Bahnhöfe: Bahnhof Karower Kreuz aus Senat

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Frage 1:
Welche Vorsorgemaßnahmen für den im Nahverkehrsplan verankerten Turmbahnhof Karower Kreuz hat der
Senat beim Neubau des Brückenbauwerks der Stettiner Bahn über den Außenring selbst getroffen,
veranlasst oder mit der DB verabredet?
Antwort zu 1:
Die DB AG führt aus:
„Damit die Bahnsteige bei der späteren Errichtung des Turmbahnhofs gebaut werden
können, wurden, wie zwischen der DB AG und dem Land Berlin vereinbart, die Brücken
mit den erforderlichen Breiten und lichten Weiten gebaut und die Gleislagen so hergestellt,
dass das zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist.“
Frage 2:
Welche Breite und Länge sollen die Bahnsteige an den vier Gleisen in der oberen Ebene erhalten und wo
sollen sie angeordnet werden?
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Antwort zu 2:
Die DB AG führt aus:
„Bahnsteig 1: Länge 153 m, Breite 2,75 m; südlich,
Bahnsteig 2-3: Länge 210 m, Breite 8,50 m; Mittelage,
Bahnsteig 4: Länge 210 m, Breite 2,75 m; nördlich.“
Frage 3:
Ist dem Senat bekannt, dass auf der unteren Ebene außer den zwei durchgeführten Gleisen kein Platz für
weitere Gleise vorhanden ist, sondern maximal für zwei je etwa 2,5 m breite Seitenbahnsteige? Plant der
Senat solch schmale Bahnsteige und hält sie für ausreichend, um das künftige Aufkommen an Umsteigern
sowie Quell- und Zielverkehr zu bewältigen? Welches Verkehrsaufkommen (Umsteiger, Ein- und Aussteiger)
legt der Senat zugrunde?
Antwort zu 3:
Auf der unteren Ebene sind an den bestehenden Gleisen des Berliner Außenrings (BAR)
Außenbahnsteige von je ca. 3 m vorgesehen. Für die Bemessung der Bahnsteige wurde
ein Verkehrsaufkommen von 9.000 Ein-, Aus- und Umsteigern am geplanten Turmbahnhof
Karower Kreuz (TKK) zugrundegelegt.
Frage 4:
Warum hat die Brückenöffnung keine größere lichte Weite, um zwei weitere Gleise plus Bahnsteige für die
S-Bahn (oder, je nach ausstehendem Untersuchungsergebnis, anderen Vorortverkehr) aufzunehmen?
Frage 5:
Plant der Senat für den Turmbahnhof Karower Kreuz an anderer Stelle ein weiteres Brücken- oder
Tunnelbauwerk? Oder plant er, das eben errichtete Brückenbauwerk wieder abzureißen und mit größerer
Öffnung neu zu bauen?
Antwort zu 4 und 5:
Für eine Verlängerung der S-Bahn von Wartenberg bis zum Karower Kreuz und darüber
hinaus ist eine separate Querung der Stettiner Bahn im Bereich des TKK nötig, da die SBahn
zwar im Bereich von Wartenberg bis zum Karower Kreuz sehr gut parallel zu den
bestehenden Gleisen des BAR geführt werden könnte, aber für die notwendige Querung
der BAR-Gleise bei einer möglichen Durchbindung an die S8 ein ausreichender Abstand
zu den BAR-Gleisen erforderlich wird.
Frage 6:
Was verbirgt sich an Vorgaben oder Varianten im Investitionsprojekt i2030 hinter der Darstellung der SBahn-
Strecke Wartenberg – Karower Kreuz als gestrichelte Linie insgesamt und speziell am Karower Kreuz
und an der Sellheimbrücke? Wie ist der Bearbeitungsstand?
Antwort zu 6:
Das Vorhaben befindet sich noch im Stand der Grundlagenermittlung und
Projektkonsolidierung.
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Die DB AG führt aus:
„Im Rahmen des Gemeinschaftsprojektes „i2030“ werden Varianten der Verlängerung der
S-Bahn von Wartenberg untersucht.
Für eine Heranführung der S-Bahn an den künftigen Turmbahnhof Karow, mit einer
Zwischenstation Sellheimbrücke, werden entsprechende Flächen nördlich der Trasse des
Außenringes vorgehalten.“
Frage 7:
Ist eine Verbindung dieser Strecke mit der Strecke Blankenburg – Schönfließ vorgesehen? Wenn ja, wie?
Antwort zu 7:
Eine derartige Verbindung wäre langfristig denkbar. Konkrete Überlegungen dazu liegen
aber noch nicht vor.
Frage 8:
Plant der Senat Bahnsteige an den Verbindungskurven, die heute von der S8 und RB24 befahren werden?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 8:
Die DB AG führt aus:
„Nein. Eine Anordnung von Bahnsteigen an den Verbindungskurven würde zu unattraktiv
langen Umsteigewegen führen und den Fahrgästen keinen zusätzlichen Nutzen bieten.
Die Anordnung der Bahnsteige mit direkten Übergängen bietet optimale und komfortable
Anschlussbedingungen.“
Frage 9:
Teilt der Senat die Auffassung, dass der Turmbahnhof zu Fuß und mit Rad von allen vier Quadranten aus
zugänglich sein muss? Wenn nein, warum nicht?
Frage 10:
Teilt der Senat die Auffassung, dass eine Straßenzufahrt für Bus und Taxi notwendig ist? Wo soll diese
angeordnet werden und welche Vorzüge hätte diese Anordnung gegenüber anderen Varianten?
Frage 11:
Welche Vorstellungen hat der Senat zur Verbindung der Bahnsteige untereinander und von außen?
Frage 12:
Mit welchen Kosten rechnet der Senat a) für die Eisenbahnanlagen und b) für die straßenseitige
Erschließung?
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Antwort zu 9 bis12:
Ja, der Senat teilt grundsätzlich diese Auffassungen.
Die genaue Ausgestaltung ist im Zuge der vertiefenden Planung zu konkretisieren. Dabei
kann es in Abwägung von Aufwand, Kosten und Nutzen zu Anpassungen kommen. Da mit
der vertiefenden Planung für den TKK noch nicht begonnen wurde, sind seriöse Aussagen
zu den weiteren Gestaltungsdetails des TKK, dessen Erschließung und den Kosten derzeit
noch nicht möglich.
Berlin, den 25.04.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz