Radverkehr: Maßnahmen gegen Behinderungen des Radverkehrs aus Senat

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  1.  

Anfrage 18/13124, Frage 2? Bitte für die Jahre 2015-2017 aufschlüsseln!

Zu 1.:

Die wesentlichen Fallgruppen können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden:

 

Fahrzeugumsetzungen

2015

2016

2017

Schwerbehindertenparkplätze

3.057

3.259

3.101

Gehwege

584

663

777

Zweite Reihe

303

331

398

Zeichen 286 (eingeschränktes Haltverbot)

7.048

7.359

8.451

Zeichen 283 (Haltverbot)

22.537

25.588

27.268

Taxihalteplätze

589

704

660

Bushaltestellen

2.459

2.362

2.577

Feuerwehrzufahrten

548

601

706

Parken      entgegen      bestimmter       Vorgaben (z. B. nicht platzsparend)

961

1.036

1.305

Grundstückseinfahrten und -ausfahrten

4.366

4.567

4.310

abgesenkte Bordsteine

474

373

460

Datenquelle: Datawarehouse BOWI21, Erfassungsstand 31.01.2018

 

  1. viele dieser Umsetzungen wurden im Rahmen der mehrtägigen stadtweiten Verkehrsüberwachungsaktion veranlasst?

 

Zu 2.:

Im Jahr 2016 wurden eine und in 2017 zwei jeweils fünftägige Schwerpunktaktionen zur gezielten Überwachung des verkehrswidrigen Haltens und Parkens auf Busspuren, Radverkehrsanlagen und in zweiter Reihe durchgeführt. Die Zahlen der dabei veranlassten Umsetzungen können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden:

 

Fahrzeugumsetzungen

2016

2017

Radschutzstreifen

31

55

Radwege

13

7

Busspuren

18

301

Zweite Reihe

4

4

Sonstige

26

92

Insgesamt

92

459

 

  1. häufig wurde 2017 ein Fahrzeug wegen des Parkens auf Geh-/Radwegen, auf Radschutzstreifen, vor abgesenkten Bordsteinen, im 5-m-Bereich an Kreuzungen, in zweiter Reihe und auf Busspuren wegen verursachter Behinderungen Anderer in Berlin umgesetzt (bitte tabellarisch nach einzelnen Ordnungsämtern sowie einzelnen Polizeiabschnitten bzw. weiteren Einheiten der Berliner Polizei – z.B.: Einsatzhundertschaften oder BVkD – angeben)?

 

Zu 3.:

Das Ergebnis der Recherche der Polizei Berlin kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Eine detaillierte Gliederung nach einzelnen Polizeidienststellen kann nicht geleistet werden.

Der Vollständigkeit wegen sind auch die von den Busspurbetreuenden der BVG AöR veranlassten Umsetzungen aufgeführt. Im Jahr 2017 wurden insgesamt 13.542 Fahrzeuge von den genannten Verkehrsflächen umgesetzt:

 

Polizei insgesamt

3.850

Direktion 1

73

Radschutzstreifen

7

Rad- und Gehwege

4

Zweite Reihe

7

5-Meter-Bereiche

44

Abgesenkte Bordsteine

9

Busspuren

2

Direktion 2

308

Radschutzstreifen

58

Rad- und Gehwege

54

Zweite Reihe

53

5-Meter-Bereiche

83

Abgesenkte Bordsteine

6

Busspuren

54

Direktion 3

1.279

Radschutzstreifen

380

Rad- und Gehwege

374

Zweite Reihe

42

5-Meter-Bereiche

203

 

 

Abgesenkte Bordsteine

95

Busspuren

185

Direktion 4

504

Radschutzstreifen

47

Rad- und Gehwege

15

Zweite Reihe

18

5-Meter-Bereiche

170

Abgesenkte Bordsteine

25

Busspuren

229

Direktion 5

1.161

Radschutzstreifen

320

Rad- und Gehwege

180

Zweite Reihe

163

5-Meter-Bereiche

314

Abgesenkte Bordsteine

25

Busspuren

159

Direktion 6

22

Radschutzstreifen

2

Rad- und Gehwege

3

Zweite Reihe

3

5-Meter-Bereiche

13

Abgesenkte Bordsteine

1

Busspuren

0

Direktion Einsatz

380

Radschutzstreifen

14

Rad- und Gehwege

20

Zweite Reihe

28

5-Meter-Bereiche

79

Abgesenkte Bordsteine

6

Busspuren

233

Polizeiakademie/Bußgeldstelle

123

Radschutzstreifen

3

Rad- und Gehwege

4

Zweite Reihe

6

5-Meter-Bereiche

10

Abgesenkte Bordsteine

2

Busspuren

98

 

Ordnungsämter insgesamt

2.154

Charlottenburg-Wilmersdorf

79

Radschutzstreifen

5

Rad- und Gehwege

3

Zweite Reihe

20

5-Meter-Bereiche

27

Abgesenkte Bordsteine

2

Busspuren

22

 

 

Friedrichshain-Kreuzberg

364

Radschutzstreifen

92

Rad- und Gehwege

32

Zweite Reihe

16

5-Meter-Bereiche

172

Abgesenkte Bordsteine

31

Busspuren

21

Marzahn-Hellersdorf

7

Radschutzstreifen

0

Rad- und Gehwege

0

Zweite Reihe

0

5-Meter-Bereiche

4

Abgesenkte Bordsteine

3

Busspuren

0

Treptow-Köpenick

256

Radschutzstreifen

2

Rad- und Gehwege

7

Zweite Reihe

9

5-Meter-Bereiche

112

Abgesenkte Bordsteine

122

Busspuren

4

Lichtenberg

423

Radschutzstreifen

2

Rad- und Gehwege

3

Zweite Reihe

4

5-Meter-Bereiche

356

Abgesenkte Bordsteine

50

Busspuren

8

Mitte

115

Radschutzstreifen

3

Rad- und Gehwege

3

Zweite Reihe

5

5-Meter-Bereiche

80

Abgesenkte Bordsteine

9

Busspuren

15

Neukölln

116

Radschutzstreifen

2

Rad- und Gehwege

3

Zweite Reihe

5

5-Meter-Bereiche

97

Abgesenkte Bordsteine

4

Busspuren

5

Pankow

150

Radschutzstreifen

0

Rad- und Gehwege

0

Zweite Reihe

6

 

 

5-Meter-Bereiche

123

Abgesenkte Bordsteine

11

Busspuren

10

Reinickendorf

109

Radschutzstreifen

1

Rad- und Gehwege

4

Zweite Reihe

8

5-Meter-Bereiche

49

Abgesenkte Bordsteine

43

Busspuren

4

Spandau

43

Radschutzstreifen

1

Rad- und Gehwege

1

Zweite Reihe

0

5-Meter-Bereiche

12

Abgesenkte Bordsteine

0

Busspuren

29

Tempelhof-Schöneberg

130

Radschutzstreifen

5

Rad- und Gehwege

9

Zweite Reihe

4

5-Meter-Bereiche

43

Abgesenkte Bordsteine

12

Busspuren

57

Steglitz-Zehlendorf

326

Radschutzstreifen

0

Rad- und Gehwege

4

Zweite Reihe

0

5-Meter-Bereiche

82

Abgesenkte Bordsteine

3

Busspuren

237

Nicht zuzuordnen

36

Radschutzstreifen

6

Rad- und Gehwege

9

Zweite Reihe

1

5-Meter-Bereiche

9

Abgesenkte Bordsteine

1

Busspuren

10

BVG

7.538

Busspuren

7.538

Datenquelle: Datawarehouse BOWI21, Erfassungsstand 31.01.2018

 

 

  1. Halbjahr 2017 ein Verwarnungsgeld nach Nr. 52.a, 54.a bzw. 58 Bußgeldkatalog verhängt und in wie vielen Fällen wurden zusätzliche Kriterien (z.B. 52.a1, a2, a2.1; 54.a1, a2, a2.1 bzw. 58.1 usw.) geahndet?

 

Zu 4.:

Die Zahlen können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden:

 

Tatbestände

Verwarnungsgelder

Parken auf Rad- und Gehwegen (52a Bußgeldkatalog – BKat)

96.882

— mit Behinderung (52a.1 BKat)

6.279

— länger als 1 Stunde (52a.2 BKat)

1.911

— länger als 1 Stunde mit Behinderung (52a.2.1 BKat)

268

Parken     auf    Radschutzstreifen (54a BKat)

8.785

— mit Behinderung (54a.1 BKat)

16.246

— länger als 3 Stunden (54a.2 BKat)

180

— länger als 3 Stunden mit Behinderung (54a.2.1 BKat)

514

Parken in zweiter Reihe (58 BKat)

3.267

— mit Behinderung (58.1 BKat)

8.010

— länger als 15 Minuten (58.2 BKat)

2

— länger als 15 Minuten mit Behinderung (58.2.1 BKat)

21

Datenquelle: Datawarehouse BOWI21, Erfassungsstand 31.01.2018

 

 

  1. der Senat die polizeiliche Geschäftsanweisung für das Umsetzen von Fahrzeugen für anpassungsbedürftig, insbesondere hinsichtlich gestiegenen Verkehrsaufkommens besonders von Radfahrenden und des zukünftigen Ausbaus der Radinfrastruktur?

 

Zu 5.:

Ein Anpassungsbedarf wird derzeit nicht als notwendig erachtet. Zum weiteren Vorgehen gibt es Abstimmungen auf Fachebene.

 

  1. der Senat die Verwendung des Zeichens 628-10 (Leitschwelle mit Schraffenbake) für brauchbar, um effektiv gegen Falschparker vorzugehen? Liegen dem Senat von anderer Stelle dazu Erfahrungen vor?

 

Zu 6.:

Welche Poller bzw. sonstigen Einrichtungen für die effektive Verhinderung des Falschparkens auf Radverkehrsanlagen am besten geeignet sind, wird im Rahmen des geplanten Projektes „Geschützte Radfahrstreifen“ im Land Berlin untersucht.

Voraussichtlich werden im Rahmen der Untersuchung verschiedene Formen von Pollern oder ähnlichen Elementen zum Einsatz kommen. Feste Straßeneinbauten, wie Poller zur Verhinderung unzulässigen Parkens, sind als Anlagen Bestandteil der Straße und keine Verkehrszeichen. Eine Orientierung an der farblichen Gestaltung des Verkehrszeichens (Z) 628-10 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) wird

 

gleichwohl angestrebt. Bereits die Höhe der Pfosten und darüber hinaus eine reflektierende Beschichtung gewährleisten auch bei Schneefall oder Verschmutzungen der Fahrbahn deren uneingeschränkte Erkennbarkeit.

 

Physische Trennungen von fahrbahnseitigen Radverkehrsanlagen (so genannte

„protected bike lanes“) sind in Deutschland bisher nur sehr selten verwendet worden. Die anderswo gemachten Erfahrungen lassen sich wegen der unterschiedlichen straßenräumlichen, baulichen und verkehrlichen Gegebenheiten meist nicht uneingeschränkt auf die in Berlin geplanten Einsatzorte übertragen. Deshalb ist es erforderlich, die Eignung verschiedenartiger Sperrelemente im Rahmen einer begleitenden Untersuchung zu testen.

 

  1. vorgenommen?

 

Zu 7.:

Eine Datenauswertung im Sinne der Fragestellung ist nicht möglich.

 

  1. dem Senat weitere Erkenntnisse über die Einhaltung temporär geltender Halteverbote vor?

 

Zu 8.:

Einzelne bezirkliche Ordnungsämter teilen zusammenfassend mit, dass erfahrungsgemäß auch gegen temporäre Haltverbote häufig verstoßen wird, wobei sich das Ausmaß der Beachtung insgesamt nicht von dauerhaften Haltverboten unterscheidet oder als etwas höher einzuschätzen ist. Temporäre Haltverbote weisen allerdings die Besonderheit auf, dass Verstöße wegen des dort oft noch einmal gesteigerten Bedarfs am Freibleiben der Haltverbotflächen häufiger angezeigt werden. Verbunden damit sind dort überproportional häufig Umsetzungen von Fahrzeugen zu veranlassen. Die Bewertungen stehen unter dem Vorbehalt, dass sie nicht durch statistische Daten abgesichert sind, da im genannten Verkehrsüberwachungsbereich keine spezifische statistische Erfassung der Sachverhalte, die temporäre Haltverbote betreffen, erfolgt.

 

  1. der Senat die Umwandlung temporärer Halteverbote in dauerhaft geltende Halteverbote?

 

Zu 9.:

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen, hierzu gehören auch Veränderungen bei temporär angeordneten Haltverboten, obliegen immer einer jeweiligen Einzelfallprüfung durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde. Eine pauschale Umwandlung temporär geltender Haltverbote in dauerhaft geltende Verkehrsregelungen ist deshalb bereits verkehrsrechtlich nicht möglich.

 

Berlin, den 07. März 2018 In Vertretung

 

Christian Gaebler

Senatsverwaltung für Inneres und Sport