Fußverkehr in den Bezirken (II), aus Senat

13.07.2023

Frage 1:

Wie stellt sich der aktuelle #Umsetzungsstand der relevanten Projekte zur Förderung des #Fußverkehrs gemäß § 58 Abs. 3 MobG BE in den einzelnen Bezirken dar?

Antwort zu 1:

Zum #Sachstand wurde ausführlich in der Antwort zu Schriftlicher Anfrage Nr. 19/ 13805 berichtet. Hier werden nunmehr #Weiterentwicklungen in Bezug auf die einzelnen Projekte angeführt.

C ha rlottenb urg – Wilmersd orf: Grolma nstra ße

Die   durchgeführte    Machbarkeitsstudie     hat   die                                    Machbarkeit                der   Maßnahme                                    bestätigt. Zwischenzeitlich wurde ein Ingenieurbüro mit der Vorplanung beauftragt. Mit Ergebnissen ist im

  • Quartal 2023 zu rechnen.

Fried richsha in-Kreuzb erg : Berg ma nnkiez Keine Änderung.

Lichtenb erg : Ma rksb urg stra ße/ Sa ng ea llee, Wa ld owa llee/ Ehrenfelsstra ße, Pfa rrstra ße  Für den Knoten Marksburgstraße /  Sangeallee wurde eine Bauplanungsunterlage erstellt.

Ma rza hn- Hellersd orf: Biesenhorst und Ma hlsd orf Keine Änderungen.

Mitte: „ Kiezb lock-O ffensive“ in zwölf Kiezen

Es wurden alle Kieze des Bezirks anhand von Daten des Berliner Umweltatlasses und weiteren Kriterien bewertet und eine Rangfolge zur Umsetzung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen ermittelt.

Im Bellermannkiez wurden weitere kleinere  Maßnahmen umgesetzt. Im Sprengelkiez wurden erste einzelne Maßnahmen umgesetzt.

Neukölln: Elbestra ße

Für  die  Umgestaltung  der  Elbestraße  wurde  eine  Machbarkeitsstudie  beauftragt.  Mit  den Ergebnissen ist Anfang 2024 zu rechnen.

Pa nko w: Ha g ena uer Str.

Die Machbarkeitsstudie hat die Machbarkeit des Projektes nachgewiesen.

Reinickend o rf: Mod ellha fte Umsetzung von verkehrlichen Infra strukturma ßna hmen im Umfeld vo n öffentlichen Einrichtung en

Anhand der Ergebnisse der Schulweganalyse wird der Bezirk nun Maßnahmen entwickeln.

Sp a nd a u: Beschild erung 20 G rüne Ha up tweg e (GHW)

Die ersten 16 Wege wurden begangen und Schilderstandorte festgelegt. Weitere Begehungen erfolgen sukzessive.

Im Projekt gab es leichte Verzögerungen durch umfangreichere Abstimmungserfordernisse bei der Schilderaufstellung.

Das erste Paket soll bis Anfang  2024 vollständig  umgesetzt sein. Weitere Pakete folgen im Dreimonats-Rhythmus.

Steg litz- Zehlend orf: Herma nn-Ehlers-Pla tz

Ein Abstimmungstermin mit der Berliner Regenwasseragentur ist erfolgt.

Temp elhof-Schöneb erg : Ba rb a rossa p la tz

Das Projekt wurde im Rahmen des Bundesförderprogramms „ Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ ausgewählt und wird mit insgesamt 2,3 Mio. Euro gefördert (85%). Zurzeit wird eine Machbarkeitsstudie ausgeschrieben.

Trep tow-Köp enick: Bölschestra ße Keine Änderungen.

Frage 2:

Welche aktuelle Kostenschätzung liegt den einzelnen Projekten zugrunde?

Antwort zu 2:

Es wird auf die Antwort zu Frage 2 der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/ 13805 verwiesen; neue Kostenschätzungen bestehen bzgl. dem Projekt in Spandau mit 0,9 Mio. € und dem Projekt in Tempelhof-Schöneberg mit 2,7 Mio. €.

Frage 3:

Welche Maßnahmen unternimmt der Senat, um Fußverkehrs-Projekte, die aufgrund der gestiegenen Baukosten, einen finanziellen Mehrbedarf aufweisen, in die Umsetzung zu bringen?

Antwort zu 3:

Zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine detaillierten Kostenschätzungen vor.

Frage 4:

Welche Stellenanteile sind in den einzelnen Bezirken für Fußverkehrsbelange vorgesehen und wie viele Stellenanteile sind davon jeweils besetzt? (Bitte nach Bezirken auflisten.)

Antwort zu 4:

Der von den Bezirken gemeldete Stand der vorhandenen Stellen und deren Besetzungen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen (Stand 26.06.23).

BezirkAnzahl Fußverkehrs -stellenDavon laufende Stellen besetzungs- verfahrenDavon besetztJe                   Stelle vorgesehener Anteil              für Fußverkehrs- belangeAnmerkungen
Mitte211100 % 
Friedrichshain- Kreuzberg212100 % 
Pankow21150 %Die   Personalauswahl fiel            auf                                  eine Hausbewerberin, für die aber noch kein  „Ersatz vorhanden ist“. Daher müssen derzeit beide Arbeitsgebiete betreut werden. Perspektivisch werden                      100% angestrebt.
Charlottenburg -Wilmersdorf2 VZÄ0 VZÄ2 VZÄ100 % 
Spandau201k.A.Besetzungsverfahren für die zweite Stelle soll im Sommer starten.
Steglitz- Zehlendorf211 1 Stelle besetzt ab 01.09.23   beide Stellen zu 100 %, es ergibt keinen Sinn einen Straßenabschnitt nach                     Verkehrsart planen und dann zusammenführen zu lassen. Ein Planung in Gänze stellt somit auch immer eine Planung für den Fußverkehr dar
Tempelhof- Schöneberg3121          Fußverkehr 100                      % 1           Schulweg- sicherheit  60  % 1           Mobilitäts- management 50 % 
Neukölln21175 %das laufende Stellen- besetzungsverfahren für die 2. Stelle ist erfolglos geblieben und wurde am                 27.06.23 abgebrochen, Neuausschreibung ist in Arbeit
Treptow- Köpenick200100 %Dauerausschreibung seit Oktober 2022
Marzahn- Hellersdorf2 Beschäftigu ngspositione n (B-Pos)2 B-Pos (Daueraussc hreibung 3800/ 30D)0beide zu 100 % 
Lichtenberg21075     %-100         % (wenn                   Stelle 
    besetzt                werden kann) 
Reinickendorf101100 % 

Frage 5:

Wie stellt sich der Umsetzungsstand der Erstellung des ersten Fußverkehrsplanes (FVP) gem. § 52 MobG BE aktuell dar?

  1. Wann wird der Abschluss des ersten FVP anvisiert?
    1. Welche Zuarbeiten und Schwerpunktsetzungen erfolgten hierzu aus den jeweiligen Bezirken? Frage 6:

Wann wird ein in den Richtlinien der Regierungspolitik angekündigter „ Ausbauplan“  für Bau, Sanierung und Barriereabbau von Gehwegen vorliegen und inwiefern handelt es sich hierbei um den FVP?

Antwort zu 5 und 6:

Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Der Fußverkehrsplan soll gem. § 52 MobG BE dem Senat erstmalig innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten des Mobilitätsgesetzes, Abschnitt Fußverkehr, das heißt bis zum 24.02.2024, zur Beschlussfassung vorliegen. Dieses Ziel wird weiterhin avisiert. Die Bezirke waren bereits zu Beginn des Erarbeitungsprozesses, bei der Erarbeitung und Abstimmung der voraussichtlichen Struktur und der vorgesehenen Inhalte des FVP, im ersten Halbjahr 2022 beteiligt. Die Entwürfe der bezirklichen Fußverkehrsnetze wurden mit den Bezirken im Zeitraum 10/ 2022 bis 03/ 2023 eng abgestimmt. Nach Vorliegen des ersten Entwurfs des FVP werden die Bezirke erneut beteiligt. Bei der Erstellung des Fußverkehrsplan werden die Richtlinien der Regierungspolitik beachtet.

Bereits mit dem Sofortprogramm des Senats wurde beschlossen, die Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger zu erhöhen und vermehrt Fußgängerüberwege in allen Bezirken zu schaffen. Dabei wird der Senat den Bezirken anbieten, die Planung, Vergabe und Durchführung einschließlich der Finanzierung von Fußgängerüberwege und sonstigen Querungshilfen hilfsweise für die Bezirke zu übernehmen und somit die Umsetzung beschleunigen.

Berlin, den 12.07.2023 In Vertretung

Dr. Claudia Elif Stutz Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de