15.05.2025
Vorbemerkung der Abgeordneten:
Gemäß Drucksache 19/ 21 170 wurde mitgeteilt, dass es Verzögerungen im Beginn der Bauarbeiten zur #Sanierung des Waisentunnels gibt. Ein Zeitpunkt, wann die Arbeiten beginnen werden bzw. wann der
#Planfeststellungsbeschluss erteilt wird, konnte im Januar 2025 noch nicht genannt werden.
Frage 1:
Wann soll der Planfeststellungsbeschluss für die Sanierung des Waisentunnels voraussichtlich erteilt werden?
Antwort zu 1:
Die von der BVG angestrebte abschließende Bestätigung ihrer Planung durch mehrere maßgeblich an dem Verfahren Beteiligte konnte noch nicht erzielt werden. Die vorgelegte Planung hat weiterhin Anpassungsbedarf. Eine Prognose zum weiteren Zeitbedarf bis zum Erlass des Planfeststellungsbeschlusses für den Ersatzneubau des Waisentunnels im Bereich der Spree ist derzeit nicht möglich.
Welche offenen Punkte sind noch bis zum Planfeststellungsbeschluss zu klären?
Antwort zu 2:
Bei den für die Zulassung des Vorhabens offenen entscheidungserheblichen Punkten handelt es sich im Wesentlichen um die Sicherstellung der #Standsicherheit der #Jannowitzbrücke, die bauzeitlichen Einschränkungen der #Schifffahrt sowie den bauzeitlichen #Hochwasserschutz.
Frage 3:
Laut Medienberichten (ND: „ #Waisentunnel für BVG ein Problem“ )1 wurden bereits Vorinformationen an die Baubranche herausgegeben, da die Bauausschreibung unmittelbar bevorstünde. Wann soll die Ausschreibung der Bauleistungen erfolgen und wann soll die Vergabe erfolgen?
Antwort zu 3:
Die Ausschreibung der Bauleistungen kann erst dann erfolgen, wenn der Planfeststellungsbeschluss erteilt worden ist. Nach erfolgter Ausschreibung soll gemäß Aussage der BVG die Vergabe innerhalb von sieben Monaten abgeschlossen sein.
Frage 4:
In der schriftlichen Anfrage „ Sanierung Waisentunnel“ (Drucksache 19/ 21 170) konnten die Kosten für die Sanierung des Tunnels noch nicht final berechnet werden. Von welchen Kosten geht der Senat bei der Sanierung des Waisentunnels aus?
Antwort zu 4:
Wie bereits in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/ 21170 zur Sanierung des Waisentunnels vom 07.01.2025 ausgeführt worden ist (vgl. Antwort zu 7), belaufen sich die Gesamtinvestitionskosten für die Sanierung des Waisentunnels auf voraussichtlich 95,9 Mio. EUR. Diese setzen sich zusammen aus Kosten für den Ersatzneubau der Spreeunterquerung in Höhe von vrsl. 77,4 Mio. EUR sowie Kosten für die Grundinstandsetzung des Abschnitts unterhalb der Littenstraße / Waisenstraße in Höhe von vrsl. 18,5 Mio. EUR. Dazu gibt es gegenwärtig keine neuen Erkenntnisse.
1 https:/ / www.nd-aktuell.de/ artikel/ 1189799.neubau-projekt-waisentunnel-fuer-bvg-ein-problem.html
Wann sollen die Bauarbeiten zur Sanierung des Tunnels voraussichtlich beginnen?
Antwort zu 5:
Nach Aussage der BVG sollen die Bauarbeiten unmittelbar nach der Auftragserteilung beginnen.
Frage 6:
Was ist der derzeitige Gesamtzeitplan bis zur Fertigstellung der Sanierung des Waisentunnels?
Antwort zu 6:
Hierzu teilt die BVG mit:
„ Eine Nutzung des Waisentunnels ist bereits vier Jahre nach Beginn der Bauarbeiten vorgesehen, eine Gesamtfertigstellung der Maßnahme nach viereinhalb Jahren.“
Berlin, den 09.05.2025 In Vertretung
Johannes Wieczorek Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de