26.02.2024
https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1420620.php
Kammergericht Berlin schlägt im Beschwerdeverfahren eine Verhandlungslösung zwischen dem Beschwerdeführer und den Ländern vor. Beide Seiten prüfen dies nun
Das #Kammergericht Berlin hat an diesem Freitag in mündlicher Verhandlung mehrere #Rügen eines Bewerbers gegen das 2020 von Berlin und Brandenburg gestartete #S-Bahn-Vergabeverfahren erörtert. In dem #Vergabeverfahren der Länder geht es um die #Herstellung und #Instandhaltung neuer S-Bahn-Wagen und den Betrieb auf zwei (von drei) Teilnetzen der Berliner S-Bahn („#Nord-Süd“ und „#Stadtbahn“). In der ersten Instanz, der Vergabekammer, waren die Rügen im Jahr 2022 aus unterschiedlichen, insbesondere formalen Gründen komplett #abgewiesen worden.
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