Straßenverkehr: Schlagbaum vor öffentlichem Straßenland – Schildbürgerstreich in Treptow-Köpenick?, aus Senat

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Frage 1:
Wer konkret traf wann genau und mit welcher Begründung die Entscheidung, die von der #Landjägerstraße am
Rande der Altstadt Köpenick abgehende Stichstraße entlang des Kietzgrabens (gegenüber des
Heimatmuseums) mit einem #Schlagbaum zu versehen, obwohl es sich hier offensichtlich um öffentliches
Straßenland handelt und eine asphaltierte Straße besteht?
Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin teilt mit, dass die Entscheidung durch die
Leitung des Straßen- und Grünflächenamtes Treptow-Köpenick in der 12. Kalenderwoche
2019 getroffen worden ist. Die #Abschrankung steht nicht im Widerspruch zum konkreten
Status der Straße.
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Frage 2:
Welche Anordnungen zur #Sperrung der Straße und zur Installation eines Schlagbaums gibt es, mit welchem
Datum wurden sie von welcher Behörde ausgestellt und wo wurden sie veröffentlicht?
Frage 3:
Gab es eine Anhörung hierzu und wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 2 und 3:
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin teilt mit, dass es sich bei der Abschrankung
nicht um eine #Verkehrseinrichtung im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) handelt.
Einer verkehrsbehördlichen Anordnung bedurfte es daher nicht.
Frage 4:
Welchen Zweck hat die Sperrung, wo doch sonst gern vom Bezirksamt erklärt wird, dass öffentliches
Straßenland bzw. Wege im Fachvermögen Tief uneingeschränkt offen zu halten sind?
Antwort zu 4:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin teilt mit, dass für das von 1993 bis 2007 per
Senatsbeschluss förmlich festgelegte #Sanierungsgebiet Altstadt und Kietz ein Rahmenplan
für die künftige Entwicklung und Leitsätze beschlossen wurde. Ein wesentlicher Leitsatz
daraus lautet, die Erlebbarkeit der Stadt am Wasser zu verbessern und dafür attraktive
Wegeverbindungen sowie Aufenthaltsmöglichkeiten mit Wasserbezug zu schaffen. Dabei
sollten landeseigene Grundstücke, zu denen sowohl das Grundstück Alter Markt als auch
das Gelände südlich des Kietzer Grabens gehören, beispielhaft für öffentliche Nutzungen
bewahrt und entwickelt werden.
Für die gesamte #Grünverbindung von der Bibliothek über die neue #Fußgängerbrücke zur
Landjägerstraße sollten Beeinträchtigungen durch Kfz-Verkehr weitestgehend
ausgeschlossen werden. Dementsprechend ist die zuletzt im Juli 2015 geänderte
straßenrechtliche Widmung im überwiegenden öffentlichen Interesse im Einklang mit der
erfolgten baulichen Umgestaltung beschränkt auf Fußgänger- und Radverkehr erfolgt, die
so auch mit Zeichen 240 im September 2018 #verkehrsrechtlich umgesetzt wurde.
Dieser eindeutige Status wurde von Kfz-Führern massiv missachtet, indem sie weiterhin
diesen Straßenabschnitt gefahrdrohend befuhren und #beparkten. Dem konnte allein mit
#Verkehrsüberwachungsmaßnahmen kein Einhalt geboten werden, so dass dann u. a. im
Ergebnis eines gemeinsamen Ortstermines mit den Anliegenden die #Schrankenlösung in
Betracht gezogen wurde.
Frage 5:
Wie können die Anlieger ihre Grundstücke jetzt erreichen? Wie kommen Besucher dorthin?
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Antwort zu 5:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin teilt mit, dass Anliegende auf Antrag in
berechtigten Einzelfällen für die Befahrung des Bereiches mit Kraftfahrzeugen eine
entsprechende verkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO nebst einem
Schrankenschlüssel erhalten.
Frage 6:
Welche Kosten entstanden für die Herstellung und Montage der Schrankenanlage und aus welchem
Haushaltstitel wurden sie von wem bezahlt?
Antwort zu 6:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin teilt mit, dass die Bezahlung der Anschaffungskosten aus Kapitel 3800, Titel 52101, des Straßen- und Grünflächenamtes erfolgte.
Frage 7:
Erfolgte eine Ausschreibung der Leistungen und wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 7:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin teilt mit, dass die Lieferung der Schranke aufgrund des Eilbedürfnisses und der geringen Auftragssumme im Wege der freihändigen
Vergabe unter Beachtung von Wirtschaftlichkeit und Zuverlässigkeit erfolgte. Die Installation
der Schrankenanlage wiederum erfolgte in Eigenleistung durch den Werkhof des Straßenund Grünflächenamtes, was einer Ausschreibung nicht zugänglich ist.
Frage 8:
Sind ähnliche Absperrungen von Straßen durch Schlagbäume in Treptow-Köpenick geplant und wenn ja, wo?
Antwort zu 8:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin verneint die Frage.
Berlin, den 27.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz