02.12.2022
Vorbemerkung des Abgeordneten:
In einer Pressemeldung vom 15.11.2022 wurde bekannt gegeben, dass die #BVG sich mit dem
#Rechteinhaber darauf „geeinigt“ habe, das sogenannte „#Urban Jungle“-Design, auch „#Würmchen-Muster“
genannt, weiterhin verwenden zu dürfen.
- Wie viele #Instanzen hat der Rechtsstreit durchlaufen und welche Kosten sind hierbei entstanden? Bitte
unterteilen nach Instanzen und weiter nach eigenen und fremden #Kosten für die anwaltliche Vertretung,
nach #Gerichtskosten und evtl. #Schadensersatz- oder sonstigen Ansprüchen durch den Rechteinhaber.
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Zu 1.: Die BVG teilt mit, dass der Rechtsstreit eine Instanz durchlaufen hat. Dieses
erstinstanzliche Verfahren wurde vor dem Landgericht Hamburg geführt. Anhängige
Berufungen werden entsprechend dem nun geschlossenen Vergleich zurückgenommen. Die
Gerichtskosten sind von der Justizkasse noch nicht in Rechnung gestellt worden. Über
Schadensersatzansprüche wurde nicht entschieden. - Welche Kosten sind durch die Einigung mit dem Rechteinhaber entstanden?
Zu 2.: Die BVG teilt mit, dass die Frage so verstanden wird, dass nach der Vergleichssumme gefragt wird. Der Vergleich verpflichtet beide Parteien zur Verschwiegenheit. - Fand die Einigung während eines laufenden Verfahrens statt? Wenn ja, in welcher Instanz und wer hat die
Einigung vorgeschlagen?
Zu 3.: Die BVG teilt mit, dass die Einigung während des laufenden Berufungsverfahrens
stattfand. Der Vergleichsvorschlag war außergerichtlich, die Parteien haben sich daher auch
außergerichtlich geeinigt. - Hat die BVG vor Beginn und/oder während des erstinstanzlichen Gerichtsverfahrens einen oder mehrere
Einigungsversuche unternommen? Wenn ja, mit welchen Inhalten? Wenn nein, warum nicht?
Zu 4.: BVG teilt mit, dass bereits während des erstinstanzlichen Verfahrens Vergleichsversuche unternommen wurden. - Wozu diente die Einigung nach dem erstinstanzlichen Gerichtsurteil, wenn das Design ohnehin seit Jahren
nicht mehr verwendet wird?
Zu 5.: Die BVG teilt mit, dass es nicht richtig ist, dass das Urban Jungle-Design seit Jahren
nicht mehr verwendet wird. Es wird seit vielen Jahren auf Sitzbezügen in Bussen und UBahnen, auf Merchandiseprodukten, auf Geschäftsberichten und in anderer Weise
verwendet. - Welchen Mehrwert sieht die BVG durch die Einigung mit dem Rechteinhaber in Bezug auf ihren
Beförderungsauftrag?
Zu 6.: Die BVG teilt mit, dass durch den Vergleich sichergestellt ist, dass die #Sitzbezüge nicht
ad hoc #ausgetauscht werden müssen. Hierzu hätte die BVG bei Erfolg des Klägers in der
#Berufungsinstanz verurteilt werden können, was erhebliche Einschränkungen in der
Erbringung der #Verkehrsleistung mit sich gebracht hätte.
3 - Welchen Mehrwert sieht der Senat durch die Einigung der BVG mit dem Rechteinhaber in Bezug auf die
bei der BVG bestellten #Beförderungsleistungen für die BVG-Nutzer?
Zu 7.: Siehe Antwort zu Frage 6.
Berlin, den 1. Dezember 2022
In Vertretung
Tino S c h o p f
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Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe
www.berlin.de
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-13970.pdf