www.berlin.de
Frage 1:
Inwiefern ist dem Senat bekannt, wie viele und welche Fahrzeuge für #Stadtrundfahrten regelmäßig im
Einsatz sind (z.B. Busse, Trabis; Anbieter wie East Car Tours) und wie alt diese Fahrzeuge sind?
Antwort zu 1:
Derzeit sind zehn #Busunternehmen mit Sitz in Berlin im Besitz von Genehmigungen für
Stadtrundfahrten nach § 43 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) (#Sonderlinienverkehr),
die insgesamt ca. hundert Fahrzeuge hierfür einsetzen. Das Alter der Fahrzeuge ist der
Genehmigungsbehörde nicht bekannt, da sich der Umfang der Genehmigung im
Linienverkehr gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 PBefG auf die Einrichtung, die Linienführung und
den Betrieb, nicht jedoch auf die einzelnen Fahrzeuge bezieht.
Ansonsten hat das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) keine
Kenntnis darüber, ob Unternehmen, die über Genehmigungen im Ausflugs- oder
sonstigem Gelegenheitsverkehr verfügen, in Einzelfällen ggf. individuelle Stadtrundfahrten
in Berlin durchführen.
2
Schließlich hat das LABO keine Erkenntnisse über solche Stadtrundfahren, die ohne
Chauffeur, sondern von sog. #Selbstfahrern durchgeführt werden (wie z.B. East Car Tours).
Derartige Fahrten sind nicht genehmigungspflichtig. In der Zulassungsbescheinigung Teil I
muss lediglich der Eintrag „#Selbstfahrervermietfahrzeug“ vorgenommen werden.
Frage 2:
Inwiefern ist dem Senat bekannt, wie viele Reisebusse aus dem In- und Ausland jährlich nach Berlin
kommen und inwiefern gibt es Regelungen für die Begrenzung dieser Anzahl?
Antwort zu 2:
Derzeit bieten etwa 80 bis 90 Unternehmen Fernreisen per Linienbus an, bei denen
Haltestellen in Berlin angefahren werden. Die Anzahl der Busse ist nicht bekannt. Ebenso
ist nicht bekannt, wie viele Busse im Gelegenheitsverkehr Berlin anfahren. Regelungen
zur Begrenzung gibt es nicht.
VisitBerlin liegen hierzu aus dem Qualitätsmonitor folgende Tourismus-Zahlen vor:
Transportmittelwahl – Anreise Urlaubsgäste
Entwicklung 2015/16 vs. 2017/18
Transportmittel 2015/16 2017/18 Entwicklung
Flugzeug 35 % 35 % 0 Prozentpunkte
Bahn 22 % 29 % + 7 Prozentpunkte
Pkw (inkl. Mietwagen) 24 % 25 % + 1 Prozentpunkte
Bus 17 % 9 % – 8 Prozentpunkte
Transportmittelwahl – Anreise deutscher Urlaubsgäste
Entwicklung 2015/16 vs. 2017/18
Transportmittel 2015/16 2017/18 Entwicklung
Flugzeug 19 % 24 % + 5 Prozentpunkte
Bahn 29 % 33 % + 4 Prozentpunkte
Pkw (inkl. Mietwagen) 28 % 33 % + 5 Prozentpunkte
Bus 22 % 9 % – 13 Prozentpunkte
Transportmittelwahl – Anreise ausländischer Urlaubsgäste
Entwicklung 2015/16 vs. 2017/18
Transportmittel 2015/16 2017/18 Entwicklung
Flugzeug 54 % 57 % + 3 Prozentpunkte
Bahn 14 % 23 % + 9 Prozentpunkte
Pkw (inkl. Mietwagen) 20 % 11 % – 9 Prozentpunkte
Bus 12 % 8 % – 4 Prozentpunkte
3
Demnach nimmt der Anteil der mit dem Reisebus nach Berlin kommenden Touristen ab.
Im Zeitraum von 2015 bis 2017 stieg die Anzahl der Gäste insgesamt von 12,37 Millionen
auf 12,97 Millionen, wobei die Anzahl der ausländischen Gäste von 4,86 Millionen auf 5,10
Millionen und der Gäste aus dem Inland von 7,50 Millionen auf 7,86 Millionen stieg (jeweils
- 5 Prozentpunkte).
Frage 3:
Welche Richtlinien oder Sonderrichtlinien gelten für Fahrzeuge für Stadtrundfahren und Reisebusse in
Bezug auf Emissionen und andere Umweltschutzstandards?
Antwort zu 3:
Fahrzeuge für Stadtrundfahrten und Reisebusse, die innerhalb der Berliner Umweltzone
verkehren, müssen die Anforderungen der „grünen Plakette“ erfüllen. Fahrzeuge ohne
„grüne Plakette“ dürfen nur in der Berliner Umweltzone fahren, wenn es sich um
Fahrzeuge mit H-Kennzeichen, d.h. um Oldtimer handelt. Denn Oldtimer sind gemäß
Anhang 3 Nr. 10 der 35. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz von den
Fahrverboten in Umweltzonen befreit.
Einzelausnahmen werden für Sonderfahrzeuge mit besonderer Geschäftsidee oder
aufwändigen Sonderausstattungen und gleichzeitig geringen Fahrleistungen in der
Umweltzone erteilt. Es muss nachgewiesen werden, dass die Fahrzeuge nicht nachrüstbar
sind. Außerdem müssen diese Sonderfahrzeuge erstmals vor dem 01.11.2014 auf die
Antragstellerin oder den Antragsteller zugelassen gewesen sein. Damit wird verhindert,
dass zusätzliche Fahrzeuge als Sonderfahrzeug in die Umweltzone gelangen.
Für die grüne Plakette ist nach der 35. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
der Abgasstandard Euro 4 oder die Nachrüstung mit Partikelfilter erforderlich. Im Übrigen
müssen die Fahrzeuge die einschlägigen Umweltanforderungen des
Fahrzeugzulassungsrechts erfüllen.
Frage 4:
Wie viele Emissionen werden nach Kenntnis des Senats durch diese Fahrzeuge jährlich verursacht?
Antwort zu 4:
Aktuelle Zahlen liegen für Reisebusse für das Jahr 2015 für die Luftschadstoffe Feinstaub-
PM10 und Stickoxide (NOx) für das Hautverkehrsstraßennetz aus Modellrechnungen vor,
die im Rahmen der Fortschreibung des Luftreinhalteplans erstellt wurden.
Tabelle 1: Emissionen in t/a auf Hauptverkehrsstraßen für 2015. Gesamt und Reisebusse
Gesamtemissionen
Kfz-Verkehr Reisebusse Anteil
Stickoxide 5.817,0 238,6 4,1 %
Feinstaub (PM10) 546,2 13,0 2,4 %
4
Frage 5:
Welche Bezirke werden dabei nach Kenntnis des Senats schwerpunktmäßig angefahren und inwiefern
kommt es zu lokal erhöhten Emissionswerten?
Frage 6:
Wie wirken sich diese Fahrzeuge nach Einschätzung des Senats auf die Verkehrsbelastung auf den Straßen
und in den touristisch stark frequentierten Gebieten aus?
Antwort zu 5 und zu 6:
Die nach § 43 PBefG genehmigten Verkehre fahren durch die Bezirke: Charlottenburg-
Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Tempelhof-Schöneberg, Pankow.
Der von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen herausgegebene
Umweltatlas enthält in der Karte 7.01 „Verkehrsmengen“
(http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/umweltatlas/index.shtml) zumindest für die
Hauptverkehrsstraßen straßengenaue Zahlen des Reisebusaufkommens. Demnach ist im
touristisch stark frequentierten Bezirk Mitte sowie im Bereich des Messegeländes in
Charlottenburg-Wilmersdorf mit typischerweise 100 – 400 Reisebussen am Tag zu
rechnen, mit Anteilen am Gesamtverkehrsaufkommen von weniger als 5 %.
Modellrechnungen für die Fortschreibung des Berliner Luftreinhalteplans ergaben in den
24 Straßen, in denen sich Luftgütemessstellen für Stickstoffdioxid befinden, maximale
Anteile der Reisebusse an der dort vom lokalen Verkehr verursachten Zusatzbelastung
von höchstens 5 %.
Frage 7:
Wie positioniert sich der Senat zu der Befürchtung, dass die erhöhte Verkehrsbelastung durch
Stadtrundfahrten und Reisebusse den Welterbe-Status der Museumsinsel gefährden könnte?
Antwort zu 7:
Die erfreuliche Tatsache, dass die Berliner Welterbestätte Museumsinsel auf großes
Interesse stößt und viele Besucherinnen und Besucher dort erscheinen, bringt
andererseits die Gefahr einer Übernutzung mit sich. Eine hohe Anzahl von Reisebussen
auf der Insel gefährdet die Wahrnehmbarkeit und schließlich die visuelle Integrität der
Stätte.
Erhöhtes oder ungesteuertes Verkehrsaufkommen stellt für Welterbestätten grundsätzlich
eine Herausforderung dar. Der Senat steht mit Bezirken und Verbänden im Austausch, um
eine Lösung zur Verkehrsentlastung der Museumsinsel zu finden.
Frage 8:
Wo sieht der Senat Handlungsbedarf zur Verbesserung der Situation und welche konkreten Schritte sind
geplant?
5
Antwort zu 8:
Es wird geprüft, ob im Rahmen der Genehmigung von Haltestellen
immissionsschutzrechtliche Auflagen möglich sind. Darüber hinaus sieht der Senat
Handlungsbedarf für ein Management des Reisebusaufkommens an Stätten wie der
Museumsinsel (siehe auch Antwort zu Frage 7).
Berlin, den 31.01.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz