Fluglärm über Berlin evaluieren, aus Senat

19.06.2024

Frage 1:

Haben sich die Festlegungen zum #Fluglärm, zu #Lärmschutzbereichen und zu #Flugschneisen im Lauf des bisherigen Flugbetriebes vom und zum #Flughafen #BER bewährt oder werden Anpassungen für erforderlich gehalten?

Antwort zu 1:

Eine #Evaluierung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm steht 2027 an. In der Folge sind Änderungen der gesetzlichen Grundlagen mit möglichen Auswirkungen auf den Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg (#LSB-BER) zwar grundsätzlich denkbar, können zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht abgeschätzt werden.

Die angekündigte Überprüfung und gegebenenfalls Neufestsetzung des #Lärmschutzbereiches für den LSB-BER wurde verschoben. Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen #Validierung der #Flugverfahren durch die Deutsche Flugsicherung GmbH (#DFS) und des pandemiebedingten Einbruchs des weltweiten Flugverkehrs war der Flughafenbetreiberin FBB noch keine verlässliche Zehn-Jahres-Verkehrsprognose möglich. Die Berechnung eines Lärmschutzbereiches zu einem früheren Zeitpunkt hätte absehbar zu falschen Konturen geführt. Mit der Überprüfung des LSB- BER kann begonnen werden, sobald die Prognosedaten vorliegen. Eine Beurteilung, ob sich die Regularien zur Begrenzung der Fluglärmauswirkungen bewährt haben, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend möglich.

Frage 2:

Gab es seit Inbetriebnahme des BER am 31. Oktober 2020 Untersuchungen zum Fluglärm und zu Flugschneisen, die neue Bewertungen ergeben haben?

Antwort zu 2:

Die Lärmkartierung 2022 berücksichtigt Flugbewegungen am BER aus dem Jahr 2021. Diese ist unter                        http s:/ / www.b erlin.d e/ umwelta tlas/ verkehr-la erm/ la ermb ela stung / 2022/ ka rten/ abrufbar.

Zur   diesjährigen   vierten    Runde   der   Lärmaktionsplanung      wurde    der    Rahmenplan   zur Lärmaktionsplanung im Umfeld des Flughafens Berlin Brandenburg erarbeitet. Dieser enthält als Nachtrag     zur    Lärmkartierung     2022      die    Berechnung    einer  Lärmkartierung    mit      einer Interimsprognose 2030. Ebenfalls dort enthalten sind Variantenuntersuchungen für nächtliche alternierende       Pistennutzungskonzepte          (DROps).       Der       Rahmenplan          ist       unter  http s:/ / mluk.b ra nd enb urg .d e/ mluk/ de/ umwelt/ immissionsschutz/ la erm/ umg eb ung sla erm/ la er ma ktionsp la nung -b er/ einsehbar.

Im Rahmen der noch laufenden Validierung der Flugverfahren durch die DFS hat die Fluglärmkommission BER auf eine Bewertung der Lärmauswirkungen der Flugverfahren hingewirkt. Berechnungen dazu wurden durch die FBB in der 108. Sitzung der Fluglärmkommission für den Flughafen Berlin Brandenburg am 21.02.2024 vorgestellt. Als Fazit lässt sich festhalten, dass die berechneten Unterschiede zwischen der Ist-Situation und der An- und Abflugverfahren des DFS-Validierungsberichtes so gering ausfallen, dass diese in den Bereich der Berechnungsunsicherheit fallen und als gleichwertig anzusehen sind. Die Präsentation ist auf den Seiten der Fluglärmkommission veröffentlicht:

http s:/ / lub b .b erlin-b ra nd enb urg .d e/ wp -content/ up lo a d s/ Anla g e-3-FBB-La ermb erechnung – Soll-Ist-Verg leich.p d f.

Frage 3:

Welche Auswirkungen durch den Fluglärm – insbesondere auf die Einwohner im Bereich des Lichtenberger Ortsteils Friedrichsfelde – sind aus der Zeit des bisherigen Flugbetriebs bzw. gegenwärtig bekannt?

Antwort zu 3:

Gegenwärtig bekannt ist die o. g. #Lärmkartierung 2022 sowie die Interimsprognose 2030. Für den Bereich des Lichtenberger Ortsteils Friedrichsfelde sind keine #Belastetenzahlen im Sinne der Lärmaktionsplanung aufgetreten oder zu erwarten.

Nach Auskunft der Flughafenbetreiberin #FBB wird die #Abflugstrecke über den Müggelsee bei Ostbetrieb für Abflüge westlichen Destinationen genutzt. Dabei wird nach dem geraden Steigflug entlang der verlängerten Bahnachse in östlicher Richtung vor Müggelheim eine  Linkskurve eingeleitet und der große Müggelsee mittig überflogen. Startende Flugzeuge erreichen in der Regel auf Höhe des Müggelsees bereits die notwendige Höhe, um nach Freigabe durch den Fluglotsen die Abflugstrecke zu verlassen. Flugzeuge mit Zielen beispielsweise in Westeuropa fliegen eine 180-Grad-Wende. Ein kleiner Teil dieser Abflüge geht über Friedrichsfelde. Hierbei sind bereits größere Flughöhen erreicht (ca. 2500 Meter), so dass das Fluggeräusch entsprechend niedrig ist. Weiter teilt der Flughafenbetreiberin FBB mit, dass landende Flugzeuge bei Westbetrieb unter Nutzung der Start- und Landebahnen den Flughafen in einer gedachten Verlängerung der Landebahn anfliegen und  sich grundsätzlich im Bereich Erkner in den so genannten Landeleitstrahl einfädeln müssen. Je nach Destination wird dann vor Erreichen von Erkner auch der Bereich Friedrichsfelde überquert. Die Überflüge erfolgen hierbei regelmäßig etwas nördlich von Friedrichsfelde in einer Höhe von ca. 2000 Metern.

Die #Flugspuren der verkehrsreichsten Tage  des Jahres 2023 können unter folgendem Link eingesehen  werden:  http s:/ / corp ora te.b erlin-a irp o rt.d e/ d e/ umwelt/ flug la erm/ messung -und – tra vis/ flugb eweg ung en-a m-b er.html.

Aktuelle #Flugverläufe können mit Darstellung von Flugspuren und Lärmmesswerten der FBB im Internet nachvollzogen werden: http s:/ / tra visb er.top sonic.a ero/

Auf der Website der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) sind die #Radarspuren für längere Zeiträume abrufbar: http s:/ / sta nlytra ck3.d fs.d e/ st3/ STANLY_Tra ck3.html (DFS).

Die fluglärmbedingten #Immissionsschallpegel können am ehesten noch anhand der mobilen Fluglärmmessung der FBB in Münchehofe abgeschätzt werden. Es ist von Maximalpegeln unterhalb von 60 dB(A) auszugehen. Der Bericht ist unter folgendem Link einsehbar:

http s:/ / corp ora te.b erlin-

a irp o rt.d e/ content/ d a m/ corpora te/ d e/ umwelt/ flug la erm/ messb erichte-mob ile- messung en/ 2023/ 2023-06-06-messb ericht-muenchehofe-a p ril.p d f“

Berlin, den 13.06.2024

In Vertretung Britta Behrendt

Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-19338.pdf