Wie lange dreht der Senat Verkehrssicherheit und ÖPNV den Hahn ab?, aus Senat

29.05.2024

Vorbemerkung der Abgeordneten:

Der Berliner Haushalt für 2024/ 2025 lässt sich nur mit rigorosen, nachträglichen Einsparungen umsetzen. Der Regierende Bürgermeister und die Koalitionsparteien veranschlagen 130 Millionen Euro Einsparungen allein für den Berliner ÖPNV. Leider konnte der Senat im Ausschuss für Mobilität und Verkehr am 17. April nicht beantworten, wie sich diese Einsparungen zusammensetzen. Auch die schriftliche Anfrage DS 19/ 736 zu diesem Thema konnte nicht vollumfänglich beantwortet werden. Eine Konkretisierung der Kürzungen stehe noch aus. Aktuell leitet der Senator für Finanzen auch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Vor diesem Hintergrund, der gewiss eine vollumfängliche Beantwortung ermöglicht und damit die Antwortpflicht des Senats auf parlamentarische Anfragen erfüllt, frage ich den Senat:

Frage 1:

Womit begründet der Senat die im Ausschuss für #Mobilität und #Verkehr wiederholte #Kürzungsentscheidung über 130 Millionen Euro einschließlich der Behauptung, dass die 130 Millionen im #Verkehrshaushalt nicht benötigt werden?

Antwort zu 1:

Bei dem in Rede stehenden Betrag handelt es sich um eine Einschätzung, in welcher Höhe veranschlagte Ausgaben aus unterschiedlichen Gründen voraussichtlich nicht abfließen werden.

Frage 2:

Wird es in den Jahren 2024 und 2025 #Leistungskürzungen im Bereich ÖPNV und #Verkehrssicherheit geben? Wenn ja, welche? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr)

Antwort zu 2:

Mit den geschätzten Einsparungen von 130 Millionen Euro sind keine Leistungskürzungen in den Bereichen ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr) und Verkehrssicherheit verbun- den.

Frage 3:

Welche für 2024 geplanten #Verkehrsinvestitionen werden infolge der Kürzungsvorgabe von 130 Millionen Euro durch die BVG nicht getätigt oder zurückgestellt?

Antwort zu 3:

Einsparungen in diesem Bereich, die in die Einschätzung der #Gesamteinsparung im #ÖPNV von 130 Millionen Euro eingegangen sind, ergeben sich aus voraussichtlichen Verzögerun- gen im #Bauablauf oder sonstigen nicht geplanten #Verzögerungen bei unterschiedlichen Maßnahmen.

Frage 4:

Falls es keine Leistungskürzungen gibt, wie begründet der Senat dies trotz pauschaler Minderausgaben?

Antwort zu 4:

Da nach aktueller Einschätzung voraussichtlich 130 Millionen Euro im Bereich ÖPNV im Jahr 2024 nicht abfließen werden, ist hier eine Kürzung von Leistungen nicht notwendig.

Frage 5:

Laut Antwort auf die Anfrage DS 19 / 18 736 haben Senat und Koalition über die anteilige Auflösung der zentralem PMA beschlossen. Wie hoch sind die festgelegten konkreten Summen in den Kapiteln 0730, 0740, 0770 und 2707 und bei welchen Titeln sieht der Senat Kürzungspotential in welcher Höhe (bitte nach Titeln aufschlüsseln)?

Antwort zu 5:

Der Sachstand der Antwort auf die Fragen 5, 6, 17 und 18 der betreffenden Schriftlichen Anfrage gilt unverändert.

Frage 6:

Welche Ansätze im Bereich der Verkehrssicherheit (Kapitel 0532, Titel: 52512, 81279, 81233) im Haushalt der Senatsverwaltung für Inneres und Sport (EP 05) unterliegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt einer Verfü- gungsbeschränkung? (Bitte um Nennung auch der jeweiligen Titelbezeichnung und Ansatzhöhe)

Frage 7:

Auf welche Höhe beläuft sich der jeweilige (Teil-)Betrag im Kapitel 0532 (Titel: 52512, 81279, 81233), über den aktuell nicht verfügt werden kann? (Bitte um Angabe in absoluten und prozentualen Zahlen)

Frage 9:

Hat der Senat bereits konkrete oder vorläufige Summen pro Kapitel festgelegt, die aufgrund der PMA in 2024 gekürzt werden müssten?

  1. Wenn ja, wie hoch ist die festgelegte konkrete Summe im Kapitel 0532 und bei welchen konkreten Titeln sieht der Senat Kürzungspotential in welcher konkreten Höhe? (Bitte nach Titel aufschlüsseln)
  2. Wenn nein, wann fällt die finale Entscheidung, welche Ansätze im EP 05 zur Auflösung der PMA hergezogen werden und welche nicht?

Antwort zu 6, 7 und 9:

Keine der genannten Ansätze unterliegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt einer Verfügungs- beschränkung. Im Übrigen wird auf die Antwort auf Frage 11 der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/ 18736 verwiesen.

Frage 8:

Welche Ansätze im EP 05 sind von einer Verfügungsbeschränkung ausgenommen und werden auch nicht zur PMA-Auflösung herangezogen? (Bitte um Nennung auch der jeweiligen Titelbezeichnung und Ansatzhöhe) Welche Gründe sind dafür jeweils ursächlich?

Antwort zu 8:

Gemäß des aktuellen Stands, der sich aus den Verwaltungsvorschriften der Senatsverwal- tung für Finanzen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2024 vom 29.12.2023, zuletzt geändert am 26. April 2024, ergibt, dürfen keine Mittel für Stellen und Beschäftigungspositionen für die Auflösung der pauschalen Minderausgabe (PMA) heran- gezogen werden. Weitergehende Vorgaben gibt es seitens der Senatsverwaltung für Inne- res und Sport nicht.

Frage 10:

Bis wann wird eine konkrete titelscharfe Festlegung für die Auflösung der Kürzungsvorgabe in Höhe von 130 Millionen Euro im Bereich ÖPNV feststehen?

Antwort zu 10:

Die endgültige titelscharfe Verteilung der eingeschätzten Minderausgaben auf  unter- schiedliche Titel steht erst gegen Ende des Haushaltsjahres fest. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen.

Frage 11:

Es ist schon jetzt absehbar, dass auch im Jahr 2025 Einsparungen anstehen werden. Welche Einsparungen im Bereich Mobilität sind 2025 geplant?

Antwort zu 11:

Hierzu sind zurzeit keine Angaben möglich.

Frage 12:

Falls die vorangehende Frage noch nicht beantwortet werden kann, zu wann geht der Senat davon aus, dass diese Frage geklärt sein wird.

Antwort zu 12:

Die Höhe der Einsparungen für das Jahr 2025 wird nach abgeschlossener Abstimmung feststehen.

Berlin, den 26.05.2024

In Vertretung

Dr. Claudia Elif Stutz Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de