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- Wie bewertet der Senat die Arbeit des #BVG-Schülerbegleiterprojekts? Welche Bedeutung misst er
dem Projekt bei?
Zu 1.: Im Rahmen des BVG-Schülerbegleiterprojekts übernehmen Schülerinnen und
Schüler die Aufgabe, auf ihrem Schulweg in den Bussen der BVG in Konfliktsituationen
deeskalierend tätig zu werden. Das Projekt wurde mit wenigen ausgewählten Schulen
im Nordwesten Berlins durchgeführt. Die Aktivitäten im Rahmen des Projektes ruhen
seit dem Auslaufen des Vertrages mit einem #Projektpartner im Jahr 2019.
Der Senat war über das Projekt informiert, er war jedoch nicht #Kooperationspartner.
Der Senat hat das Projekt befürwortet. Eine #Wiederaufnahme von Aktivitäten im Rahmen des Projekts käme aus Sicht des Senats dann in Betracht, wenn der Bedarf für
ein derartiges Projekt in Ergänzung zu den bestehenden Angeboten der #Verkehrserziehung und den ohnehin bestehenden Möglichkeiten zur Deeskalation von Konfliktsituationen unter Beteiligung von Schülerinnen und Schülern seitens der BVG als erforderlich angesehen wird. - Wie hoch waren die jährlichen Ausgaben für das #Schülerbegleiterprojekt in 2019 und 2020? Wer
übernimmt die Personal- und Ausstattungskosten (Senat oder BVG)?
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Zu 2.: Die BVG teilt mit, dass die jährlichen Personalkosten für das Jahr 2019 ca.
130.000 € betrugen. Ausbildung und Sachkosten beliefen sich auf ca. 8.000 €. Alle
Aufwendungen gingen zu Lasten der BVG. 2020 sind keine Kosten entstanden. - Was ergab die in AGH-Drs. 18/17553 vom Senat angekündigt Prüfung einer neuen Konzeption des
Schülerbegleiterprojekts? Wer hat diese Prüfung durchgeführt?
Zu 3.: Die BVG hatte in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18/17553 darauf
verwiesen, dass das Projekt auf den nordwestlichen Teil Berlins zentriert ist und nur
einen marginalen Bruchteil der Berliner Schülerinnen und Schüler erreicht. Eine
Fortführung in der zu der damaligen Zeit bestehenden Form, wurde daher von der BVG
nicht befürwortet. Angesichts der pandemiebedingten Rückgänge des
Schülerverkehrs wurde eine Entscheidung der BVG über eine Fortsetzung des BVGSchülerbegleiterprojekts ausgesetzt. - Wie reagiert der Senat darauf, dass die BVG das erfolgreiche Schülerbegleiter-Projekt beendet,
obwohl der Senat die Arbeit im Jahr 2015 ausdrücklich „begrüßt“ (Drs. 17/15252) und im Jahr 2019
wieder als „positiv“ bewertet (Drs. 18/17553) hat?
Zu 4.: Siehe Antwort zu Frage 1. - Wieso wurde unter Berücksichtigung der positiven Entwicklung des BVG-Schülerbegleiterprojekts
(siehe Drs. 17/15252: weniger Vandalismus, positive Rückmeldung des Fahrpersonals, Reduzierung
von Störpotenzialen, weniger Verspätungen durch blockierte Türen, Senkung der Geräuschkulisse,
Verbesserungen beim Ein- und Aussteigen, Aufklärung, Deeskalation) und der bisher in Reinickendorf,
Spandau und Wedding stattfindenden Kooperation mit zwölf Schulen keine Ausweitung auf andere
Bezirke vorgenommen, sondern das Projekt gestrichen?
Zu 5.: Die BVG teilt mit, dass die im Januar 2015 in der Drs. 17/15252 benannten
Effekte auf den heutigen Stand – fünf Jahre später – nicht übertragen werden können.
Ein Großteil der Fahrgäste, so auch Kinder und Jugendliche, verfügen über ein Mobiltelefon mit Foto- und Videofunktion. Diese Entwicklung hat auch einen wesentlichen
Einfluss auf die Interaktion der Fahrgäste der BVG genommen. Des Weiteren kann
durch neue technische Einrichtungen in den Fahrzeugen und veränderte Sicherheitskonzepte anders als früher eskalierend eingewirkt werden. - Haben die Vorstandsvorsitzende und der Vorstand Betrieb der Berliner Verkehrsbetriebe sowie die
Vorsitzende des Aufsichtsrates der BVG und Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe des Landes
Berlin Kenntnis von der Beendigung des Schülerbegleiterprojekts und haben die genannten Gremien
und Personen diesem Vorhaben zugestimmt?
Zu 6.: Das Projekt ist eine in unternehmerischer Eigenverantwortung der BVG initiierte
Maßnahme. Die damit im Zusammenhang stehenden Entscheidungen oblagen und
obliegen der BVG und fallen hierbei in den Verantwortungsbereich des Vorstands.
Eine Entscheidung über eine Fortsetzung des BVG-Schülerbegleiterprojekts erfolgte
bisher nicht.
Bei dem vorliegenden Sachverhalt handelt es sich nicht um ein Thema, welches dem
gesetzlich geregelten Aufgabenbereich des Aufsichtsrates der BVG zuzuordnen ist,
Eine Behandlung des Sachverhaltes im Aufsichtsrat der BVG ist daher nicht vorgesehen. - Wurden die zwölf am Projekt beteiligten Schulen hinsichtlich der Beendigung des Schülerbegleiterprojekts informiert? Wie haben die Schulen und die betroffenen Kinder darauf reagiert?
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Zu 7.: Die BVG teilt mit, dass alle beteiligten Schulen über den aktuellen Sachstand
informiert wurden. - Wie reagiert der Senat auf den einstimmigen Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung in Reinickendorf (CDU/SPD/Grüne/Linke/FDP/AfD), der fordert, dass das von der Einstellung bedrohte Projekt der „#BVG-Schülerbegleiter“ weitergeführt wird?
Zu 8.: Siehe Antwort auf Frage 1. - Ist der Senat ernsthaft der Meinung, dass eine pädagogische Betreuung und Ausbildung von Kindern
zu Zivilcourage und Engagement „durch neue technische Einrichtungen im Bus“ (BVV-Rdf-Drs.
1742/XX-01) ersetzt werden können?
Zu 9.: Der Senat folgt der hier aufgestellten Hypothese nicht. Die BVG teilt an der
zitierten Stelle mit, dass durch neue technische Einrichtungen präventiver oder
schneller auf eskalierende Situationen eingewirkt werden kann. Die Projektziele, die
sich auf die Schülerbegleiter selbst bezogen, beispielsweise Zivilcourage zu zeigen
und gewaltfrei zu kommunizieren, können durch technische Einrichtungen
selbstverständlich nicht erreicht werden. - Wird der Senat eine Wiederaufnahme des Schülerbegleiterprojekts in Abstimmung mit und unter
Beteiligung von Bezirksämtern, Schulen und Polizei initiieren? Wenn nein: Wer soll sonst die Wiederaufnahme initiieren?
Zu 10.: Das Schülerbegleiterprojekt ist ein Projekt der BVG. Die Entscheidung über
eine Wiederaufnahme – ggf. mit geänderter Konzeption – oder Beendigung des Projektes obliegt daher der BVG. - Steht der Senat hinter der Aussage der BVG auf ihrer Webseite (https://unternehmen.bvg.de/weiterbildung-schulung), dass die „Verkehrserziehung als fester Bestandteil der schulischen Verkehrserziehung in Berlin etabliert“ ist?
Zu 11.: Die Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung ist als übergreifende Bildungsund Erziehungsaufgabe im Schulgesetz verankert. Die Ergänzung des Rahmenlehrplans mit dem Ende 2020 veröffentlichten Orientierungs- und Handlungsrahmen zu
diesem übergreifenden Thema verdeutlichen ihre Etablierung im Unterricht der Berliner Schulen. In der Handreichung für die Bildungsregion Berlin Brandenburg und auf
der Informations- und Kommunikationsplattform zum Verkehrssicherheitsprogramm
Berlin „www.berlin-sicher-mobil.de“ wird über die vielfältigen Angebote der verschiedenen Akteure auf diesem Gebiet informiert. Dazu zählen auch die Praxistage der
BVG, die die Kompetenz vermitteln, den ÖPNV selbstständig und sicher zu nutzen und
umweltbewusst unterwegs zu sein. - Wie ist es um die Zukunft der #BVG-Verkehrserziehung bestellt, die mit kindgerechten, praxisorientierten Schulungen direkt an den Verkehrsmitteln Bus und Bahn 5- bis 10-jährige Kinder der Berliner
Schulen an die eigenständige Benutzung des ÖPNV heranführt? - Werden in Zukunft weiterhin Praxistage (Bus, U-Bahn, Tram) und Aktionswochen sowie Veranstaltungstage der BVG-Verkehrserziehung durchgeführt?
Zu 12. und 14.: Die BVG teilt mit, dass aufgrund der Coronavirus-Pandemie derzeit
keine Praxistage auf Bus und Bahn stattfinden. Die Zukunft der BVG-Verkehrserziehung ist nicht in Frage gestellt. Aktionswochen und Veranstaltungen, an
denen die BVG-Verkehrserziehung bisher teilnahm, sind nicht von der BVG organisiert
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worden. Werden diese nach der Coronavirus-Pandemie wieder angeboten, würde die
BVG-Verkehrserziehung diese unterstützen. - Wird der Senat, der die Verkehrserziehung „begrüßt und anerkennt“, dafür Sorge tragen, dass die
Verkehrserziehung nicht das gleiche Schicksal erleidet, wie das BVG-Schülerbegleiterprojekt?
Zu 13.: Dem Senat ist nicht bekannt, dass die Durchführung der Praxistage der BVG
und das Projekt „Mit dem Bike und zu Fuß sicher unterwegs“ über die pandemiebedingten Einschränkungen hinaus gefährdet wäre. - Wie steht der Senat dazu, dass gerade mit Blick auf die enorme Belastung von Kindern und Jugendlichen in der Corona-Pandemie ein landeseigenes Unternehmen Angebote für eben jene Gruppe
streicht, obwohl sie sich über Jahre bewährt haben?
Zu 15.: Der Senat setzt sich dafür ein, dass die vielfältigen Angebote zur Mobilitätsbildung, die vielfach von Partnerinnen und Partnern der Verkehrssicherheitsarbeit unterstützt werden, nach den pandemiebedingten Unterbrechungen wieder aufgenommen
werden. Das Interesse der Schulen und das Engagement der Partnerinnen und Partner belegen ihre Notwendigkeit.
Berlin, den 30.03.2021
In Vertretung
Barbro D r e h e r
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Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe