BBI-Grunderwerb: Mehr als 1800 Flurstuecke fuer den Flughafen benoetigt

BBI-Grunderwerb: Mehr als 1800 Flurstuecke fuer den Flughafen benoetigt

Ereignis

Im Frühjahr 2005 berichtete der Senat über den Stand des Grunderwerbs für den Ausbau des Flughafens Schönefeld zum Berlin Brandenburg International (BBI). Für das Vorhaben wurden insgesamt 1.858 Flurstücke benötigt. Ein Großteil war bereits erworben oder durch Optionen gesichert, weitere Grundstücke sollten bis 2008 angekauft werden. Gleichzeitig waren mögliche spätere Enteignungsverfahren Gegenstand der politischen Debatte. 【3-aa279c】

Details

Quelle: Drucksache 15/12489. 【3-aa279c】

Kleine Anfrage des Abgeordneten Frederik Over (PDS) vom 28. April 2005

Alle Grundstücke für den BBI unter Dach und Fach und dieses Mal sogar die richtigen? 【3-aa279c】

Fragen 1 und 2

Wie weit ist der Grundstückserwerb für den BBI fortgeschritten? 【3-aa279c】

Antwort zu 1 und 2

Für den BBI wurden eingeplant:

  • 908 Hektar Erwerbsfläche,
  • 523 Hektar Flächen mit dauerhaften Beschränkungen,
  • 5 Hektar vorübergehende Beschränkungen,
  • insgesamt 1.858 Flurstücke. 【3-aa279c】

Zum Stichtag 2. Mai 2005:

  • Verträge über 511 Flurstücke abgeschlossen,
  • 421 Hektar Erwerbsfläche gesichert,
  • 38 Hektar dauerhaft beschränkte Flächen erworben,
  • zusätzlich 27 Flurstücke bereits im Eigentum der Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH,
  • Optionsverträge für weitere 150 Flurstücke abgeschlossen. 【3-aa279c】

Für diese Flächen wurden bislang insgesamt 44,6 Millionen Euro aufgewandt. 【3-aa279c】

Noch offen waren:

  • 1.170 Flurstücke,
  • 308 Hektar Erwerbsfläche,
  • 469 Hektar dauerhaft zu sichernde Flächen. 【3-aa279c】

Der Senat plante den Grunderwerb bis 2008 abzuschließen. 【3-aa279c】

Fragen 3 und 4

Wie viele Enteignungen werden erforderlich sein? 【3-aa279c】

Antwort zu 3 und 4

Hierzu konnten noch keine verbindlichen Angaben gemacht werden. Enteignungen seien erst nach Bestandskraft beziehungsweise sofortiger Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses möglich. Zu diesem Zeitpunkt lagen die Voraussetzungen wegen laufender Gerichtsverfahren nicht vor. 【3-aa279c】

Fragen 5 und 6

Wie wird das Allgemeinwohlinteresse begründet? 【3-aa279c】

Antwort zu 5 und 6

Der Senat verwies auf die sogenannte enteignungsrechtliche Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses. Bereits im Planfeststellungsverfahren werde geprüft, ob das Projekt dem Wohl der Allgemeinheit dient. Diese Bewertung sei für spätere Enteignungsverfahren bindend. Das Urteil zum Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung ändere daran nichts. 【3-aa279c】

Fragen 7 und 8

Wie bewertet der Senat die weiteren Erfolgsaussichten des Projekts? 【3-aa279c】

Antwort zu 7 und 8

Der Senat verwies darauf, dass das Bundesverwaltungsgericht die Hauptsacheentscheidung ausdrücklich als offen bezeichnet habe. Die ursprüngliche Planung sah eine Eröffnung zum Winterflugplan 2010/2011 vor. Aufgrund gerichtlicher Verzögerungen werde der Flughafen jedoch voraussichtlich nicht vor 2011 eröffnet werden können. 【3-aa279c】

Berlin, den 17. Mai 2005

Klaus Wowereit

Regierender Bürgermeister 【3-aa279c】

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.