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1. Wie hoch war der #Krankenstand im #Fahrdienst des Betriebsbereiches „#Tram“ in den Kalenderjahren
2014, 2015 und 2016? Bitte nach Jahren einzeln angeben?
Zu 1.: Der Krankenstand im Fahrdienst des Betriebsbereichs Tram stellt sich in den
genannten Kalenderjahren wie folgt dar:
2014 – 9,3 Prozent
2015 – 10,6 Prozent
2016 – 9,8 Prozent.
2. Wieviel Mitarbeiter im Fahrdienst des Betriebsbereiches Tram sind in den Kalenderjahren
2014, 2015 und 2016 aus dem Fahrdienst ausgeschieden wegen a) Altersruhestand, b) gesundheitlicher
Gründe, c) Kündigung durch die BVG, z.B. wegen Vertragsverletzung, o.ä., d) Kündigung
durch den Arbeitnehmer, e) anderer Gründe? Bitte nach Jahren und Sachgrund einzeln
angeben.
Zu 2.:
Externe Abgänge Tram 2014 2015 2016
Kündigung Arbeitgeber 0 1 4
Kündigung Arbeitnehmer/in 2 5 3
altersbedingte Austritte 3 5 13
andere Austrittsgründe 3 7 8
3. Wieviel Mitarbeiter im Fahrdienst des Betriebsbereiches Tram sind in den Kalenderjahren 2014,
2015 und 2016 ausgebildet und/oder neu eingestellt worden? Bitte nach Jahren einzeln angeben.
Zu 3.:
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Abgeschlossene Ausbildungen zur Straßenbahnfahrerin / zum Straßenbahnfahrer:
2014 – 22
2015 – 76
2016 – 118
Abgeschlossene Ausbildungen zur Fachkraft im Fahrbetrieb (IHK):
2014 – 7
2015 – 8
2016 – 9
4. Wie wird die Fahr- und Schichtdiensttauglichkeit der Beschäftigten im Fahrdienst durch die BVG sichergestellt?
Wie wird sie überwacht?
Zu 4.: Eine Untersuchung durch den Betriebsarzt zur Prüfung der Fahrdiensttauglichkeit
ist nach den geltenden Vorschriften für den Betrieb von Straßenbahnen alle 3
Jahre verpflichtend für das Fahrpersonal.
5. Wird bei länger andauernder Krankheit eine Untersuchung durch den Betriebsarzt angeordnet?
Wenn ja, nach welchem Zeitraum und was genau wird untersucht? Wenn nein, warum nicht?
Zu 5.: Nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit (Langzeiterkrankungen) erfolgt eine Untersuchung
beim Betriebsarzt zur Feststellung der Betriebsdiensttauglichkeit nach den
geltenden Vorschriften für den Betrieb von Straßenbahnen.
6. Wieviel Mitarbeiter im Fahrdienst des Betriebsbereiches Tram sind aktuell (Stand 15.03.18) wegen
gesundheitlicher Gründe nicht im Dienst? Bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben
Zu 6.: Am 15.03.2018 befand sich die Grippewelle auf dem Höhepunkt. Es waren
114 aktive Fahrerinnen und Fahrer arbeitsunfähig gemeldet, davon haben sich 13
aktive Fahrpersonale am 15.03.2018 neu arbeitsunfähig gemeldet. Das entspricht einem
prozentualen Anteil von rund 13 Prozent aller aktiven Fahrpersonale.
7. Wie beurteilt die BVG die Gesamtsituation?
Zu 7.: Die Anforderungen an die Fahrpersonale durch die allgemeine verkehrliche
Entwicklung in einer wachsenden Stadt wie Berlin bleiben hoch. Die Herausforderung
besteht in der kontinuierlichen Weiterentwicklung und Anpassung von Fahr- und
Dienstplänen an die Leistungsanforderungen des Landes Berlin und die individuellen
Bedürfnisse der Fahrerinnen und Fahrer in unterschiedlichen Lebenssituationen.
8. Was plant die BVG konkret, um die Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter im Fahrdienst des Betriebsbereiches
Tram zu verbessern? Falls konkrete Pläne existieren, wann werden sie umgesetzt?
Zu 8.: In den letzten Jahren sind die Arbeitsbedingungen für die Fahrpersonale durch
die modernen Fahrerarbeitsplätze in der neuen Fahrzeuggeneration Flexity nachhaltig
verbessert worden. Im letzten Jahr sind bereits auf verschiedenen Linien Fahrund
Dienstpläne mit dem Ziel der Entlastung der Fahrpersonale angepasst worden.
Zukünftig ist eine Verbesserung der Sozialinfrastruktur für Fahrpersonale geplant.
9. Wie beurteilt der Senat die Gesamtsituation? Was unternimmt der Senat konkret, um eine Verbesserung
der Arbeitsbedingungen und damit eine Sicherstellung des fahrplanmäßigen Regelbetriebes
zu erreichen?
Zu 9.: Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und damit die Sicherstellung des
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fahrplanmäßigen Regelbetriebes insbesondere aufgrund der verkehrlichen Entwicklungen
in der Wachsenden Stadt ist ein unmittelbares Anliegen auch des Senats. Die
Sicherstellung und Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit des Fahrpersonals obliegt
in der operativen Umsetzung der BVG, die bereits konkrete Maßnahmen ergriffen
hat – siehe die Antworten zu Frage 8.
Berlin, den 11. April 2018
In Vertretung
Henner B u n d e
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Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe