Bahnhöfe: Südliche Fußgängerbrücke am S-Bahnhof Mahlsdorf / Kaulsdorf, aus Senat

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In der Schriftlichen Anfrage 18 / 15 031 wird die Möglichkeit in Aussicht gestellt, dass der Bau der
zusätzlichen barrierefreien Erschließung des -Bahnhofs #Kaulsdorf grundsätzlich in das #Förderprogramm
#Bahnhofsverschiebung, Zugänge, Aufgänge“ (Teilansatz in Kapitel 0730, Titel 89102) aufgenommen
werden könnte. Dazu frage ich:
Frage 1:
Hat der Senat vor, die vorgenannte Maßnahme in das Förderprogramm „Bahnhofsverschiebungen,
Zugänge, Aufgänge“ anzumelden bzw. aufzunehmen?
Antwort zu 1:
Der Senat wird eine Aufnahme in das Maßnahmenprogramm „Bahnhofsverschiebungen,
Zugänge, Aufgänge“ ( Teilansatz Kapitel 0730, Titel 89102) prüfen.
Frage 2:
Welche Vorbereitungen wären dafür notwendig, um diese Maßnahme in das Förderprogramm
aufzunehmen?
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Antwort zu 2:
Die Aufnahme der Maßnahme ist zu prüfen und bei positivem Ergebnis eine Bestellung bei
der Deutschen Bahn Station und Service AG auszulösen. Bei Aufnahme ist die
Finanzierung der Maßnahme im Rahmen des Teilansatzes Kapitel 0730, Titel 89102 zu
berücksichtigen und sicherzustellen.
Frage 3:
Hat der Senat vor, diese Maßnahme bei der Deutsche Bahn Station und Service AG zu bestellen?
Antwort zu 3:
Siehe Anworten zu Fragen 1 und 2.
Der Senat wird eine Bestellung bei der Deutsche Bahn Station und Service AG prüfen.
Frage 4:
Ist die Inanspruchnahme von privaten Grundstücken für die Errichtung der südlichen, barrierefreien
Erschließung zwingend erforderlich oder gibt es dazu ggf. Alternativen?
Antwort zu 4:
Eine Inanspruchnahme von privaten Grundstücken wird nach derzeitigem Kenntnisstand
ggf. erforderlich sein.
Frage 5:
Wie sehe ein möglicher Zeitplan zur Errichtung der barrierefreien, südlichen Erschließung des S-Bahnhofs
Kaulsdorf aus, wenn die Anmeldung zum nächstmöglichen Termin erfolgen würde?
Antwort zu 5:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Gemäß Standardterminplan ergibt sich folgender Zeitplan:
Sobald die Finanzierung gesichert ist und die Bestellung der Leistung vorliegt, kann mit
der Vorplanung begonnen werden. Diese dauert ca. 12 Monate.
Für die Erarbeitung und Abstimmung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung sind ca. 9
Monate notwendig, um darauffolgend das Planrecht einzureichen. Mit bestehender
Entwurfsplanung (EP) kann eine Anmeldung der Sperrpausen durchgeführt werden, die
mindestens 2 Jahre vor Fahrplanwechsel zum Baubeginn erfolgt. In Abhängigkeit von der
Bearbeitung des Planrechtsantrags beginnt die Erarbeitung der Ausführungsplanung. Die
Dauer für die Leistungsphasen 5-7 wird auf 22 Monate geschätzt. Somit ergibt sich vom
Planungsstart bis zum Baubeginn eine Gesamtdauer von ca. 56 Monaten.“
Berlin, den 25.07.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz