Frage 1:
Von welchen Stellen und wie viele Einwendungen und Hinweise gab es insgesamt im Rahmen der Auslegung der
Planfeststellungsunterlagen?
Antwort zu 1:
Im Rahmen der Anhörung gingen 19 Stellungnahmen von Behörden und eine Stellungnahme
einer Naturschutzvereinigung ein. Darüber hinaus liegen von 14 Leitungsträgern sowie 3 privaten
Einwendern Schreiben vor. Zu der letzten Gruppe gehören auch Interessensvereinigungen
und Grundstückseigentümer.
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Frage 2:
Welchen Inhalts und welcher Zielrichtung waren im Wesentlichen die Einwendungen, in welcher Form findet eine
transparente Auswertung statt?
Antwort zu 2:
Der wesentliche Anteil der Stellungnahmen und Einwendungen lässt sich den Themengruppen
„Aufteilung und Gestaltung des Straßenraumes“, „Natur und Umwelt“, „Immissionsschutz“ und
„Leitungsträger“ zuordnen. Dabei wird auf Punkte in der Planung hingewiesen, es werden
Grundlagen hinterfragt und behördliche Auflagen formuliert. Die Stellungnahmen zielen dabei
auf eine Optimierung der vorliegenden Planung ab.
Die im Rahmen der Anhörung eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen werden von
der Vorhabenträgerin Schöneicher-Rüdersdorfer Straßenbahn GmbH ausgewertet (siehe auch
Antwort 1 zur Schriftlichen Anfrage 19/11476). Nach Vorliegen der vollständigen Erwiderung
wird die Anhörungsbehörde die Erörterung bei Bedarf im mündlichen oder schriftlichen Verfahren
gemäß den gesetzlichen, transparenten Vorgaben fortsetzen.
Über Einwände, die sich nicht erledigt haben, entscheidet die Planfeststellungsbehörde (§ 74
Abs. 2 VwVfG). Die Entscheidung ist zu begründen und wird den Beteiligten sowie der Öffentlichkeit
in den nach den gesetzlichen Vorgaben vorgesehenen Form transparent bekannt gegeben.
Frage 3:
Wie gestaltetet sich die weitere öffentliche Beteiligung und zeitliche Planung insgesamt?
Antwort zu 3:
Die weitere Beteiligung ist abhängig von der Erwiderung der Vorhabenträgerin, die noch nicht
vorliegt. Weitere Angaben zum Zeitbedarf sind daher derzeit nicht möglich.
Frage 4:
Wie bewertet das Bezirksamt Treptow-Köpenick die an das Gartendenkmal Kurpark Friedrichshagen angrenzenden
Pläne des Straßenbahnvorhabens?
Antwort zu 4:
Es wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 19/11620 verwiesen.
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Die vorgelegte Planung entspricht in ihren Grundsätzen den Abstimmungen mit dem Bezirksamt
Treptow-Köpenick aus den Jahren 2012 – 2018. Es wird das Ziel verfolgt, die Umsteigebeziehungen
zwischen der S-Bahn und der Straßenbahn zu verbessern und die Verkehrssicherheit zu
erhöhen.
Hierdurch wird der auch durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick verfolgten Verkehrsplanung
entsprochen.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung im Planfeststellungsverfahren wurden einzelne Detailprüfungen
gefordert, wie z.B. bezüglich der zukünftigen Verkehrsabwicklung im Knotenpunkt.
Frage 5:
Wie gestaltet sich und wodurch belegt der zeitliche Vorteil (Verhinderung von Rückstau u.ä.), wenn anstatt einer
Ampelanlage oder eines Fußgängerüberweges eine Tram die Dahlwitzer Landstraße überquert?
Antwort zu 5:
Hierzu teilt die SRS mit:
„Durch die Bündelung der die Dahlwitzer Landstraße querenden Personen in der Straßenbahn
und die Einbindung in den Zeitenfolgeplan der Lichtsignalanlage in den Knotenpunkt Fürstenwalder
Damm/Bölschestraße wird die Durchlassfähigkeit dieses Knotenpunktes gewährleistet.“
Frage 6:
Was konkret regelt der Rahmenvertrag zwischen dem Land Berlin und der Schöneicher-Rüdersdorfer Straßenbahn
GmbH (SRS)?
Antwort zu 6:
Der Rahmenvertrag regelt unter anderem einen prinzipiellen Wunsch beider Beteiligten, die
Umsteigebeziehungen am S-Bhf. Friedrichshagen zu verbessern und hierfür eine Projektförderung
vorzunehmen.
Frage 7:
Ist es zutreffend, dass sich die in der Drucksache 19/11476 auf „ca. 1 Million Euro“ bezifferten Gesamtkosten nahezu
verdoppelt haben und worin ist dies ggf. begründet?
Antwort zu 7:
Nein, eine Bauplanungsunterlage mit den eingearbeiteten Hinweisen und Kosten liegt noch
nicht vor.
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Frage 8:
Welche Kostenanteile zu 7. werden jeweils durch das Land Berlin, das Land Brandenburg und die Schöneicher-
Rüdersdorfer Straßenbahn GmbH (SRS) getragen?
Antwort zu 8:
Für das Projekt ist eine Förderung durch das Land Berlin von rund zwei Dritteln und ein Eigenanteil
der SRS von rund einem Drittel vorgesehen.
Frage 9:
Worin begründet sich der angebliche Anteil des Landes Berlin an den Kosten mit 2/3 für die Brandenburger Tramlinie?
Antwort zu 9:
Die Straßenbahnlinie 88 stellt eine verkehrlich wichtige und erhaltenswerte Verbindung zwischen
dem Land Berlin und seinem Umland dar. Im Hinblick auf die weitere Verbesserung der
Umsteigesituation am S-Bhf. Friedrichshagen ist die Maßnahme zu befürworten und zu fördern.
Frage 10:
Wie viele Fahrgäste nutzen die Tram durchschnittlich an den einzelnen Wochentagen, sind dies vor allem Berliner
oder Brandenburger Fahrgäste?
Antwort zu 10:
Hierzu teilt die SRS mit:
„Es nutzen ca. 3.300 Fahrgäste an Werktagen, 2.500 Fahrgäste an Samstagen und 2.000
Fahrgäste an Sonntagen die Bahn. Wie auch andere Verkehrsunternehmen erhebt die SRS
nicht den Wohnsitz Ihrer Fahrgäste. Neben dem Pendelverkehr in beiden Richtungen dient die
SRS auch dem Ausflugsverkehr ebenfalls in beide Richtungen.“
Frage 11:
Welchen Einfluss hat die geplante Umgestaltung der Bölschestraße zu mehr Fußverkehrsfreundlichkeit auf dieses
Vorhaben, wodurch konkret wird eine gemeinsame Planung sichergestellt, die beide Vorhaben zusammendenkt?
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Antwort zu 11:
Das Modellprojekt für den Fußverkehr Bölschestraße betrachtet nur den Raum südlich des Fürstenwalder
Damms. Der Fürstenwalder Damm kann auch heute schon auf beiden Seiten der
Bölschestraße im Bereich der Eisenbahnüberführung am S-Bahnhof Friedrichshagen sicher gequert
werden, wodurch eine Erreichbarkeit der neuen Haltestelle gewährleistet werden kann.
Zudem gibt es in beide Richtungen Zugänge zum S-Bahnhof, die ebenfalls eine sichere Verbindung
der beidseitig der Bahnanlagen gelegenen Ortsteile ermöglicht.
Frage 12:
In welchem Umfang sind Straßen- oder Brückensperrungen vorgesehen? Ist gewährleistet, dass die – gerade lebensältere
– Anwohnerschaft im Bereich Schöneicher Straße, Am Damm, Müllroser Straße und Brösener Straße
während der Baumaßnahmen uneingeschränkt auch per PKW nach Friedrichshagen zum Einkaufen, für Arztbesuche
usw. fahren kann?
Antwort zu 12:
Hierzu teilt die SRS mit:
„Gemäß aktuellen Planungen ist eine Sperrung der Schöneicher Landstraße nicht geplant. Ob
im Rahmen einer Leitungsverlegung zeitweise Einschränkungen entstehen werden, kann noch
nicht beurteilt werden.“
Berlin, den 15.07.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
www.berlin.de