Dürfen #Fußgänger auf der #Fahrbahn gehen, wenn sie auf
schmalen Gehwegen nicht den wegen Corona nötigen #Sicherheitsabstand
einhalten können? Ja, sagt die Fußgängerlobby FUSS e.V.: „Fußgänger
sollen einerseits #Gehwege benutzen. Andererseits verbieten es ihnen
aber die aktuellen Verordnungen der Länder, anderen Menschen zu nahe
zu kommen. Tun sie das doch, gefährden sie derzeit Leib und Leben.
Weichen sie aber achtsam auf den Rand einer nicht zu stark
befahrenen Fahrbahn aus, kann das allenfalls Auto- und Radfahrern
leicht irritieren. Das ist eindeutig das viel kleinere Übel.“
Fußgängern empfiehlt FUSS e.V.-Vorstand Roland Stimpel: „Wo es nötig
und hinreichend sicher ist, da weicht auf die Fahrbahn aus! Das kann
beim verringerten Autoverkehr sicherer sein, als auf dem Gehweg
anderen Menschen bedrohlich nah zu kommen.“ Das gelte natürlich nur
für Erwachsene mit hoher Aufmerksamkeit und Reaktionsvermögen und
nur dort, wo nicht zu viele und zu schnelle Fahrzeuge unterwegs
seien. FUSS e.V. empfiehlt: „Hier sollte man auch nur auf der
linken Seite gehen, um entgegen kommende Fahrzeuge im Auge zu haben.
Und natürlich nur auf übersichtlichen und beleuchteten Straßen.“
„Besonders dringend brauchen jetzt Ältere, Rollstuhlfahrer und
chronisch Kranke Abstand zu anderen“, sagt Stimpel. „Fitte und
Gesunde sollten sie auf engen Gehwege möglichst verschonen.“ Zur
rechtlichen Seite verweist der Verein auf den Freispruch des
Bundesgerichtshofs für einen Fußgänger, der Fahrbahnen sogar
demonstrativ und in der Absicht benutzt hatte, Fahrer zum Ausweichen
zu zwingen und deshalb wegen gefährlichen Eingriffs in den
Straßenpverkehr angeklagt war (BGH vom 31.8.1995, 4 StR 283/95).
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