Flughafen: Senat haelt trotz juristischer Kritik an BBI-Planungsverfahren fest

Einhaltung des Planungsrechts und eine Schienenanbindung für den BBI – nur noch eine Illusion?

Ereignis

Der Abgeordnete Frederik Over stellte erneut Fragen zur rechtlichen Absicherung des Ausbaus des Flughafens Schönefeld zum BBI sowie zur Abtrennung der Schienenanbindung vom eigentlichen Planfeststellungsverfahren. Der Senat hielt an seiner bisherigen Rechtsauffassung fest und erklärte, keine Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Realisierung der Schienenanbindung zu sehen. Gleichzeitig verwies er bei mehreren Fragen auf die Zuständigkeit der brandenburgischen Planfeststellungsbehörde. 【3-d828c0】

Details

Quelle: Drucksache 15/11565, Kleine Anfrage des Abgeordneten Frederik Over (PDS). 【3-d828c0】

Einhaltung des Planungsrechts und eine Schienenanbindung für den BBI – nur noch eine Illusion? 【3-d828c0】

Antwort

Zu 1. bis 3.:

Der Senat hält an der bereits in der Kleinen Anfrage 15/11163 vertretenen Rechtsauffassung fest, wonach das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz auf den Ausbau des Flughafens Schönefeld anwendbar ist. Andere vergleichbare Großverfahren, aus denen sich eine abweichende Bewertung ergeben könnte, seien dem Senat nicht bekannt. 【3-d828c0】

Zu 4.:

Die nachträgliche Unterzeichnung der ergänzenden Unterlage zur Standortsuche durch die DB Netz AG und die DB Station & Service AG sei rechtlich unproblematisch, da entsprechende Erklärungen jederzeit abgegeben werden können. Zudem hätten beide Unternehmen ausdrücklich erklärt, die Unterlage mitzutragen. 【3-d828c0】

Zu 5.:

Der Senat wies den Vorwurf zurück, seine frühere Antwort sei irreführend gewesen. Die Notwendigkeit der nachgereichten Unterschriften habe unabhängig von der Diskussion über die Ostanbindung bestanden. Im Übrigen verfüge die brandenburgische Planfeststellungsbehörde nicht über einen automatischen Informationsfluss zum Berliner Senat. 【3-d828c0】

Zu 6. bis 8.:

Die Bewertung der Auswirkungen einer Trennung von Flughafen- und Schienenverfahren müsse in den Planfeststellungsbeschluss der zuständigen brandenburgischen Luftfahrtbehörde einfließen. Der Senat wolle diesem Verfahren nicht vorgreifen. 【3-d828c0】

Zu 9.:

Die Vorhabenträger halten nach Angaben des Senats unverändert an der vollständigen Schienenanbindung einschließlich der Ostanbindung fest. Der Senat sehe keinen Anlass, daran zu zweifeln. 【3-d828c0】

Zu 10. und 11.:

Der Senat geht davon aus, dass die brandenburgische Planfeststellungsbehörde sämtliche rechtlichen Fragen umfassend geprüft hat. Deshalb sieht er keine Veranlassung, Schritte zur Aussetzung oder zum Abbruch des Planfeststellungsverfahrens einzuleiten. 【3-d828c0】

Berlin, den 11. August 2004

In Vertretung

Dunger-Löper

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 【3-d828c0】

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.