständigkeitsbereich der #Bundespolizei erfasst wurden und  in deren weiterer #Bearbeitungszuständigkeit liegen, kann der Senat keine Aussage treffen.

Die Bundespolizei nimmt polizeiliche Aufgaben auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes wahr. Im Einzelnen hat die Bundespolizei folgende Einsatzschwer- punkte:

  • Gefahrenabwehr und Strafverfolgung auf den Bahnhöfen und auf den Gleisanlagen,
  • Gezielte Streifentätigkeit und Fahndung in kriminalitätsgefährdeten Zügen des Personennahverkehrs zur Erhöhung der objektiven und subjektiven Sicherheit,
    • Maßnahmen auf Bahnhöfen und in Zügen im Zusammenhang mit der Personenbeförderung bei Großveranstaltungen.
„Sicherheit bei S-Bahn und BVG: Ausreichend Schutz vor Übergriffen?, aus Senat“ weiterlesen