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Der Senat hat die #S-Bahn-Leistungen für das Teilnetz Ring/ Südost in einem #Interimsvertrag bis 2023
vergeben, wobei die Leistung weiterhin mit Altfahrzeugen erbracht wird. Für die Teilnetze Nord-Süd
und Stadtbahn laufen Interimsvertragsverhandlungen, auch dort sind keine neuen Züge vorgesehen
(s. Protokoll des Ausschusses UmVerk vom 02.03.2017).
Frage 1:
Wie lange werden auf dem #Teilnetz #Ring/ #Südost noch die derzeit genutzten #Altfahrzeuge eingesetzt
werden?
Antwort zu 1.:
Im Teilnetz Ring und Südost sollen Altfahrzeuge noch bis Oktober 2023 eingesetzt
werden.
Frage 2:
Ab wann sollen die ersten #Neufahrzeuge dort eingesetzt werden?
Antwort zu 2.:
Die ersten Neufahrzeuge sollen im Teilnetz Ring und Südost ab dem 01.01.2021
eingesetzt werden.
Frage 3:
Ist bei den derzeit genutzten Altfahrzeugen geplant, diese für moderne Benutzeranforderungen (wie
z.B. Angebot von Fahrradstellplätzen und Rollstuhlstellplätzen, Licht- und Raumprofile, W-LANAngebot)
zu ertüchtigen?
Wenn ja für welche Anforderungen und wann?
Wenn nein, warum nicht?
Frage 4:
Wie stellt der Senat sicher, dass bei den anstehenden Ausschreibungen für die Stadtbahn und die
Nord-Süd-Verbindung dort eingesetzte Altfahrzeuge ein hohes Maß an Benutzerfreundlichkeit
aufweisen und modernen Benutzeranforderungen entsprechen, wie z.B. Angebot von
Fahrradstellplätzen und Rollstuhlstellplätzen, Licht- und Raumprofile, W-LAN-Angebot?
Antwort zu 3. und 4.:
Die Fahrzeuge der Baureihen (BR) 480 und 485 sollten ursprünglich bis Ende 2017
eingesetzt werden. Für die Verlängerung des Einsatzes bis Ende 2023 werden
umfangreiche technische Maßnahmen umgesetzt, die einen stabilen und sicheren
Weiterbetrieb gewährleisten. Darüber hinaus erfolgen aufgrund der absehbar relativ
kurzen Restnutzungszeit der Fahrzeuge keine weiteren fahrgastwirksamen
Verbesserungen. Die Beförderung von Fahrrädern und Rollstühlen ist in den
vorhandenen Mehrzweckabteilen bereits heute möglich.
Die Fahrzeuge der BR 481/482 werden ein technisches Maßnahmenpaket erhalten,
welches weiterhin einen zuverlässigen und sicheren Betrieb gewährleisten wird.
Auch in diesen Fahrzeugen ist die Beförderung von Fahrrädern und Rollstühlen in
den vorhandenen Mehrzweckbereichen bereits heute sichergestellt. Darüber hinaus
haben die Länder Berlin und Brandenburg einige zusätzliche fahrgastwirksame
Maßnahmen vorgesehen. So wird ein Videoaufzeichnungssystem installiert. Die
bisher nicht ausreichenden Festhaltemöglichkeiten im Bereich des Abteils an dem
Fahrzeugende ohne Führerstand werden durch Ergänzung zusätzlicher
Haltestangen verbessert. Piktogramme und Fußbodenmarkierungen für die
Priorisierung von Rollstuhlbereichen innerhalb der Mehrzweckabteile werden
aufgebracht, um die entsprechenden Flächen für die vorgesehene Nutzung zu
kennzeichnen. Im verbleibenden Mehrzweckbereich werden Piktogramme für
Kinderwagen und Fahrräder auf den Unterseiten der Klappsitze ergänzt, um den
Vorrang dieser Nutzergruppen im Mehrzweckabteil ebenfalls zu verdeutlichen. Im
Türbereich sollen künftig gelbe Aufmerksamkeitsstreifen im Fußboden die Sicherheit
verbessern. Es ist zudem der Einbau taktiler Türtaster vorgesehen. Schließlich
verbessert der Einbau bewährter neuerer Gurtsysteme für Fahrradhalterungen die
Fahrradbeförderung.
Licht- und Raumprofile als Benutzeranforderung sind dem Senat nicht bekannt. Das
Lichtraumprofil ist hingegen eine technische Anforderung an die Fahrzeuge, um den
sicheren Einsatz im Streckennetz zu gewährleisten.
Eine Nachrüstung von WLAN ist in den Bestandsfahrzeugen nicht vorgesehen, da in
Berlin bereits eine hohe Netzabdeckung durch Mobilfunk für die Streckenabschnitte
der S-Bahn besteht und zudem eine Nachrüstung im Vergleich zum erzielbaren
relativ geringen Nutzen einen unverhältnismäßig hohen technischen und finanziellen
Aufwand erfordern würde.
Frage 5:
Wurden bei Entscheidungsfindung des Senats, auf den oben genannten drei S-Bahn-Teilnetzen auch
künftig vorwiegend Altfahrzeuge einzusetzen, die entsprechenden Fachverbände, wie z.B. Mofair,
VDV oder der Fahrgastverband pro Bahn e.V., vorab gehört?
Wenn ja: Welche Positionen haben die Fachverbände in Bezug auf den Einsatz von Altfahrzeugen
dabei geäußert?
Antwort zu 5.:
Der Senat hat das Ziel, in den drei Teilnetzen der S-Bahn perspektivisch
Neufahrzeuge zum Einsatz zu bringen.
Für das Teilnetz Ring und Südost ist dies vorgesehen, sobald Neufahrzeuge
entwickelt, getestet, zugelassen, produziert und in ausreichender Anzahl für den
Einsatz zur Verfügung stehen. Entsprechende Zeitbedarfe müssen für diese
Prozesse berücksichtigt werden. Deshalb ist eine sukzessive Betriebsaufnahme mit
Neufahrzeugen für die einzelnen Linien vom 01.01.2021 bis Oktober 2023
vorgesehen. Bis dahin müssen die Altfahrzeuge der BR 480 und 485 zum Einsatz
kommen, da andere Fahrzeuge nicht zur Verfügung stehen.
Die Fahrzeuge der BR 481/482 sind in den Jahren 1996 – 2004 produziert worden.
Sie können – wie bei Eisenbahnfahrzeugen üblich – über einen Zeitraum von 30 und
mehr Jahren eingesetzt werden und sind daher auch aus heutiger Sicht nicht als „alt“
zu qualifizieren. Im Sinne einer effizienten und sparsamen Verwendung der nicht
unbegrenzt für den Schienenpersonennahverkehr zur Verfügung stehenden
Regionalisierungsmittel des Bundes sowie eines ressourcenschonenden Einsatzes
bereits vorhandener Wirtschaftsgüter ist die weitere Zulassung dieser Fahrzeuge für
die hiesigen Verkehrsleistungen im Rahmen ihrer vorgesehenen Nutzungsdauer
sinnvoll. Eine Anhörung von Fachverbänden war für diese Entscheidungsfindung
nicht erforderlich.
Frage 6:
Wie möchte der Senat sein selbst propagiertes Ziel, ein internationales Schaufenster für eine Smart
City zu werden, umsetzen, wenn im Mobilitätsbereich und hier besonders im ÖPNV/SPNV noch über
längere Zeit Altfahrzeuge aus dem vorherigen Jahrhundert zum Einsatz kommen?
Antwort zu 6.:
„Smart City“ steht für eine Stadt, die sich durch intelligente, nachhaltige und
zukunftsweisende Entscheidungsfindungen auszeichnet. Für den Berliner Senat
umfasst dies, langlebige Investitionsgüter über ihren gesamten Lebenszyklus zu
nutzen. Eine andere Entscheidung wäre für eine „Smart City“ nur sachgerecht, wenn
frühere Vorgaben von Neufahrzeugstandards einen so erheblichen Mehrwert für den
Fahrgast bedeuten würden, dass sich die mit Neufahrzeugstandards verbundenen
höheren Zuschussbeträge pro Zugkilometer rechtfertigen lassen. Dies ist nach
Auffassung des Senats nicht der Fall.
Aufgrund der üblichen wirtschaftlich-technischen Einsatzdauer von
Schienenfahrzeugen von 30 und mehr Jahren werden dementsprechend auch in
anderen Städten und Regionen derzeit und auch zukünftig noch Fahrzeuge
eingesetzt werden, die bereits vor dem Jahr 2000 in Betrieb genommen wurden.
Frage 7:
Wie möchte der Senat den leistungsfähigen Unternehmen des regionalen Verkehrsclusters (u.a.
Bombardier, Siemens, Stadler) eine Chance geben, einen Beitrag zur modellhaften Weiterentwicklung
des regionalen SPNVs zu leisten, wenn über viele Jahre keine Neufahrzeuge bei der S-Bahn
beschafft werden?
Antwort zu 7.:
Für das Teilnetz Ring und Südost der Berliner S-Bahn wurde im Rahmen von
Wettbewerbsverfahren die Beschaffung von Neufahrzeugen ausgeschrieben. Die
Teilnahme stand allen potentiellen Anbietern offen.
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Auch für die Teilnetze Stadtbahn und Nord-Süd der Berliner S-Bahn werden die
Betreiber für die dem ab Dezember 2017 gültigen Interimsvertrag folgenden
Verkehrsverträge im Wettbewerb ermittelt. In diesem Verfahren sind Angebote mit
Neufahrzeugen möglich.
Darüber hinaus finden weitere Wettbewerbsverfahren im Regionalverkehr statt, z.B.
startet noch in diesem Jahr das Vergabeverfahren für das Netz Elbe-Spree, für das
sowohl der Einsatz von Gebraucht- als auch Neufahrzeugen möglich ist. Auch hier
können die leistungsfähigen Unternehmen des regionalen Verkehrsclusters ihren
Beitrag zur modellhaften Weiterentwicklung des regionalen
Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) anbieten.
Zudem laufen derzeit auch für den ÖPNV1
-Bereich weitere, umfangreiche
Ausschreibungen von neuen U-Bahn- und Straßenbahnfahrzeugen, die ebenfalls für
die benannten Unternehmen eine bedeutende Chance bieten, einen relevanten
Beitrag im Rahmen der Weiterentwicklung des städtischen Nahverkehrs zu leisten.
Berlin, den 10.07.2017
In Vertretung
S t e f a n T i d o w
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Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz