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Frage 1:
Wie viele #Verkehrsunternehmen sind Mitglied im #VBB?
Antwort zu 1:
Verkehrsunternehmen sind nicht Mitglieder des VBB. Der VBB ist ein
#Aufgabenträgerverbund in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
(VBB GmbH). Gesellschafter sind die #Länder Berlin und Brandenburg mit einer Beteiligung
von je einem Drittel. Das übrige Drittel verteilt sich auf die kommunalen Aufgabenträger im
Land Brandenburg (im Regelfall die Landkreise und kreisfreie Städte).
Die Gründung der VBB GmbH geht auf einen Auftrag aus dem Einigungsvertrag zurück,
der seinen Niederschlag in den ÖPNV-Gesetzen der Länder Berlin und Brandenburg
gefunden hat.
Die Verbundverkehrsunternehmen des übrigen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
sind gemeinsam mit der VBB GmbH über einen Kooperationsvertrag verbunden, der die
Zusammenarbeit im Verkehrsverbund im Einzelnen regelt. Im
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) gelten für die EVU die Kooperationspflichten mit
dem Verkehrsverbund aus den jeweiligen Verkehrsverträgen.
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Die Anzahl der kooperierenden Verkehrsunternehmen ist damit nicht konstant, sondern
davon abhängig, wie viele Verkehrsunternehmen jeweils von den Aufgabenträgern mit der
Erbringung von Verkehrsleistungen beauftragt wurden bzw. Liniengenehmigungen für
entsprechende Verkehre halten. Derzeit kooperieren 38 Verkehrsunternehmen des SPNV
und des übrigen ÖPNV im VBB.
Frage 2:
Wo haben die Verkehrsunternehmen ihren Sitz?
Antwort zu 2:
Der VBB teilt hierzu mit:
„Der jeweilige Sitz der Verkehrsunternehmen kann der Website der VBB GmbH
entnommen werden (https://www.vbb.de/der-verkehrsverbund/verkehrsunternehmen).“
Frage 3:
Wie werden im VBB Beschlüsse gefasst und wie sind die Stimmrechte verteilt?
Antwort zu 3:
Der VBB teilt hierzu mit:
„Die VBB GmbH hat einen Aufsichtsrat, der wesentliche Entscheidungen trifft. Im
Aufsichtsrat sind alle Gesellschafter vertreten. Beschlüsse des Aufsichtsrates bedürfen der
Mehrheit der abgegebenen Stimmen; sie kommen nur mit den Stimmen von mindestens
jeweils zwei Vertretern der Länder Berlin und Brandenburg sowie 50 v.H. der Stimmen der
Vertreter der übrigen Gesellschafter sowie einer weiteren Stimme zustande.“
Frage 4:
Wie verteilen sich die laufenden Kosten unter den Mitgliedsunternehmen?
Antwort zu 4:
Der VBB verfügt nicht über Mitgliedsunternehmen. Die VBB GmbH wird von ihren
Gesellschaftern finanziert.
Frage 5:
Wie viele Mitarbeiter arbeiteten bisher für den VBB und wie viele Mitarbeiter sollen es in den kommenden
Jahren werden?
Antwort zu 5:
Die VBB GmbH verfügt derzeit – ohne Geschäftsführung – über 97,5 unbefristete Stellen
gemäß Stellenplan. Der Stellenplan für das Jahr 2020 sieht 102,5 unbefristete Stellen vor.
Darüber hinaus gibt es sachgrundbefristete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie
studentische Hilfskräfte, deren Anzahl sich am jeweiligen Arbeitsbedarf bemisst. Bei der
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Suche nach einem neuen Mietobjekt wurde unter Berücksichtigung dieser Gruppen von
einem Bedarf von rund 130 Arbeitsplätzen ausgegangen.
Frage 6:
Wie viele Quadratmeter entfallen rechnerisch am alten und am neuen Standort auf jeden Mitarbeiter?
Antwort zu 6:
Der VBB teilt hierzu mit:
„Der bisherige Standort ist am Hardenbergplatz 2, 10623 Berlin. Von der gemieteten
Bürofläche ohne Berücksichtigung der Besprechungsräume entfallen durchschnittlich
17,2 m² Nettogrundfläche (NGF) auf jeden Arbeitsplatz.
Der neue Standort ist am Stralauer Platz 29, 10243 Berlin. Dort beträgt die Bürofläche
ohne Berücksichtigung der Besprechungsräume durchschnittlich 17,7 m² NGF für jeden
Arbeitsplatz.“
Frage 7:
Wo hat der VBB bis 2019 seinen Standort und welche Fläche steht ihm dort zur Verfügung?
Antwort zu 7:
Der VBB teilt hierzu mit:
„Der derzeitige Sitz der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH ist am
Hardenbergplatz 2, 10623 Berlin. Die aktuell angemietete NGF beträgt 2.512,92 m².“
Frage 8:
Weshalb wird ein neuer Standort gesucht und welche formalen Anforderungen stellt der VBB an den neuen
Standort?
Antwort zu 8:
Der VBB teilt hierzu mit:
„Die VBB GmbH ist seit dem Jahr 2007 Mieterin der Geschäftsräume am Hardenbergplatz
2; der Mietvertrag wurde in den Jahren 2012 und 2015 verlängert. Der Mietvertrag endet
am 31. Januar 2021. Eine weitere Verlängerung des Mietvertrages ist nicht möglich, da
u.a. im Jahr 2021 die Betriebsgenehmigung für das Gebäude aus Brandschutzgründen
erlischt. Soweit bekannt ist, soll das Gebäude kernsaniert bzw. abgetragen werden.
Die VBB GmbH hatte folgende Anforderungen definiert: Gesucht wurde eine Fläche zur
Nutzung als Bürobetrieb mit Besprechungsräumen und einem barrierefrei erreichbaren
Kundencenter. Mit Blick auf die Lage wurde ein Mietobjekt mit sehr guter Anbindung an
den ÖPNV, insbesondere auch an den Regionalverkehr, gesucht, um eine gute
Erreichbarkeit für die mit der VBB GmbH verbundenen Partner und Kundinnen und
Kunden aus Berlin und Brandenburg sicherzustellen.“
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Frage 9:
Wie wird über die Standortfrage für die neuen Räumlichkeiten entschieden?
Antwort zu 9:
Der VBB teilt hierzu mit:
„Die Entscheidung über den Abschluss eines neuen Mietvertrages obliegt dem
Aufsichtsrat. Dieser hat den Beschluss am 28. März 2019 gefasst.“
Frage 9a:
Welchen Einfluss nehmen hierauf die Mitgliedsunternehmen?
Antwort zu 9a:
Der VBB verfügt nicht über Mitgliedsunternehmen, so dass diese keinen Einfluss auf die
Entscheidung nehmen bzw. nahmen. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 3
verwiesen.
Frage 9b:
Welchen Einfluss nehmen hierauf die politischen Entscheidungsträger der Heimatkommunen der
Verkehrsunternehmen?
Antwort zu 9b:
Alle Gesellschafter der VBB GmbH entsenden Mitglieder in den Aufsichtsrat, der die
Entscheidung getroffen hat. Beteiligt an der Entscheidung sind dabei nicht die Kommunen
in denen die Verkehrsunternehmen, welche die Verkehrsleistung im VBB erbringen, ihren
Sitz haben, sondern die Aufgabenträger. Diese können im Aufsichtsrat direkt Einfluss auf
die Entscheidung nehmen.
Frage 10:
Weshalb wird für den VBB ein neuer Standort in Berlin und nicht in Brandenburg gesucht, wenn doch zwei
Drittel der Gesellschafter aus Brandenburg kommen?
Antwort zu 10:
Die Gesellschafter haben im Gesellschaftsvertrag einvernehmlich festgelegt, dass der Sitz
der VBB GmbH Berlin ist. Diese Entscheidung trägt insbesondere der Tatsache
Rechnung, dass Berlin im geografischen Zentrum des Landes Brandenburg liegt und den
Mittelpunkt des Verkehrsnetzes bildet. Ein Gesellschaftssitz in Berlin ist dadurch aus allen
Regionen des Landes Brandenburg gut erreichbar.
Frage 11:
Wie hoch ist die Miete insgesamt und pro Quadratmeter am neuen Standort?
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Antwort zu 11:
Der vereinbarte Mietpreis je m² und Monat am neuen Standort beträgt 28,48 Euro im
ersten Vertragsjahr und konnte durch Verhandlungen mit dem Vermieter ausgehend von
dem zunächst kommunizierten Preis von 29,00 Euro je m² noch gesenkt werden. Eine
Gesamtmiete ist nicht vereinbart, die berechnete Mietfläche beträgt 3872,00 m². Diese
Fläche bezieht sich jedoch nicht auf die in der Antwort zur Frage 7 genannte Netto-
Grundfläche, sondern auf die Brutto-Grundfläche. Die Berücksichtigung der Mietfläche als
Brutto-Grundfläche ist aktuell marktüblich und beinhaltet im Gegensatz zur beim
bisherigen Mitobjekt vereinbarten Netto-Grundfläche auch Flächen für Wände,
Stützpfeiler, Installationskanäle, Hohlräume, Wandnischen etc. Nach Kenntnis des
Senates kann davon ausgegangen werden, dass die Netto-Grundfläche im Vergleich zur
Brutto-Grundfläche rund 30 % größer ist. Die Angaben des aktuellen und künftigen
Mietobjekts sind daher nicht direkt vergleichbar. Zur vorgenannten Fläche kommen
224,6 m² Kellerfläche hinzu, welche ohne Berechnung eines Mietpreises überlassen
werden.
Der Senat weist in diesem Zusammenhang auch auf die in den vergangenen Jahren
gestiegenen Mieten für Gewerbeobjekte hin.
Frage 12:
Welche Kosten ließen sich einsparen, wenn ein Standort außerhalb Berlins gewählt würde?
a) Mit welchen Quadratmeterpreisen müssten die Gesellschafter rechnen, wenn ein Standort in den Berliner
Außenbezirken oder im Berliner Speckgürtel angemietet würde?
b) Mit welchen Quadratmeterpreisen müssten die Gesellschafter rechnen, wenn ein Standort in einer der
Brandenburger Städte (z.B. Cottbus, Brandenburg a.d.H. oder Frankfurt (O.) angemietet würde?
Antwort zu 12, 12 a), 12 b):
Der VBB teilt hierzu mit:
„Ein Standort außerhalb Berlins wurde nicht gesucht; es wird auf die Antwort zu Frage 10
verwiesen.
Da die Quadratmeterpreise lage- und objektbezogen sind und stark differieren, kann dazu
keine Aussage getroffen werden.“
Der Senat weist darauf hin, dass nicht nur die Mietkosten für die aus der Standortwahl
resultierenden Kosten zu berücksichtigen sind. Vielmehr sind beispielsweise auch
Personalkosten für längere Reisezeiten und höhere Kosten für die Personalgewinnung
und Mitarbeiterbindung zu berücksichtigen.
Berlin, den 23.12.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz