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Frage 1:
Hat der Senat auf seinen Sitzungen seit Juni 2017 über die mögliche #Erweiterung des Berliner #U-Bahn-
Netzes beraten, welche Senatsvorlagen gab es dazu und welche Beschlüsse wurden dazu gefasst,
insbesondere zur Verlängerung der U8 in das Märkische Viertel?
Antwort zu 1:
In der Senatssitzung vom 11.07.2017 wurde festgestellt, dass die Priorität der
Netzerweiterungen weiterhin bei der Straßenbahn liegt. Im Rahmen der langfristigen
Verkehrsplanung der wachsenden Stadt werden davon unabhängig die Option einer
Verlängerung der #U8 ins #Märkische Viertel und weitere Verlängerungen von U-Bahnlinien
geprüft.
Frage 2:
Gibt es bereits einen Auftrag an die Senatorinnen für Stadtentwicklung und für Verkehr zur Erarbeitung der
Planungsgrundlagen für eine Machbarkeitsstudie bzw. Vorplanung oder die volkswirtschaftliche Bewertung
der Erweiterung der U8? Wenn nein, warum nicht, und wann ist dann damit zu rechnen?
Frage 4:
Will der Senat die ersten Planungsüberlegungen zur Verlängerung der in der jüngsten
Presseberichterstattung hervorragend genannten U-Bahnlinien U8 und U7 etwa erst zusammen mit der
Beschlussfassung des neuen Stadtentwicklungsplanes Verkehr (Beschlussfassung 2020?) festschreiben, für
den ausweislich der Drucksache Nr. 18/0472 die erforderlichen Untersuchungen noch nicht einmal
ausgeschrieben sind?
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Frage 5:
Welchen Zeitplan verfolgt der Senat hinsichtlich der Verlängerung der U8 in das Märkische Viertel in Hinblick
auf die Beschlüsse und die Bearbeitungsdauer von Planungsgrundlagen, Machbarkeitsstudie oder
Vorplanung, volkswirtschaftliche Bewertung, Durchführungsbeschluss, Einstellung der Bauvorbereitungsund
Baudurchführungsmittel in den Landeshaushalt, Anmeldung der Zuschüsse beim Bund etc.?
Antwort zu 2, 4 und 5:
Da es sich um langfristige Planungsoptionen handelt, lässt sich kein Zeitplan angeben.
Hierzu wird die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zunächst die
verkehrliche Wirkung der Verlängerung der U 8 ins Märkische Viertel im Rahmen der
aktuellen Fortschreibung des Stadtentwicklungsplanes Verkehr (StEP Verkehr)
untersuchen lassen. Die erforderlichen Arbeiten für den StEP Verkehr wurden
ausgeschrieben und sind bereits beauftragt. Der Entwurf des StEP Verkehr ist für Mitte
2018 angestrebt. Über die daran anschließenden Schritte für die mögliche Fortsetzung der
U 8 – Planung, wie zum Beispiel eine Vorplanung oder volkswirtschaftliche Bewertung, ist
mit Vorliegen der Ergebnisse des StEP Verkehr ergebnisoffen zu entscheiden.
Frage 3:
Hat der Senat im Haushaltsplanentwurf 2018/2019 Haushaltsmittel für irgendwelche Untersuchungen oder
Vorplanungsaktivitäten zur Verlängerung der U8 eingestellt; wenn ja, in welcher Höhe, wenn nein, warum
nicht?
Antwort zu 3:
Für die Überprüfung von Maßnahmen, beispielsweise im Rahmen des StEP Verkehr,
darunter die Verlängerung der U 8 ins Märkische Viertel, oder für die Fragen von
Trassenfreihaltungen sind für den Haushaltsplanentwurf 2018/2019 Haushaltsmittel in
Höhe von insgesamt 150.000 € vorgesehen.
Frage 6:
Parallel zu welchen Planungsphasen wird das Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden und wann
könnte es abgeschlossen sein?
Antwort zu 6:
Sollte eine positive Entscheidung vorliegen, so ist zunächst die Finanzierung der baulichen
Umsetzung zu klären. Angesichts der begrenzten zur Verfügung stehenden Mittel aus dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und der Entflechtungsmittel sind zeitliche
Aussagen nicht möglich.
Planfeststellungsverfahren werden grundsätzlich mit Vorliegen des endgültigen
ingenieurtechnischen Entwurfs nach Abschluss der Entwurfsplanung durchgeführt. Dafür
ist in Abhängigkeit der planerischen Randbedingungen von einer Dauer von mindestens
18 Monaten auszugehen.
Ergänzend teilt die BVG AöR hierzu mit:
„Mit einem Baustart ist incl. der Zeiten für die Planung, den Leitungsbau und das
Vergabeverfahren in der Regel ca. 5-6 Jahre nach Projektauftrag zu rechnen.“
Frage 7:
Können die alten Bauplanungen aus den 1980er Jahren zumindest noch teilweise für das aktuelle Vorhaben
herangezogen werden?
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Antwort zu 7:
Hierzu teilt die BVG AöR mit:
„Der BVG liegen aus dem Landesarchiv lediglich verschiedene Vorentwürfe für
Trassenvarianten vor. Konkrete Bauplanungen für den Weiterbau, die für eine spätere
Verlängerung genutzt werden können, sind nicht bekannt.“
Berlin, den 15.08.17
In Vertretung
Kirchner
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz