Brückenbauvorhaben im Norden Pankows, aus Senat

19.09.2024

Frage 1:

Welche #Brücken in den Ortsteilen Blankenburg, Buch, Französisch Buchholz und Karow werden aktuell #saniert? (Bitte jeweils einzeln tabellarisch mit Beginn und Ende der Maßnahme, Anlass, Baulastträger, Einschränkungen für die jeweiligen Verkehrsträger und Umleitungsstrecken angeben).

Antwort zu 1:

In den benannten Ortsteilen finden derzeit keine #Sanierungsarbeiten an Brücken des Landes Berlin als Einzelvorhaben durch die zuständige Senatsverwaltung statt. Unabhängig davon unterliegen alle Bauwerke der regelmäßigen Bauwerksprüfung, woraus gegebenenfalls kleinteilige kurzfristige Erhaltungsarbeiten resultieren, um die Verkehrssicherheit jederzeit zu gewährleisten.

Frage 2:

Für welche weiteren Brücken in den unter Punkt eins genannten Ortsteilen liegen #Planungen für eine Sanierung vor? (Bitte jeweils einzeln tabellarisch mit Beginn und Ende der Maßnahme, Anlass, Baulastträger, Einschränkungen für die jeweiligen Verkehrsträger und Umleitungsstrecken angeben).

Gegenwärtig werden die folgenden Projekte durch das Land Berlin vorbereitet:

NameAusführungAnlassBaulast- trägerVerkehrliche Auswirkung
#Schlossparkbrücke III (Buch)2026Ersatz- neubauLand BerlinVollsperrung mit Umleitung innerhalb der Parkanlage
Östliche Bucher-Straßenbrücke2027-Ersatz-LandUmleitung des Straßenverkehrs über
2029neubauBerlinortsnahe Behelfsbrücke /
(Buch)Behelfsumfahrung, mehrere 3-tägige
Sperrpausen der Bahngleise
Bahnhofsstraßen-brücke2027-Ersatz-Landhalbseitige Sperrung mit
2028neubauBerlinLichtsignalanlagen   (LSA)-Steuerung
(Französischim Richtungsverkehr
Buchholz)
Sellheimbrücke2027-Ersatz-Landhalbseitige Sperrung mit LSA-
(Karow)2031neubauBerlinSteuerung und ortsnahe
Behelfsbrücke für Fuß-/Radverkehr
Blankenburger Laakebrücke (Blankenburg)Im Zusammenhang mit der Sellheimbrücke

Frage 3:

Sind diese mit Verkehrseinschränkungen verbundenen Maßnahmen aufeinander abgestimmt, um die Leistungs- fähigkeit des Verkehrsnetzes zu erhalten?

Antwort zu 3:

Im Zuge der #straßenverkehrsbehördlichen Anordnung für #Verkehrseinschränkungen werden im Vorfeld der Baumaßnahmen alle Betroffenen angehört und gegebenenfalls parallele Baumaßnahmen berücksichtigt, so dass unter Abwägung aller Belange eine optimale #Verkehrsführung mit den geringstmöglichen Beeinträchtigungen für alle Nutzenden ermöglicht wird.

Frage 4:

Wie wird durch wen sichergestellt, dass die von den Baumaßnahmen betroffenen Straßenabschnitte, die den #Umleitungsverkehr aufnehmen, sich nach Beendigung der Baumaßnahmen in einem Zustand befinden, der dem ohne die umleitungsbedingten zusätzlichen Belastungen entspricht?

Durch den Straßenbaulastträger ist sicherzustellen, dass die öffentlichen Straßen dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügen. Im Rahmen der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung wird darauf geachtet, dass Umleitungsverkehre möglichst nur über solche Strecken geführt werden, welche die Verkehrsbelastung aufnehmen. Die #Umfahrungsstrecken werden dahingehend ausgewiesen. Eine erhöhte Beanspruchung und früherer Verschleiß sind dabei nicht auszuschließen. Auch eine höhere Verkehrsstärke durch Umleitungsverkehre mit Fahrzeugen mit nach StVZO zulässigen Lasten fallen unter den Allgemeingebrauch.

Frage 5:

Wer übernimmt die Kosten für eine ggf. notwendige #Sanierung der #Straßenabschnitte, die durch einen bauzeitlich bedingten Umleitungsverkehr entstanden sind?

Antwort zu 5:

Soweit keine baulichen Veränderungen an der Umleitungsstrecke erforderlich werden, trägt der Straßenbaulastträger, in dessen Verlauf die Umleitungsstrecke liegt, die Erhaltungskosten selbst.

Berlin, den 13.09.2024 In Vertretung

Johannes Wieczorek Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de