24.06.2025
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Pressemitteilung vom 24.06.2025
Aus der Sitzung des Senats am 24. Juni 2025:
Auf Vorlage von Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, hat der Senat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, die seit 2023 geltenden #Parkgebührenermäßigungen für das #stationslose #Carsharing zu verlängern. Carsharing wird demnach weiterhin gezielt durch eine Parkgebührenermäßigung gefördert, sofern eine Entrichtung der #Parkgebühren über elektronische Einrichtungen im Fahrzeug (sogenanntes „#Handy-Parken“) erfolgt. Darüber hinaus wird der Einsatz von elektrisch betriebenen stationslosen Carsharing-Fahrzeugen (mit #E-Kennzeichen) aufgrund ihrer klima- und umweltfreundlichen Gesamtbilanz durch die zusätzliche Halbierung der Parkgebühren weiterhin besonders gefördert.
Senatorin Ute Bonde: „Carsharing stellt individuelle Mobilität genau dann zur Verfügung, wenn sie benötigt wird. So können Berlinerinnen und Berliner selbst entscheiden, ob sie ständig oder zeitweise auf Angebote des Umweltverbundes zurückgreifen oder eigene Autos bereithalten. Mit den geringeren Parkgebühren fördert das Land Berlin weiterhin die klimafreundliche Mobilität des Carsharings.“
Diese Parkgebührenermäßigungen waren zunächst bis 30. Juni 2025 befristet und werden nunmehr bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Der Senat hat der von Senatorin Bonde vorgelegten Sechsten Verordnung zur Änderung der Parkgebühren-Ordnung zugestimmt. Zuvor hatten die Bezirke im Rahmen der Befassung der Vorlage im Rat der Bürgermeister ihr Einverständnis erklärt.