02.02.2026
Frage 1:
Im aktuellen #Lärmaktionsplan wurden im Rahmen des Konzepts „ #Tempo #30 #nachts“ verschiedene Straßenabschnitte in allen Bezirken identifiziert, bei denen nach einer Abwägungsentscheidung die #Anordnung von Tempo 30 nachts umgesetzt werden soll.
- Wie weit sind die verkehrsrechtlichen Anordnungen in den betroffenen Straßenabschnitten je Bezirk? Bei welchen Abschnitten liegt bereits eine Anordnung vor? Bei welchen Abschnitten liegt noch keine Anordnung vor? Wir bitten um eine Begründung!
- Wie weit ist die Umsetzung von Tempo 30 nachts in den betroffenen Straßenabschnitten je Bezirk? In welchen Abschnitten konnte „ Tempo 30 nachts“ bereits umgesetzt werden? In welchen Abschnitten ist dies noch nicht der Fall? Wir bitten um eine Begründung und weitere Zeitplanung!
Antwort zu 1:
Landesweit sind Straßenabschnitte auf einer Gesamtlänge von ca. 230 Kilometer im
sogenannten ersten Maßnahmenbündel des „ T30-Konzept nachts“ enthalten, auf denen zum Lärmschutz Tempo 30 in der Nacht umgesetzt werden soll. Dieses Vorhaben wurde mit dem Lärmaktionsplan Berlin 2024 – 2029 vom Berliner Senat im September 2025 beschlossen und ist in Form von 541 Steckbriefen bezirksweise sortiert als Anlage 2 dem Lärmaktionsplan beigefügt, abrufbar unter diesem Link:
https:/ / www.berlin.de/ sen/ uvk/ umwelt/ laerm/ laermminderungsplanung- berlin/ laermaktionsplan-2024-2029/
Aufgrund des erheblichen Umfangs dieses Maßnahmenpaketes können die straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen und die Aufstellung der Beschilderungen nur sukzessive erfolgen. Zum weiteren Vorgehen wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 19/ 24794 verwiesen.
Zu folgenden Straßenabschnitten sind vom Senat straßenverkehrsrechtliche Anordnungen getroffen worden, die die Festlegungen des Lärmaktionsplans zu einem nächtlichen Tempo 30 berücksichtigen:
| Steckbrief-Nr. aus Lärmaktionsplan | Straßenabschnitt | Bezirk | Anordnung | Umsetzung |
| 228 | Luxemburger Straße von Genter Str. bis Müllerstr. | Mi | 19.09.2025 | Umbeschilderung vorhandenes Tempo 30 aus LRP auf Tempo 30 (22-6h) noch offen |
| 238 | Reinhardtstraße von Kapelle-Ufer bis Charitéstraße | Mi | 24.09.2025 | Umbeschilderung vorhandenes Tempo 30 aus LRP auf Tempo 30 (22-6h) noch offen |
| 250 | Turmstraße von Beusselstr. bis Stromstr. | Mi | 23.09.2025 | erfolgt |
| 263 | Herrmannstraße von Mariendorfer Weg bis Emser Straße | Nk | 17.09.2025 | Umbeschilderung vorhandenes Tempo 30 aus LRP auf Tempo 30 (22-6h) noch offen |
| 334 | Am Dachsbau von Heiligenseestraße bis Schulzendorfer Straße | Rd | 3.10.2025 | Es liegt dem Senat keine Vollzugsmeldung vor. |
| 418 | Albrechtstraße von Albrechtstraße (Nebenstraße) bis Neue Filandastraße | Stg-Zd | 11.09.2025 | Umbeschilderung vorhandenes Tempo 30 aus LRP auf Tempo 30 (22-6h) noch offen |
| 419 | Albrechtstraße von Robert-Lück-Straße bis Albrechtstraße (Nebenstraße) | Stg-Zd | 11.09.2025 | Umbeschilderung vorhandenes Tempo 30 aus LRP auf Tempo 30 (22-6h) noch offen |
| 470 | Dominicusstraße von Hauptstraße bis Ebersstra ße | Th-Sb | 20.09.2025 | erfolgt |
| 479 | Hauptstraße von Kleistpark | Th-Sb | 21.11.2025 | erfolgt |
| (Grunewaldstraße) bis Kolonnenstraße |
Auch die Sachstände zur Umsetzung durch die jeweils zuständigen Straßen- und
Grünflächenämter der Bezirke sind der vorstehenden Tabelle zu entnehmen. Nähere Hinweise zum geplanten Vorgehen der Bezirke sind dem Senat nicht bekannt.
Berlin, den 30.01.2026 In Vertretung
Arne Herz
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de