Bahnhöfe: Umbenennung der Bahnhöfe „Flughafen BER Terminal 5“ und „Flughafen, BER Terminal 1-2“, aus Senat

05.12.2022

  1. Ist geplant, den #Bahnhof „#Flughafen #BER #Terminal 5“ früher „Flughafen #Berlin-Schönefeld“ umzubenennen,
    da nun beschlossen ist, das Terminalgebäude des früheren Flughafens #Schönefeld nicht weiterzubetreiben?
  2. Ist in diesem Zusammenhang eine Umbenennung des unter dem Terminalgebäude der BER liegenden Flughafenbahnhofs mit der heutigen Bezeichnung „Flughafen BER Terminal 1-2“ geplant, da inzwischen keine Unterscheidung nach Terminals mehr notwendig ist?
  3. Wann sollen die Umbenennungen gegebenenfalls vollzogen werden und welche Namen sind für die jeweiligen Bahnhöfe vorgesehen?
  4. Sollten keine Umbenennungen geplant sein, welche Gründe sprechen aus Sicht des Senats gegen eine Umbenennung der betreffenden Bahnhöfe?
    Zu 1. bis 4.: Die Bahnhöfe in Schönefeld (jetzt „Flughafen BER Terminal 5“) und am Flughafen Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ (BER) („Flughafen BER Terminal 1-2“) sind im Eigentum der DB #Station&Service AG, die für eine Umbenennung verantwortlich ist. Die #FBB ist für eine Umbenennung ebenso wenig zuständig wie der Berliner Senat. Geübte Praxis ist, dass die
    DB Station&Service AG eine Umbenennung mit der FBB grundsätzlich abstimmt. Bislang ist an die FBB noch kein Änderungswunsch herangetragen worden.

Berlin, den 02.12.2022
In Vertretung
Barbro Dreher
Senatsverwaltung für Finanzen

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https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-14033.pdf