Neue und mehr Straßenbahnen für die BVG, aus Senat

04.12.2024

Frage 1:

Wie viele neue #Straßenbahnfahrzeuge vom Typ „#Urbanliner“ kann die BVG laut #Rahmenvertrag abrufen? Bitte nach #Fahrzeuglänge differenzieren und angeben, ob es sich um Einrichtungs- oder #Zweirichtungsfahrzeuge handelt!

Antwort zu 1:

Der Rahmenvertrag mit dem Hersteller sieht eine maximale Bestellmenge von 117 Straßenbahnzweirichtungsfahrzeugen vor, wobei diese nach Fahrzeuglänge und Ausführung unterschiedlich ausgestaltet sein werden. Ursprünglich umfasste der Rahmenvertrag eine Bestellung von bis zu 82 #Zweirichtungsfahrzeugen der Kapazität M (30 m-lang) sowie 35 Zweirichtungsfahrzeugen der Kapazität XL (Typ „ Urbanliner“ , 50 m-lang) als Mindestbestellmenge. Der Rahmenvertrag sieht ein Gesamtinvestitionsvolumen von bis zu 450,8 Mio. EUR vor, wobei das maximale Budget für das Mindestabnahmevolumen 323,3 Mio. EUR beträgt.

In Abstimmung mit dem Aufgabenträger legt die BVG den Schwerpunkt auf die Beschaffung von 50 m-langen Zweirichtungsfahrzeugen vom Typ „ Urbanliner“ , da diese über eine größere #Beförderungskapazität verfügen. Hiermit lassen sich mit dem Rahmenvertrag ca. 100 Urbanliner-Fahrzeugen abrufen. Alle Fahrzeuge sind als Zweirichtungsfahrzeuge konzipiert, um eine flexible Betriebsführung sicherzustellen.

Frage 2:

Wie viele neue Urbanliner-Straßenbahnen sind bereits konkret bestellt? Bitte nach Länge und Einrichtungs- und Zweirichtungsfahrzeuge   differenzieren!

Frage 4:

In welchem Zeitraum rechnen Senat und BVG mit der Lieferung der bereits bestellten Urbanliner-Fahrzeuge?

Antwort zu 2 und 4:

Die Fragen 2 und 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die BVG teilt hierzu mit:

„ Im ersten Abruf hat die BVG 20 50-Meter Fahrzeuge bestellt, die zwischen Sommer 2024 bis 2026 ausgeliefert werden sollen.“

Frage 3:

Wie bewerten Senat und BVG die #Außerdiensstellung etlicher Straßenbahnen des, dem Urbanliner ähnlichen Typs „T“, aufgrund technischer Probleme in Frankfurt am Main?

Antwort zu 3:

Die BVG teilt hierzu mit:

„ Grundsätzlich steht die BVG immer im Austausch mit anderen Betreibern, um potenzielle Probleme frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Die Ursachen für die Vorfälle in Frankfurt liegen primär im Verantwortungsbereich der #Verkehrsgesellschaft #Frankfurt am Main. Die BVG plant weiterhin die Einführung neuer Straßenbahnzweirichtungsfahrzeuge des Modells Urbanliner.“

Gemäß Verkehrsvertrag (§ 16) liegt es in der Verantwortung der BVG als Betreiber, die zur Umsetzung der mit dem Aufgabenträger abgestimmten #Schienenverkehrsleistung erforderlichen #Straßenbahnzüge vorzuhalten.

Bis wann können Abrufe von Urbanliner-Straßenbahnen aus dem aktuellen Rahmenvertrag erfolgen?

Antwort zu 5:

Nach Angaben der BVG können Abrufe von neuen Straßenbahnzweirichtungsfahrzeugen des Modells Urbanliner im Rahmen des aktuellen Rahmenvertrags kontinuierlich bis 2033 erfolgen.

Frage 6:

Auf welchen Linien sollen künftig Urbanliner-Straßenbahnen eingesetzt werden? Bitte nach Fahrzeuglänge differenzieren!

Frage 7:

Plant der Senat, mit Einsatzbeginn der neuen Urbanliner die Kapazität von Straßenbahnlinien zu erweitern? Wenn ja, ab wann, auf welchen Linien und in welcher Größenordnung?

Antwort zu 6 und 7:

Die Fragen 6 und 7 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Fahrzeuge sollen zunächst auf der Linie #M4 eingesetzt werden und die gleiche Kapazität wie die derzeit eingesetzten Fahrzeuge bieten. Darüber hinaus sollen die Fahrzeuge perspektivisch auch auf den Linien #M2, #M8 und #M10 eingesetzt werden, was auf diesen Linien jeweils zu einer #Kapazitätssteigerung von ca. 25 % führt. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 3 der Schriftliche Anfrage 19/ 19688 verwiesen.

Frage 8:

Inwiefern berücksichtigen der Senat und die BVG die #Erweiterung des Straßenbahnnetzes bei der Bestellung von neuen Straßenbahnen? Ab wann ist die Lieferung von wie vielen Straßenbahnen für welche zukünftigen Strecken geplant?

Antwort zu 8:

Der zusätzliche Bedarf von Fahrzeugen bei #Netzerweiterungen wird grundsätzlich als optionaler Bedarf in der #Fahrzeugbeschaffungsplanung berücksichtigt. Die BVG kann dabei die notwendigen Fahrzeuge aus dem aktuellen Rahmenvertrag beschaffen oder auf Grundlage einer Ausschreibung für die nächste Straßenbahngeneration. Etwaige Fahrzeuglieferungen sind abhängig vom konkreten #Planungsfortschritt der #Neubaustrecken und werden bei ausreichender #Umsetzungsreife festgelegt.

Wie stellen der Senat und die BVG sicher, dass ausreichend #Werkstattkapazität und Abstellmöglichkeiten für die neuen, teils längeren Urbanliner zur Verfügung stehen?

Antwort zu 9:

Die BVG teilt hierzu mit:

„ In den #Straßenbahn-Betriebshöfen werden Umstrukturierungen, Anpassungen, Einrichtungen zusätzlicher Kapazitäten und Modernisierungen vorgenommen, um die Instandhaltung der längeren Fahrzeuge zu ermöglichen. Dies umfasst sowohl den Umbau bestehender Betriebshöfe als auch den Bau neuer Betriebshöfe und die Beschaffung von moderneren Instandhaltungstechnologien.“

Frage 10:

Wie viele und welche älteren Straßenbahnfahrzeuge werden durch die Urbanliner ersetzt?

Antwort zu 10:

Die neuen Urbanliner-Straßenbahnen werden bis zu 120 Fahrzeuge der Baureihe #GT ersetzen, die aktuell u.a. in #Doppeltraktion auf dem Straßenbahnnetz unterwegs sind.

Frage 11:

In welchem Zeitraum endet die #Lebensdauer der älteren Fahrzeuge vom Typ GT6N?

Antwort zu 11:

Die BVG teilt hierzu mit:

„ Die Ausmusterung dieser Fahrzeuge ist im Zeitraum 2027 – 2033 notwendig und geplant.“

Frage 12:

Ist es möglich bzw. geplant, die Lebensdauer der älteren GT6N-Fahrzeuge zu verlängern und diese (ggf. in Doppeltraktion) auf stark nachgefragten Linien einzusetzen?

Antwort zu 12:

Eine Verlängerung der Lebensdauer um 8 Jahre bedarf einer erfolgreichen Durchführung der #Hauptuntersuchung der dann über 30 Jahre alten Fahrzeuge.

Die BVG plant derzeit nicht konkret, die Lebensdauer der genannten Straßenbahnen der Baureihe GT6N zu verlängern. Die aktuellen Investitionen in neue Modelle wie den Urbanliner sind darauf ausgerichtet, ältere Fahrzeuge effizient zu ersetzen und die Beförderungskapazität und -qualität für die Fahrgäste deutlich zu verbessern.

Frage 13:

Ist es zutreffend, dass derzeit mehrere Straßenbahnen des Typs #Flexity abgestellt sind und als #Ersatzteilspender genutzt werden? Wenn ja, warum wird so verfahren und wie viele Fahrzeuge betrifft dies?

Antwort zu 13:

Die BVG teilt hierzu mit:

„ Im Rahmen der Instandhaltung von Straßenbahnen kann dies immer wieder vorkommen, um Reparaturen zu beschleunigen und die Verfügbarkeit für den Fahrgasteinsatz abzusichern.“

Frage 14:

Haben der Senat und die BVG den Antworten weitere Anmerkungen hinzuzufügen?

Antwort zu 14: Nein

Berlin, den 02.12.2024 In Vertretung

Johannes Wieczorek Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de