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Wer regelmäßig in den Bussen der BVG unterwegs ist, kennt die kleinen #Kontrollgeräte
im Einstiegsbereich schon länger. Stammkunden, die einen elektronischen
Fahrschein, die #fahrCard, haben, konnten sie in vielen Fahrzeugen
auch bisher schon nutzen, um die Gültigkeit des scheckkartengroßen #Plastiktickets
zu überprüfen. In wenigen Tagen wird der bisher freiwillige Testbetrieb
beendet und aus dem „Kann“ wird ein „#Soll“.
Ab dem 1. März entfällt nämlich bei den fahrCards die Sichtprüfung durch die
Busfahrerinnen und -fahrer. Diese Kontrolle übernehmen nun wie geplant die
automatischen Kartenkontrollgeräte an der linken Haltestange der vorderen
Tür. Das kleine Gerät quittiert mit einem kurzen Pieps und einer grünen LED,
dass die fahrCard für den Tarifbereich und die Tageszeit gültig ist. Wenn die
Karte zu kurz an das Gerät gehalten wird, leuchtet eine orangefarbene LED,
dann muss der Vorgang wiederholt werden. Wenn die fahrCard ungültig ist,
leuchtet eine rote LED, und die Fahrgäste werden gebeten, sich an den Fahrer
oder die Fahrerin zu wenden.
Fast alle Busse sind mittlerweile mit mindestens einem Lesegerät ausgestattet,
man erkennt am Logoaufkleber vorne rechts am Bus, welche Busse ein
Lesegerät haben. Bei Bussen, die bisher noch nicht mit der Technik ausgestattet
sind, sollten die Fahrgäste ihre fahrCard wie bisher dem Fahrer oder
der Fahrerin zeigen. Im Laufe des Jahres soll in den Bussen jeweils ein zweites
Lesegerät in Betrieb genommen werden, und zwar oben am Fahrscheindrucker
des Fahrers, um eine fahrCard-Kontrolle auch im rechten Eingangsbereich
zu ermöglichen.
Bei den automatischen Kontrollen in den BVG-Bussen werden übrigens – abweichend
vom deutschen Branchenstandard – keine Daten auf die Karten
geschrieben.