26.02.2024
https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1420620.php
Kammergericht Berlin schlägt im Beschwerdeverfahren eine Verhandlungslösung zwischen dem Beschwerdeführer und den Ländern vor. Beide Seiten prüfen dies nun
Das #Kammergericht Berlin hat an diesem Freitag in mündlicher Verhandlung mehrere #Rügen eines Bewerbers gegen das 2020 von Berlin und Brandenburg gestartete #S-Bahn-Vergabeverfahren erörtert. In dem #Vergabeverfahren der Länder geht es um die #Herstellung und #Instandhaltung neuer S-Bahn-Wagen und den Betrieb auf zwei (von drei) Teilnetzen der Berliner S-Bahn („#Nord-Süd“ und „#Stadtbahn“). In der ersten Instanz, der Vergabekammer, waren die Rügen im Jahr 2022 aus unterschiedlichen, insbesondere formalen Gründen komplett #abgewiesen worden.
Im Beschwerdeverfahren sah das Kammergericht am Freitag einige Rügen des Bewerbers inhaltlich als voraussichtlich berechtigt an, attestierte aber ebenso den Ländern das Bemühen um die rechtskonforme Gestaltung eines #hochkomplexen Ausschreibungsverfahrens mit mehreren, teils kombinierbaren Losen. Das Gericht schlug eine #Verhandlungslösung vor – ansonsten seien die wesentlichen der vom Vergleichsvorschlag umfassten Rügen aus formalen Gründen abzuweisen.
Senatorin Manja Schreiner: „Das Kammergericht hat einige Punkte der Vergabekonzeption kritisiert und einen Vergleich mit dem Bewerber vorgeschlagen. Die Beteiligten werden das jetzt sorgfältig und prioritär prüfen. Für Berlin und Brandenburg ist klar, dass wir schnellstmöglich moderne, attraktive S-Bahn-Fahrzeuge und einen Ausbau des Verkehrsangebots brauchen. Die Frage ist, wie wir dieses Ziel zuverlässig und rasch erreichen können.“