Radverkehr: Nextbike- What‘s next? Wie geht es 2025 weiter mit dem Berliner Leihradsystem?, aus Senat

02.01.2025

Frage 1:

Plant der Berliner Senat, das öffentlich geförderte #Leihfahrradsystem in Berlin neu zu vergeben? Falls ja, wann ist die Veröffentlichung der #Ausschreibung vorgesehen und bis wann wäre mit einer Vergabe zu rechnen?

Frage 2:

Wie ist der Arbeitsstand des europaweiten, wettbewerblichen Verfahrens, das gemäß Bericht Nr. 72 vom 26.09.2023 an den AGH-Mobilitätsausschuss im Jahr 2023 starten sollte?

Frage 3:

Wenn keine Vergabe  bis zum 1. Januar 2025  erfolgt ist, wie wird  eine Übergangslösung  ausgestaltet, die  eine lückenlose Verfügbarkeit von Leihfahrrädern und Stationen sicherstellt?

Antwort zu 1 bis 3:

Die Fragen 1 bis 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Eine #Neuvergabe des öffentlichen Leihfahrradsystems ist abhängig von den dafür im Landes- haushalt bereitgestellten Mitteln. Im #Haushaltsjahr 2025 stehen keine Verpflichtungsermächtigungen zur Verfügung, welche für eine Neuausschreibung über das Jahr 2025 hinaus gebunden werden könnten.

Frage 4:

Wie werden bei der Neuvergabe die Ergebnisse der vom Senat beauftragten Analyse „#Neukonzeptionierung des Leihfahrradsystems in Berlin“ bezüglich der dort bearbeiteten Themen (Ausweitung des Bediengebiets, technische Anforderungen an Räder und Technik, Ausleihprozesse, Integration in den Öffentlichen Personennahverkehr und dessen Tarifsysteme) adressiert?

Frage 5:

Wie wird bei einer Neuvergabe die Verfügbarkeit der Leihräder in den Außenbezirken verbessert?

Antwort zu 4 und 5:

Die Fragen 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Hierzu wird auf die Antwort zu 6 in der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/ 20698 vom 12. November 2024 verwiesen.

Frage 6:

Wie  wird  die  zukünftige  Finanzierung  des Fahrradverleihsystems sichergestellt, und  welche Haushaltsmittel  sind hierfür vorgesehen?

Antwort zu 6:

Der Haushaltsplan stellt den notwendigen Finanzbedarf für ein Fahrradverleihsystem und seine Deckung dar. Er wird durch das vom Parlament zu verabschiedende Haushaltsgesetz festgestellt.

Berlin, den 30.12.2024

In Vertretung Johannes Wieczorek Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

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