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Frage 1:
In welchem Zeitraum ist der #Neubau der #Westendbrücke geplant und mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Antwort zu 1:
Die AdB teilt dazu mit:
„Nach derzeitigem Stand der Planungen ist der #Ersatzneubau der Westendbrücke durch die
#DEGES im Zeitraum 2024 bis 2027 vorgesehen. Diese Zeitangaben setzen die erforderliche
Erlangung des Baurechtes im Rahmen eines zu berücksichtigenden
Planfeststellungsverfahrens voraus. Die Kosten der Baumaßnahme werden aktuell mit ca.
45 Mio. EUR brutto beziffert.“
Frage 2:
Wie ist die #Verkehrsführung während der Bauphase geplant?
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Antwort zu 2:
Die AdB teilt dazu mit:
„In den Planungen zum Ersatzneubau der Westendbrücke kommt der #Aufrechterhaltung der
verkehrlichen #Leistungsfähigkeit der Autobahn über die Bauzeit große Bedeutung zu. Die
im Bestand vorhandenen drei Fahrstreifen je Fahrtrichtung sollen den Verkehrsteilnehmern
auch während der einzelnen Bauphasen weitgehend zur Verfügung stehen. Ziel ist,
#Verdrängungsverkehr in das nachgeordnete Stadtstraßennetz zu vermeiden.“
Frage 3:
In welcher inhaltlichen Form sind die Baumaßnahmen mit den geplanten Baumaßnahmen entlang der
#Stadtautobahn abzustimmen und wie sieht die Abstimmung ggf. aus?
Antwort zu 3:
Die AdB teilt dazu mit:
„Für die einzelnen Baumaßnahmen der DEGES im Zuge der #A100 wurde eine
projektübergreifende Betrachtung der verkehrlichen Wirkungen während der Bauzeit
untersucht.“
Frage 4:
Wie viele Anwohner und Anwohnerinnen wohnen in etwa im Umfeld der Westendbrücke und sind vom Bau- und Verkehrslärm betroffen?
Antwort zu 4:
Die AdB teilt dazu mit:
„Im Einflussbereich des notwendigen Ersatzneubaus der Westendbrücke, d. h. im Abschnitt
der A 100 vom Spandauer Damm bis zur Knobelsdorffstraße, sind auf Basis bisheriger
Berechnungen ca. 130 Anwohnerinnen und Anwohner (alle Personen-Angaben unter
Verwendung der grob zugeordneten Einwohnerzahlen aus der Lärmkartierung Berlin 2017)
betroffen, da dort das Kriterium der „wesentlichen Änderung“ erfüllt wird.“
Frage 5:
Welche #Lärmschutzmaßnahmen sind zum Schutz der Anwohner und Anwohnerinnen im Zuge des Neubaus
geplant?
Antwort zu 5:
Die AdB teilt dazu mit:
„Bereits heute vom Lärm der Autobahn betroffene Gebiete im Einflussbereich des
Brückenbauwerks wurden #lärmschutztechnisch untersucht, geeignete Schutzmaßnahmen
geprüft und geplant. Konkret soll nach jetzigem Planungsstand auf dem Ersatzneubau der
Westendbrücke ein #lärmmindernder Straßenbelag zum Einsatz kommen. Dieser wird zu
einer deutlich wahrnehmbaren Absenkung des #Lärmpegels von mindestens 3 dB gegenüber
dem jetzigen Zustand führen. Planerisch wird zudem davon ausgegangen, dass für einige
Gebäude im Umfeld der Westendbrücke dem Grunde nach Anspruch auf passive
Lärmschutzmaßnahmen (beispielsweise Schallschutzfenster) bestehen wird.“
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Frage 6:
Wie wird das Gebiet im Umweltgerechtigkeits-Atlas des Senats ausgewiesen?
Antwort zu 6:
Die „Berliner Umweltgerechtigkeitskonzeption“ verfolgt fachübergreifende Lösungsansätze
bzw. Themen der übergeordneten Stadtplanung/-politik im Land Berlin.
Ringbahn bzw. Stadtautobahnring bilden im Bereich des S-Bahnhofs Westend eine
vergleichsweise klare Grenze zwischen nicht und wenig belasteten Planungsräumen sowie
der vergleichsweise homogen belasteten westlichen Innenstadt. Die mehrfach belasteten
Planungsräume außerhalb der Innenstadt sind verkehrlich hoch belasteten Bereichen
zuzuordnen (Bundesautobahn, Bahnanlagen).
Frage 7:
Welche Aktivitäten zu welchen Zeitpunkten hat der Berliner Senat unternommen, um Lärmschutzmaßnahmen
begleitend zu realisieren? Wenn nein, warum nicht?
Frage 8:
Welche Aktivitäten beabsichtigt der Berliner Senat zukünftig zu unternehmen? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 7 und 8:
Der Lärmaktionsplan Berlin 2019-2023 enthält ein umfassendes Arbeitsprogramm für die
kommenden Jahre, dessen Realisierung zum Gesundheitsschutz der Bewohnerinnen und
Bewohner und zur Attraktivität der Stadt beitragen wird.
Mit dem Senatsbeschluss vom 23.06.2020 ist der Lärmaktionsplan 2019-2023 in Kraft
getreten. Der Lärmaktionsplan identifiziert Handlungsfelder und Maßnahmen, die in den
kommenden Jahren bearbeitet und umgesetzt werden. Dazu zählen die zukünftige Mobilität
in neuen Stadtquartieren, ein Tempo 30 Konzept, ruhige Gebiete und städtische Ruhe- und
Erholungsräume oder auch das Verhalten im Straßenverkehr.
Zugleich werden Maßnahmen der bisherigen Lärmaktionspläne fortgeführt, die sich als
effektive Instrumente zur Lärmminderung bewährt haben.
Berlin, den 28.07.2021
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz