Wird aus „Panke 2015“ etwa „Panke 2035“? Wann ist die Panke in gutem Zustand?, aus Senat

16.02.2026

Frage 1:

Wie schätzt der Senat den aktuellen #ökologischen und #chemischen #Zustand des Berliner Teils der #Panke nach den Kriterien der #EU-Wasserrahmenrichtlinie (#WRRL) ein? Bitte konkrete Messwerte, Indikatoren und Referenzdaten angeben.

Antwort zu 1:

Eine abschließende Einschätzung des aktuellen ökologischen Zustands des Berliner Teils der Panke nach den Kriterien der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Die Beprobungen und Auswertungen der biologischen Qualitätskomponenten für den neuen Bewirtschaftungsplan 2028–2033 werden voraussichtlich im Frühjahr 2026 abgeschlossen. Anpassungen und Validierungen der neuen Bewertungsverfahren und Auswertungsroutinen laufen noch. Erst nach Abschluss dieser Arbeiten liegen belastbare und endgültige Ergebnisse für die einzelnen Metriken der biologischen Qualitätskomponenten (Makrozoobenthos, Fische, Makrophyten/ Phytobenthos) vor.

Frage 2:

Welche Erkenntnisse liegen zur Entwicklung der biologischen Qualitätskomponenten Fischfauna und Makrozoobenthos vor, insbesondere seit dem letzten Bewirtschaftungsplan?

Antwort zu 2:

Zu der Entwicklung der biologischen Qualitätskomponenten Fischfauna und Makrozoobenthos, insbesondere seit dem letzten Bewirtschaftungsplan, können derzeit ebenfalls noch keine abschließenden Aussagen getroffen werden. Die hierfür maßgeblichen Beprobungen und Auswertungen im Rahmen des neuen Bewirtschaftungsplans 2028–2033 werden – wie bereits dargestellt – erst im Frühjahr 2026 abgeschlossen. Vor Abschluss dieser Arbeiten liegen keine final geprüften Ergebnisse zu den einzelnen Metriken und Bewertungskennzahlen für Fischfauna und Makrozoobenthos vor.

Somit können momentan keine gesicherten Aussagen darüber getroffen werden, ob sich der Zustand der Fischfauna oder des Makrozoobenthos verbessert, verschlechtert oder stabilisiert hat, wie sich einzelne Metriken (z. B. #Artenzusammensetzung, #Dominanzstrukturen, Saprobienindex, #Fischindex) entwickelt haben, oder welche Auswirkungen umgesetzte Maßnahmen auf diese biologischen Qualitätskomponenten hatten.

Frage 3:

Welche Maßnahmen, neben der Renaturierung und der vierten Reinigungsstufe im Klärwerk Schönerlinde, sind geplant, um die Panke in einen guten Zustand nach WRRL zu bringen?

Antwort zu 3:

Ergänzend zu den strukturverbessernden Maßnahmen in der Panke sind Verbesserung der Wasserqualität sowie naturnähere Abflussverhältnisse erforderlich. Neben der Verbesserung der #Reinigungsleistung im #Klärwerk #Schönerlinde sind Maßnahmen zur Reduzierung der stofflichen und hydraulischen Belastung aus Regenwassereinleitungen möglich. Voraussetzung für die Planung entsprechender Regenwasserbewirtschaftungsmaßnahmen ist die Mittelverfügbarkeit im Landeshaushalt.

Für die erfolgreiche Besiedlung der Panke durch die entsprechenden Biokomponenten ist die Verbesserung der Lebensräume in den Nebengewässern von Bedeutung. Im Lietzengrabensystem wurden bereits Maßnahmen u.a. zur Verbesserung der Fischdurchgängigkeit umgesetzt. Im Rahmen der Panke-Revitalisierung wird die Anbindung verschiedener Nebengewässer angepasst (z.B. Fließgraben, Rübländergraben, Kappgraben, Lietzengraben), so dass diese als Lebensraum erreichbar sind.

In verschiedenen Nebengewässern (#Fließgraben, #Laake, #Kappgraben) sind ebenfalls strukturverbessernde Maßnahmen im Rahmen der Gesamtstädtischen #Ausgleichskonzeption vorgesehen.

Frage 4:

Was ist der aktuelle Zeitplan für Baubeginn und Fertigstellung der einzelnen Planfeststellungsabschnitte der #Panke-Renaturierung (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach: PFA 1 Karow/ Buch, PFA 2 Pölnitzwiesen, PFA 3 Bürgerpark, PFA 4 Mitte/ Wedding), und wie begründet der Senat die Abweichungen gegenüber den Zeitplänen der Investitionsplanung 2020-2024, in der wesentliche Fertigstellungen bereits für 2024 avisiert waren? Auf welche Summe beziffert der Senat die aktuellen Gesamtkosten der Bau- und Planungsmaßnahmen der Panke- Renaturierung (Planung, Grunderwerb, Bau)? Welcher Teil davon ist bereits durch das Land im aktuellen Doppelhaushalt bzw. der mittelfristigen Finanzplanung durch „ scharfe“ Titel gedeckt bzw. durch Bund oder EU verbindlich (ko-)finanziert?

Antwort zu 4:

Der Ausbau der Panke im Sinne einer Renaturierung auf rund 17,6 km wird über mehrere Jahre schritt- und abschnittsweise erfolgen und ist teilweise bereits erfolgt. Der weitere Ausbau ist insbesondere abhängig von der Verfügbarkeit der erforderlichen Mittel, ein abschließender Zeitplan für alle Maßnahmen liegt entsprechend nicht vor.

Zum aktuellen Stand:

Die Planungsunterlagen wurden im Zuge des Genehmigungsverfahren zur Planfeststellung öffentlich ausgelegt und bekannt gemacht. Nach Durchführung des Planfeststellungsverfahrens inkl. Umweltverträglichkeitsprüfung wurde das Vorhaben „ Ausbau der Panke in den Bezirken Mitte und Pankow von Berlin, Phase II“ mittels Planfeststellungsbeschluss genehmigt.

Im Bereich der Pölnitzwiesen wurden zwei Fußgänger- / Radwegbrücken (inkl. kleinerer Wasserbaumaßnahmen) hergestellt. Der #Gewässerumbau im Ortsteil Buch einschließlich der Pölnitzwiesen soll nach Fertigstellung der beiden Brücken voraussichtlich in 2026 abgeschlossen sein.

Zum Vorhaben „ Panke II“ gehört auch die #Fischaufstiegsanlage im #Nordhafenvorbecken (#Pankemündung in den Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal), die bereits fertig gestellt wurde.

Weitere Maßnahmen im Bürgerpark Pankow sowie in Mitte folgen je nach Verfügbarkeit der Mittel und nach Abschluss der geplanten Versuchsstrecken in diesem Bereich.

Die Gesamtkosten der Maßnahme werden auf ca. 42.000.000 € eingeschätzt. Die Maßnahme wird aus Kapitel 0740, Titel 72332 finanziert. Im DHH 2026/ 2027 sind 3 Mio. € bzw. 3,5 Mio. € veranschlagt.

Das Vorhaben „ Ausbau der Panke in Berlin Mitte und Pankow“ (Phase I) umfasst den Bereich der Panke am Köberlesteig. Die Planung wird nach der Aktualisierung von hydraulischen Grundlagen fortgeführt. Die Umsetzung erfolgt nach 2028.

Frage 5:

Welche Planungen müssen neu gemacht werden, weil sie mittlerweile veraltet sind? Welche konkreten Teile des Planfeststellungsbeschlusses vom 27.12.2019 betrifft ein möglicher Eintritt der Verfallfrist und welche juristischen und wirtschaftlichen Konsequenzen zieht der Senat daraus? Wie weit sind Neuplanungen ggf. fortgeschritten, wann werden sie fertiggestellt?

Antwort zu 5:

Da die Gesamtmaßnahme sich in der Umsetzung befindet, hat der Planfeststellungsbeschluss nach wie vor Gültigkeit. Neuplanungen sind nicht erforderlich und nicht vorgesehen.

Frage 6:

Welche Gutachten, Prüfungen und Beteiligungen müssen aufgrund des Zeitablaufs von nunmehr sechs Jahren aktualisiert werden, bevor eine Bauausführung rechtssicher erfolgen kann? Wie werden die veränderten Rahmenbedingungen (u.a. Artenentwicklung, Klimawandel-Trends, neue Rote Listen, Bevölkerungswachstum im Berliner Norden, veränderte Kosten-Nutzung-Abwägungskriterien) in die Vorhabenplanung eingestellt?

Antwort zu 6:

Siehe Antwort zu Frage 5. Im Rahmen der Ausführungsplanung und der Ausschreibungsplanung werden die Abstimmungen mit den Behörden vertiefend durchgeführt, um die aktuellen Belange des Natur- und Artenschutzes bei der Bauausführung berücksichtigen zu können.

Frage 7:

Welche Erfolge gibt es durch die bisherigen Renaturierungsmaßnahmen an der Panke hinsichtlich des ökologischen und chemischen Zustands der Panke, der Fischbestände und Artenvielfalt im und am Gewässer zu verzeichnen?

Antwort zu 7:

Eine belastbare Bewertung der Erfolge der bisherigen Renaturierungsmaßnahmen an der Panke ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Dies liegt nicht nur daran, dass die aktuellen WRRL-relevanten Daten noch nicht vollständig vorliegen, sondern auch daran, dass Renaturierungsmaßnahmen grundsätzlich einen mittleren bis langen Zeithorizont benötigen, um ihre ökologische Wirkung messbar zu entfalten. Viele der umgesetzten Maßnahmen zielen auf strukturelle Verbesserungen des Gewässers und seines Umfeldes ab. Solche Veränderungen wirken nicht unmittelbar auf den ökologischen und chemischen Zustand, sondern schaffen zunächst die notwendigen Voraussetzungen dafür, dass sich biologische Gemeinschaften wie Fischfauna und Makrozoobenthos langfristig stabilisieren und weiterentwickeln können.

Entsprechende Reaktionen der Biozönosen erfolgen häufig zeitverzögert über mehrere Jahre hinweg.

Frage 8:

Inwiefern werden die auf Berliner Seite verzögerten Maßnahmen mit dem bereits weitgehend abgeschlossenen oder in Umsetzung befindlichen Renaturierungsprojekten im Brandenburger Oberlauf hydraulisch und ökologisch synchronisiert, z.B. um Rückstaueffekte an der Landesgrenze zu vermeiden?

Antwort zu 8:

Die Planungen der Maßnahmen im Berliner Abschnitt der Panke wurde mit dem Vorhabenträger der Maßnahmen im Brandenburger Abschnitt (WBV Finowfließ) abgestimmt. Die vorgesehenen Maßnahmen in den Pölnitzwiesen (Berliner Oberlauf) haben in Abhängigkeit des Abflusses lokal einen sehr geringfügigen Wasserspiegelanstieg zur Folge, der sich aufgrund des Sohlgefälles nicht auf den Brandenburger Abschnitt auswirkt. Die umgesetzten Maßnahmen im Brandenburger Oberlauf führen tendenziell zu einem Wasserrückhalt.

Es ist zu erwarten, dass sich die Umsetzung der strukturverbessernden Maßnahmen im Oberlauf durch ein verbessertes Wiederbesiedlungspotenzial sowie Effekte der Strahlwirkung positiv auf den oberen Abschnitt der Berliner Panke auswirkt.

Berlin, den 13.02.2026

In Vertretung Andreas Kraus Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de