Straßenbahn: Stand der Planungen zur Verlängerung der Straßenbahnlinie M10 von der S+U Warschauer Straße zum U Hermannplatz, aus Senat

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Frage 1:
In der Drucksache 18 / 12000 ist der Planungsstand zur Umsetzung der #Straßenbahnverbindung zwischen
#Hermannplatz und Warschauer Straße und die Zeitschiene zur Realisierung des Vorhabens mit Stand vom
24.08.2017 beschrieben. Wie ist der aktuelle Planungsstand zur geplanten Verlängerung der Tramlinie #M10
von der U+S #Warschauer Straße zum U Hermannplatz? Gab es Veränderungen im Planungsstand seit 2017?
Wenn ja, welche Veränderungen waren dies und welche Gründe liegen hierfür vor?
Antwort zu 1:
Die #Grundlagenuntersuchungen zur #Straßenbahnstrecke Warschauer Straße –
Hermannplatz stehen kurz vor dem Abschluss. Im Rahmen dieser Voruntersuchungen wird
ein planerisch zu bevorzugendes Verkehrsmittel ermittelt, die planerisch zu bevorzugende
#Trassenvariante identifiziert und ihre Wirtschaftlichkeit geprüft. Diese Untersuchung bildet
die Grundlage für eine Senatsbefassung über eine weitere Konkretisierung der Planungen.
Mit dem Beginn der Untersuchung in 2018 haben sich die Planungen konkretisiert und das
Planungsziel, das bislang unzureichend an den öffentlichen Verkehr angebundene Gebiet
besser zu erschließen, besteht unverändert.
Frage 2:
Welche Trassenführungen wurden im Rahmen der Voruntersuchung identifiziert und im Auswahlverfahren
festgelegt? Welches sind die noch offenen Fragen?
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Antwort zu 2:
Die Informationen zu den im Grundsatz untersuchten Trassenführungen wurden in einer
öffentlichen Dialogveranstaltung für interessierte Bürgerinnen und Bürger vorgestellt. Die
Informationen finden sich unter
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/netzplanung/de/tram_herman
nplatz.shtml, dort in der unter
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/netzplanung/download/2018_
11_15_Praesentation_Warschauer-Hermannplatz.pdf abrufbaren Präsentation ab Seite 14.
Frage 3:
Wie ist die Beteiligung der Öffentlichkeit am Verfahren sichergestellt worden? Welche Ergebnisse hat das
Beteiligungsverfahren gebracht? Wie werden welche Ergebnisse in den Planungs- und Umsetzungsprozess
eingebunden?
Antwort zu 3:
Im Laufe der Grundlagenuntersuchungen haben mehrere Informations- und
Beteiligungsverfahren stattgefunden. Am 30.10.2018 fand eine Akteursrunde statt. Dort
hatten institutionelle Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Verbänden, Initiativen und
weiteren Organisationen die Möglichkeit, Stellung zum Verfahren zu beziehen und ihr
Wissen einzubringen.
Im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (gemäß § 25 VwVfG –
Verwaltungsverfahrensgesetz) wurde am 15.11.2018 eine Dialogveranstaltung abgehalten.
Im Anschluss an diese Veranstaltung, die als Präsenzveranstaltung stattgefunden hat, war
eine Online-Beteiligung im Zeitraum von 15.11. bis 29.11.2018 möglich.
Diese Veranstaltung und die Online-Beteiligung dienten der Vorstellung des damaligen
Arbeitsstandes, der Erläuterung des Ablaufes der Planungen (Beschreibung des
Planungsverfahrens und Planungsprozesses) und der Einbeziehung des Wissens der
Akteure vor Ort. Bei der Präsenzveranstaltung erfolgte zum Austausch über die Planungen
und zur Diskussion der Planungen die Bildung von kleineren thematisch gegliederten
Gruppen. So war eine intensive und themenorientierte Diskussion möglich.
Die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens sind im Internet unter folgendem Link abrufbar:
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/netzplanung/download/tram_h
ermannplatz_auswertung_beteiligung.pdf.
Die Anregungen und Hinweise aus den Bürgerinnen- und Bürgerdialogen wurden sorgfältig
dokumentiert und die Ergebnisse flossen in die Variantenuntersuchung ein.
Frage 4:
Mit welchem Fahrgastaufkommen rechnet die BVG ab der Inbetriebnahme für die dann folgenden Jahre und
mit welchen Verlagerungen bzw. Entlastungen für andere Verkehrsträger ist zu rechnen?
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Antwort zu 4:
Die Grundlagenuntersuchungen sind noch in Arbeit. Somit können noch keine konkreten
Angaben zu Verlagerungseffekten gemacht werden. Es ist aber zu erwarten, dass ein
attraktives Angebot des Öffentlichen Personennahverkehrs eine Verkehrsverlagerung vom
Individualverkehr nach sich zieht. Durch die gute Netzwirkung der neuen
Straßenbahnstrecke als Verbindung zwischen zwei wichtigen Knotenpunkten im
Schnellbahnnetz ist einerseits auch eine Verkehrsverlagerung für Verbindungen außerhalb
des unmittelbaren Einzugsgebietes der Straßenbahntrasse und andererseits auch eine
Entlastung der weiteren Linien des Öffentlichen Verkehrs im Umfeld zu erwarten.
Frage 5:
Gibt es bereits Gespräche mit dem Bezirk Neukölln oder anderen Bezirken, was die geplanten Haltestellen
betrifft? Wenn ja, was sind ggf. die Ergebnisse?
Antwort zu 5:
Die Bezirke Neukölln und Friedrichshain-Kreuzberg sind in dieses Verfahren eingebunden.
In den Grundlagenuntersuchungen werden erste Annahmen zu möglichen
Haltestellenstandorten getroffen. Die aktuellen Untersuchungen klären die grundlegenden
Randbedingungen eines Planungsauftrags an den späteren Vorhabenträger BVG (Berliner
Verkehrsbetriebe). Die genaue Lage der Haltestellen und detaillierte
Querschnittsbetrachtungen müssen in den folgenden Planungsschritten noch näher
ausgearbeitet werden
Frage 6:
Wie ist die Streckenführung für den End- bzw. Wendepunkt am Hermannplatz geplant bzw. welche
Alternativen sind hier im Gespräch?
Antwort zu 6:
Die Untersuchung befindet sich auf Ebene einer Grundlagenermittlung, detaillierte
Planungen sind erst in weiteren Planungsschritten möglich. In die Betrachtungen im
Rahmen der Grundlagenuntersuchung fließen sowohl die Ausgestaltung der Wendestelle
als Stumpfendstelle (Kehrgleis) als auch als Blockumfahrung ein. Es wurde ebenfalls die
Option von Wendeschleifen in Betracht gezogen, die auf Grund geringer
Platzverfügbarkeiten jedoch nicht realisierbar erscheinen.
Frage 7:
Bis wann plant die BVG die Umsetzung bzw. Inbetriebnahme der Verlängerung der M10?
Antwort zu 7:
Der Bedarfsplan des Öffentlichen Personennahverkehrs als Teil des Nahverkehrsplans
Berlin sieht eine Inbetriebnahme 2026/27 vor.
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Frage 8:
Mit welchen Auswirkungen auf die anderen Verkehrsträger und deren Raumbedarfe rechnet die BVG bei
a) der Bauphase und
b) der Betriebsphase?
Antwort zu 8:
Konkrete Aussagen zum Bauablauf und zur Verkehrsführung nach der Inbetriebnahme
können erst in späteren Planungsphasen gegeben werden.
Berlin, den 07.09.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz