U-Bahn + Straßenbahn: U5 – wie ist das denn nun genau?, aus Senat

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Frage 1:
Unter welchen Voraussetzung hat der Bund den Bau der #U5 gefördert, wie werden diese Voraussetzungen
durch das Land Berlin erfüllt und wo genau sind die Voraussetzungen beschrieben?
Antwort zu 1:
Die U5 wurde durch den Bund im Rahmen des Hauptstadtfinanzierungsvertrages von
1994 in Verbindung mit dessen Ergänzung anteilig gefördert. Die Förderung bezog sich
dabei auf ein Gesamtpaket von verkehrlichen Maßnahmen.
Frage 2:
Ist dem Senat nicht bekannt, dass es nördlich des U-Bahnhofs Hauptbahnhof außer dem ungenutzten
Bauwerksteil hinter der provisorischen Werkstatt, der zukünftig als Aufstellanlage genutzt werden wird, zwei
unabhängige Tunnelröhren Richtung Turmstraße gibt, die auch nach der U5-Durchbindung mindestens
teilweise ungenutzt bleiben werden? Möchte der Senat seine Antwort zu Frage 2 der Schriftlichen Anfrage
18/11218 korrigieren?
Antwort zu 2:
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) teilt hierzu mit, dass nördlich des U-Bahnhofs
Hauptbahnhof in Richtung Turmstraße ca. 400 m ungenutzter Tunnel existieren.
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Frage 3a:
Gemäß Antwort 5 zur Schriftlichen Anfrage 18/11218 beträgt die #Fahrzeit der geplanten #Straßenbahn 6
Minuten – mit welcher Durchschnittsgeschwindigkeit und mit welchen Haltepunkten wurde hier gerechnet?
Antwort zu 3a:
Es wurde auf der Neubaustrecke vom Hauptbahnhof zum U-Bahnhof Turmstraße mit
folgenden vier Haltestellen gerechnet:
 Alt-Moabit (in der Straße Alt-Moabit, kurz vor dem Knotenpunkt Invalidenstraße/Alt-
Moabit/Paulstraße/Rathenower Straße)
 Rathenower Straße/Turmstraße (in der Turmstraße, kurz hinter der Einmündung der
Turmstraße in die Rathenower Straße)
 Lübecker Straße (in der Turmstraße, auf Höhe des östlichen Eingangs des Kleinen
Tiergartens) sowie
 die Endhaltestelle U-Bahnhof Turmstraße (in der Turmstraße, zwischen der
Stromstraße und der Thusnelda-Allee).
Die den Berechnungen zugrunde gelegte durchschnittliche Beförderungsgeschwindigkeit
beträgt ca. 19 km/h, was dem Durchschnittswert im bestehenden Berliner
Straßenbahnnetz entspricht. Im Bereich von Neubaustrecken können, je nach
Ausgestaltung der Betriebsanlagen, auch höhere Beförderungsgeschwindigkeiten erzielt
werden.
Frage 3b:
Die Fahrzeit des Busses 245 beträgt gemäß Antwort 4 der oben genannten schriftlichen Anfrage 9 Minuten –
mit welcher Durchschnittsgeschwindigkeit und mit welchen Haltepunkten wurde hier gerechnet, welche
Pünktlichkeitsquote erreicht der Bus auf dieser Strecke?
Antwort zu 3b:
Die Fahrzeit des Busses 245 wurde mit folgenden sechs Haltestellen berechnet:
 Lehrter Str./Invalidenstr.
 Lesser-Ury-Weg
 Alt-Moabit/Rathenower Str.
 Spenerstr.
 Kirchstr./Alt-Moabit
 Kleiner Tiergarten.
Es wurde mit einer durchschnittlichen Beförderungsgeschwindigkeit von ca. 13,5 km/h
gerechnet.
Die BVG teilt mit: Eine abschnittsweise Betrachtung von Pünktlichkeitsquoten ist von
begrenzter Aussagekraft, da hier jeweils die schon vorher angehäuften
(Un-)Pünktlichkeiten auf einer Linie mit eingerechnet sind. Die Pünktlichkeitsquote der
Linie 245 betrug im Zeitraum Januar bis Juli 2017auf dem gesamten Linienverlauf
86,75 %.
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Frage 3c:
Die Fahrzeit des Busses TXL beträgt nach dieser Auskunft 6 Minuten – mit welcher
Durchschnittsgeschwindigkeit und mit welchen Haltepunkten wurde hier gerechnet, welche
Pünktlichkeitsquote erreicht der Bus auf dieser Strecke?
Antwort zu 3c:
Der Linienverlauf des Busses TXL beinhaltet keine Haltestellen zwischen Hauptbahnhof
und U-Bahnhof Turmstraße. Es wurde mit einer durchschnittlichen
Beförderungsgeschwindigkeit von ca. 20 km/h gerechnet.
Die BVG teilt mit: Eine abschnittsweise Betrachtung von Pünktlichkeitsquoten ist von
begrenzter Aussagekraft, da hier jeweils die schon vorher angehäuften
(Un-)Pünktlichkeiten auf einer Linie mit eingerechnet sind. Die Pünktlichkeitsquote der
Linie TXL betrug im Zeitraum Januar bis Juli 2017 auf dem gesamten Linienverlauf 85,32
%.
Frage 4a:
Wenn der Bus TXL genauso schnell ist wie die Straßenbahn, warum löst man die beschleunigte Anbindung
dann nicht über einen anderen Bustakt und bietet damit schon jetzt die gleiche Reisegeschwindigkeit?
Antwort zu 4a:
Der Bus TXL dient primär der Anbindung des Flughafens Tegel und stellt ein zeitlich
begrenztes Angebot dar, das mit Schließung des Flughafens nicht fortgeführt wird.
Für die Umsetzung eines ÖPNV1-Infrastrukturprojektes in Berlin ist immer zunächst das
für den Untersuchungsraum am besten geeignete öffentliche Verkehrsmittel anhand eines
Verkehrsmittelvergleiches nachzuweisen. Die Entscheidung für ein Verkehrsmittel
beschränkt sich dabei nicht auf einzelne Kriterien wie z.B. die Reisegeschwindigkeit,
sondern setzt sich vielmehr zusammen aus einem umfangreichen Kriterienkatalog mit
verschiedenen Beurteilungskomponenten zu den Themen Fahrgäste, Betrieb, Kommune,
Allgemeinheit.
Die Beibehaltung und Optimierung des Busverkehrs im Planungskorridor würde gemäß
der durchgeführten zielgruppenspezifischen Bewertung geringe Betriebskosten und
minimale Investitionen erfordern. Entscheidende Verbesserungen im ÖPNVVerkehrsangebot
mit den damit verbundenen positiven Effekten auf die Erhöhung der
Erreichbarkeiten, die Verringerung des motorisierten Individualverkehrs und die
Vermeidung negativer Umweltwirkungen könnten mit dem optimierten Busbetrieb nicht
erreicht werden.
Der Abschnitt zwischen Hauptbahnhof und U-Bahnhof Turmstraße ist neben einer hohen
Verkehrsbelegung auch durch zahlreiche Lichtsignalanlagen und querende ebenfalls
verkehrsstarke Straßenzüge charakterisiert. Eine Erhöhung der Busfahrtenfolge würde
statt Reisezeitvorteilen eine zusätzliche Verkehrsbelastung und zusätzliche
Verspätungsanfälligkeit erzeugen.
Zudem ist eine Taktverdichtung von Bussen auf nachfragestarken Relationen
kostenintensiver als der Einsatz von Straßenbahnen, da sich aufgrund der höheren
Kapazität von Straßenbahnfahrzeugen u.a. Umläufe einsparen lassen.
1 Öffentlicher Personennahverkehr
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Frage 4b:
Wieso geht der Senat in seinen Antworten zu den Fragen 4 und 5 der Schriftlichen Anfrage 18/11218 davon
aus, dass eine Straßenbahn eine um 33% kürzere Fahrzeit (6 Min.) als die Buslinie 245 (9 Min.) zwischen U
Turmstraße und S+U Hauptbahnhof erreichen wird? Durch welche Maßnahmen soll diese
Fahrzeitreduzierung erreicht werden? Könnte eine Fahrzeitreduzierung auch für den Bus erreicht werden?
Wenn ja, in welchem Umfang und warum wurde sie bisher nicht umgesetzt?
Antwort zu 4b:
Die Straßenbahn erreicht die im Vergleich zum Bus kürzere Fahrzeit zum einen durch die
Führung auf einem besonderen Bahnkörper unabhängig vom übrigen Verkehr, zum
anderen durch das Auslassen der auch künftig von der Buslinie 123 bedienten Haltestelle
Wilsnacker Straße auf der Turmstraße.
Letzteres wird hinsichtlich der Erschließungsqualität dadurch kompensiert, dass die beiden
benachbarten Straßenbahnhaltestellen aufgrund ihrer Länge und der eingesetzten
Fahrzeuge jeweils zwei Zugänge aufweisen.
Hingegen wäre eine nachträgliche Wegnahme von Haltestellen auf bestehenden Buslinien
mit dem Ziel der Beschleunigung gegenüber den Fahrgästen kaum vermittelbar.
Frage 5a:
Welche Form des Busangebots zwischen dem U-Bahnhof Turmstraße und dem Hauptbahnhof – für den
Zustand der realisierten Straßenbahn – wurde bei der, in der Antwort zur schriftlichen Anfrage 18/11218
erwähnten Kosten-Nutzen-Untersuchung zur Voruntersuchung der Straßenbahn-Neubaustrecke vom
Hauptbahnhof zum U-Bahnhof Turmstraße angenommen?
Frage 5b:
Wurde in der Kosten-Nutzen-Untersuchung zur Straßenbahn davon ausgegangen, dass nach
Inbetriebnahme der neuen Straßenbahnstrecke U Turmstraße – Hauptbahnhof weiterhin eine
Busverbindung zwischen U-Bahnhof Turmstraße und Hauptbahnhof angeboten wird?
Frage 5c:
Falls es nach Inbetriebnahme der neuen Straßenbahnstrecke keine direkte Busverbindung mehr aus dem
westlichen Moabit (Bereich Beusselstraße und Gotzkowskystraße) zum Hauptbahnhof geben wird, wie
bewertet der Senat die Notwendigkeit des notwendigen Umsteigens in die Straßenbahn am U-Bahnhof
Turmstraße hinsichtlich der Attraktivität und der Reisezeit für die Relation westliches Moabit –
Hauptbahnhof?
Antwort zu 5a, b und c:
Für die Realisierung der Straßenbahn wird in der Nutzen-Kosten-Untersuchung weiterhin
die Buslinie 245 vom Zoologischen Garten kommend über die Gotzkowskystraße, den UBahnhof
Turmstraße und die Straße Alt-Moabit zum Hauptbahnhof angenommen. Ebenso
wird weiterhin die Buslinie 123 von der Beusselstraße kommend über den U-Bahnhof
Turmstraße und die Turm-, Rathenower, Perleberger und Lehrter Straße zum
Hauptbahnhof geführt.
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Frage 5d:
Falls es weiterhin einen Busverkehr aus dem westlichen Teil Moabits zum Hauptbahnhof, parallel zur neuen
Straßenbahnverbindung geben wird, wurde dies bei der Ermittlung der Kosten-Nutzen-Untersuchung der
Straßenbahn vom Hauptbahnhof zur Turmstraße berücksichtigt?
Antwort zu 5d:
Ja. Dies betrifft den Streckenabschnitt der geplanten Straßenbahnstrecke auf der
Turmstraße, auf der die Buslinie 123 im 20-Minuten-Takt parallel verkehrt.
Frage 6a:
Wie hoch ist der prognostizierte prozentuale Anteil an Fahrgästen der geplanten neuen Straßenbahnstrecke
vom Hauptbahnhof zum U-Bahnhof Turmstraße, der aus Umsteigern der S-Bahnlinien auf der Stadtbahn
und der geplant ab 2020 bis zum Hauptbahnhof verkehrenden U5 generiert wird?
Antwort zu 6a:
Der prognostizierte Anteil von Umsteigern zwischen der Straßenbahnhaltestelle und den
übrigen Verkehrsmitteln am Hauptbahnhof beträgt ca. 30 % der Fahrgäste. Diese steigen
zu ca. 55 % von den S-Bahnlinien auf der Stadtbahn sowie der geplant ab 2020 bis zum
Hauptbahnhof verkehrenden U5 um. Der Rest der Umsteiger speist sich aus dem
Regional- und Fernverkehr.
Frage 6b:
Welche Zeit muss für den Übergang von der S-Bahn zur Straßenbahnhaltestelle am Hauptbahnhof
angesetzt werden?
Frage 6c:
Welche Zeit muss für den Übergang von der U-Bahnstation am Hauptbahnhof zur Straßenbahnhaltestelle
angesetzt werden?
Frage 6d:
Welche Zeit muss für den Übergang von den S-Bahnlinien der Stadtbahn zur Station der U5 am
Hauptbahnhof angesetzt werden, wenn der dafür vorgesehene und bereits vorhandene Übergang in der
Bahnsteigmitte des heutigen U-Bahnhofs Hauptbahnhof verwendet wird?
Antwort zu 6b, c und d:
Generell sind Übergangszeiten mit einer durchschnittlichen Gehgeschwindigkeit von ca.
1,2 m/s anzusetzen. Hier handelt es sich um eine durchschnittliche Geschwindigkeit, die
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sowohl schnelle als auch langsame bzw. mobilitätseingeschränkte Fahrgäste
berücksichtigt.
Berlin, den 30.08.2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz