Schallschutzfensterprogramm wird fortgesetzt – Anträge weiter möglich, aus Senat

06.03.2026

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2026/pressemitteilung.1650374.php

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat das landeseigene #Schallschutzfensterprogramm bis zum 31. Dezember 2027 verlängert. Damit können weiterhin Anträge auf finanzielle Hilfe bei der #Lärmsanierung von Fenstern gestellt werden. Seit Beginn des Förderprogramms wurden bereits mehr als 5,2 Millionen Euro #Fördermittel bewilligt und damit rund 6.000 von Verkehrslärm betroffene Einwohnerinnen und Einwohner entlastet.

Das Schallschutzfensterprogramm ist Teil des Lärmaktionsplans Berlin. Es fördert die Verbesserung des Schallschutzes dort, wo aktive Maßnahmen zur Minderung des Verkehrslärms nicht möglich bzw. im ausreichenden Umfang nicht verfügbar sind. Gefördert werden Anrainer von Straßen in der Baulast Berlins und von oberirdischen Schienenwegen der Berliner Verkehrsbetriebe. Ausgenommen von der Förderung sind Anrainer von Autobahnen und Schienenwegen, für die bereits entsprechende #Bundesprogramme bestehen.

Was bringen Schallschutzfenster?

Schallschutzfenster unterscheiden sich von normalen Fenstern im Wesentlichen durch den Scheibenaufbau. Dickere Scheiben und größere Abstände sorgen dafür, dass deutlich weniger Lärm eindringt. Schallschutzfenster und ggf. Lüfter sorgen für einen höheren #Wohnkomfort. Sie ermöglichen einen ruhigen Schlaf, der für die Gesundheit besonders wichtig ist.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Vorhaben, die in Berlin realisiert werden. Die Zuwendungsmittel sind zweckgebunden für Maßnahmen im Bestand zur Erhöhung der Schalldämmung von Fenstern, Balkon- oder Terrassentüren, Loggien und Zusatzeinrichtungen wie schallgedämmten Rollladenaufsatzkästen und schallgedämmten Lüftungsanlagen in Aufenthaltsräumen von Wohngebäuden.

Ebenso gefördert wird die schalltechnische Sanierung vorhandener Fenster und hier insbesondere der berlintypischen Holzkastendoppelfenster. Aufenthaltsräume von Wohnungen sind Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer sowie Wohnküchen mit einer Grundfläche über 10 m², deren Lage sich an der straßenseitigen Hausfassade befinden. Der Einbau von schallgedämmten Lüftungsanlagen wird nur in Schlaf- und Kinderzimmern gefördert.

Bis zu welcher Höhe wird gefördert?

Die Förderrichtlinie wird für die Förderjahre 2026/2027 weitergeführt, der Fördersatz bleibt dabei unverändert. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und beträgt maximal 90 Prozent der förderfähigen Kosten bis zu einer Höchstgrenze von 15.000 Euro je Haus bzw. Wohnung. Gefördert wird mit pauschalen Beträgen je m² Einbaufläche der Schallschutzfenster.Fenster/Türen (inkl. schallgedämmten Rollladenaufsatzkasten) der Schallschutzklasse 4

  • 400 Euro/m² Einbaufläche
  • 500 Euro/m² Einbaufläche
  • pauschal 250 Euro je Raum

Fenster/Türen (inkl. schallgedämmten Rollladenaufsatzkasten) der Schallschutzklasse 5 und Aufarbeitung bestehender HolzkastendoppelfensterSchalldämmlüfter

Welche Behörde ist zuständig für die Förderung?

Die Förderung erfolgt freiwillig nach Maßgabe der vorhandenen Haushaltsmittel und ist bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – I D 3, Brückenstraße 6, 10179 Berlin zu beantragen.

Weitere Informationen und die Antragsunterlagen gibt es hier: Schallschutzfensterprogramm 2026/2027

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