Ausschließliche kontaktlose Kartenzahlung in BVG-Bussen, aus Senat

03.03.2026

Frage 1:

Unterstützen die derzeit in BVG-Bussen eingesetzten #Kartenlesegeräte ausschließlich #kontaktlose Bezahlverfahren (#NFC) oder auch das Einstecken von #Girokarten im #Chip-und-PIN-Verfahren?

a. Falls ausschließlich kontaktlos:

Aus welchen technischen, wirtschaftlichen oder betrieblichen Gründen wurde auf eine Chip-und-PIN-Funktion verzichtet, und wurden #Kombigeräte mit Steckfunktion geprüft?

Frage 2:

Wer hat diese #Festlegung getroffen (BVG eigenständig oder unter Beteiligung des Senats), und welche Zielsetzungen waren damit verbunden?

Antwort zu 1 und 2:

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 zusammen beantwortet. Die gegenwärtig in den Bussen der BVG eingesetzten #On-Board-Units akzeptieren #unbare Zahlungen ausschließlich kontaktlos (NFC-Bezahlverfahren).

Die BVG begründet dies mit einem effizienten und schnellen Bezahlvorgang im Fahrzeug, um die #Haltezeit an Haltestellen nicht durch den #Ticketverkauf und damit die Fahrzeit insgesamt zu verlängern. Darüber hinaus verfügen seit mehreren Jahren nahezu sämtliche neu ausgegebenen Giro- und Kreditkarten standardmäßig über eine Kontaktlosfunktion und auch mobile Bezahlverfahren sind mittlerweile weit verbreitet.

Den #Fahrscheinvertrieb führt die BVG in eigener Verantwortung durch. Die Entscheidung zur Beschaffung von Zahlungsterminals, die Kartenzahlungen via Chipkartenleser nicht akzeptieren, wurde 2020 während der Corona-Zeit durch die BVG mit Blick auf die schnellere Abwicklung getroffen. Der Antrag auf Änderung der VBB Tarif- und Beförderungsbedingungen wurde im Juli 2024 nach rechtlicher Prüfung durch die zuständige #Tarifgenehmigungsbehörde genehmigt.

Frage 3:

Ist dem Senat bekannt, dass Girokarteninhaber die Kontaktlosfunktion aus Sicherheitsgründen deaktivieren lassen können, und wurde dieser Umstand bei der Geräteauswahl berücksichtigt?

Antwort zu 3:

Dem Senat ist bekannt, dass es grundsätzlich die Möglichkeit gibt, dass Karteninhaber bei Ihrer Bank auf Wunsch und in eigener Verantwortung die Zahlungsmöglichkeiten ihrer Karte einschränken lassen können. Diese Möglichkeit wird allerdings nicht von allen Banken angeboten und ist auch nicht für alle Kartentypen verfügbar.

Frage 4:

Wie bewertet der Senat den Umstand, dass Fahrgäste mit deaktivierter Kontaktlosfunktion derzeit keine Möglichkeit haben, beim Fahrpersonal in BVG-Bussen zu bezahlen, insbesondere an Haltestellen ohne Fahrscheinautomat?

Antwort zu 4:

Es steht Bankkundinnen und -kunden selbstverständlich frei, ob, wann und wie sie die ihnen zur Verfügung gestellten Zahlungsmöglichkeiten nutzen wollen. Für diejenigen, die nicht über eine #NFC-fähige Bankkarte verfügen oder diese nicht für den Fahrscheinerwerb nutzen möchten, besteht die Möglichkeit eine #BVG-Guthabenkarte zu erwerben und diese für den kontaktlosen Kauf von Fahrkarten im Bus zu nutzen. Daneben stehen den Fahrgästen u. a. auch die Mobilen #Apps der BVG, Deutschen Bahn und des VBB (betrieben durch die Oberhavel Verkehrsgesellschaft) sowie der Kauf von Fahrscheinen im Vorverkauf bei den Kundenzentren, Agenturpartnern und Fahrausweisautomaten aller VBB-Verkehrsunternehmen zur Verfügung.

Frage 5:

Wurden im Vorfeld Sicherheits- oder Verbraucherschutzaspekte hinsichtlich einer ausschließlichen Nutzung kontaktloser Bezahlverfahren geprüft, und wurden hierzu Datenschutz- oder Sicherheitsbehörden einbezogen?

Antwort zu 5:

Die BVG erläutert dazu, dass Sicherheits- und Verbraucherschutzaspekte im Vorfeld geprüft wurden. Die eingesetzten kontaktlosen Bezahlverfahren entsprächen den geltenden regulatorischen und datenschutzrechtlichen Anforderungen. Die zuständigen Stellen seien einbezogen gewesen.

Frage 6:

Sieht der Senat hierin eine faktische Einschränkung des Zugangs zum ÖPNV an Haltestellen ohne Fahrscheinautomat?

a. Falls nein, warum nicht?

Antwort zu 6:

Eine Veränderung beim Zugang zum ÖPNV besteht im Wesentlichen dadurch, dass in den Bussen der BVG seit 1. September 2024 keine Barzahlungen mehr akzeptiert werden. Dem ist die BVG mit der Einführung der Guthabenkarten und dem Ausbau ihres stationären Vertriebsnetzes, insbesondere bei #Agenturpartnern begegnet. Fahrgäste können sich entweder an den Verkaufsstellen mit Fahrscheinen bevorraten oder mit der Guthabenkarte bei Bedarf in den Fahrzeugen Fahrscheine unbar erwerben.

Frage 7:

Sieht der Senat Handlungsbedarf, künftig auch Kartenzahlungen per Chip und PIN in BVG-Bussen zu ermöglichen oder entsprechende Gerätegenerationen nachzurüsten bzw. bei Neubeschaffungen vorzusehen?

Antwort zu 7:

Nein.

Frage 8:

Ist an allen stationären oder in Tramzügen befindlichen Fahrscheinautomaten die Zahlung auch ohne Kontaktlosfunktion möglich?

Antwort zu 8:

In den Kundenzentren der BVG, S-Bahn und Deutschen Bahn sowie bei deren Agenturpartner ist eine Zahlung üblicherweise in bar und unbar (sowohl kontaktlos als auch via Chipkarte) möglich. Dies gilt auch bei den stationären Fahrscheinautomaten in den U-Bahn-, S-Bahn und Regionalbahn-Stationen. In den Straßenbahnzügen der BVG ist keine Kartenzahlung möglich, da die Automaten hierfür aufgrund ihres Alters nicht ausgestattet werden können.

Berlin, den 25.02.2026

In Vertretung Arne Herz

Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de