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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung: Der Senat verweist auf seine Antwort zur Schriftlichen Anfrage zur Drucksache 17 / 13 421; die ergänzenden Informationen bzw. zwischenzeitlich einge-tretenen Veränderungen wurden durch die BVG ermittelt und in die seinerzeitige Anlage eingefügt. Die neuen bzw. geänderten Teile der Anlage sind kenntlich grau unterlegt; die Anlage ist dieser Antwort beigefügt.
Frage 1: Gibt es noch #U Bahn #Bahnhöfe, auch #Bahn-hofsteile, (ggf. im #Rohbau) und #Strecken bzw. Strecken-abschnitte (ggf. im Rohbau), die #ungenutzt sind? Wenn ja, welche Bahnhöfe, welche Bahnhofsteile bzw. welche Strecken genau? Wie werden diese derzeit genutzt? Sind diese im Eigentum der BVG, oder in wessen Eigentum?
Antwort zu 1: Es wird auf die Vorbemerkung und die Anlage verwiesen.
Frage 2: Seit wann sind welche Strecken bzw. Bahn-höfe ungenutzt? Warum werden diese nicht genutzt?
Antwort zu 2: Es wird bezüglich der ersten Frage auf die Vorbemerkung und die Anlage verwiesen.
Zur zweiten Frage ist darauf hinzuweisen, dass seit Beginn des U-Bahnbaus in Berlin mehrfach Vorleistun-gen für spätere U-Bahnplanungen erbracht wurden. Auf-grund sich über Jahrzehnte entwickelnder stadt- und ver-kehrsplanerischer Zielsetzungen ist die Nachnutzung einiger Vorleistungen derzeit nicht aktuell. Einzelne Tun-nelabschnitte haben zudem keine physische Verbindung zu bestehenden und verkehrlich genutzten Tunneln der damals jeweils geplanten Linie oder Linienverlängerung. Insofern ist auch eine (Teil-) Nutzung momentan nicht möglich. Andere Tunnelstrecken/-bahnhöfe wiederum könnten zwar mit zusätzlichem, teilweise hohem finanzi-ellen Aufwand an das bestehende Netz angeschlossen und betrieblich, z. B. zum Abstellen von Zügen, genutzt wer-den; dafür hat die BVG jedoch zurzeit keinen betriebli-chen Bedarf.
Frage 3: Falls diese im Rohbau sind, wie weit ist der Bauzustand genau? Sind bereits Gleise verlegt?
Antwort 3: Es wird auf die Vorbemerkung und die Anlage verwiesen.
Der Senat ergänzt, dass die Gleise zu den lfd. Num-mern 9 und 12 bis 14 der Anlage für einen U-Bahnbetrieb nicht betriebsfähig sind.
Frage 4: Welche Kosten entstehen dadurch jährlich (aufgeteilt nach den einzelnen ungenutzten Bahnhöfen, Bahnhofsteilen bzw. Streckenteilen)? Wer trägt diese Kosten?
Antwort 4: Es wird auf die Vorbemerkung und die Anlage verwiesen.
Berlin, den 24. März 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Apr. 2017)
lfd. Nr. |
Tunnel / Station | Baujahr | außer Betrieb seit | Bauzustand | Nutzung durch … seit | Eigentümer | Ausbaustand | für die BVG jährliche Kosten (in TEUR) | |||
1 | Abzweigbauwerk nördlich des U-Bahnhofs Klosterstraße | vor 1913 | seit Bauerstellung | 2,5 | keine | BVG | Rohbau | 2,0 | |||
2 | Eingleisige Tunnelunterfahrung östlich des U-Bahnhofs Wittenbergplatz | vor 1913 | seit Bauerstellung | 3,3 | keine | BVG | Rohbau | 1,0 | |||
3 | Resttunnel der heutigen U4 zwischen Eisack- und Otzenstraße | vor 1926 | 1971 | – | keine | nicht BVG | – | – | |||
4 | Bahnhof für die geplante U3 unterhalb des U-Bahnhofs Adenauerplatz | vor 1978 | seit Bauerstellung | 2,6 | keine | BVG | Rohbau | 2,0 | |||
5 | Verbindungstunnel zwischen der U5 und U8 unterhalb der Littenstraße | vor 1918 | teilweise seit Anfang 1940er wegen des Einbaus einer Bunkeranlage | 3,9 | halbseitiger Bahnbetrieb seit Anfang der 1930er | BVG | Ausbau für Bahnbetrieb | 9,0 | |||
6 | Abzweigender Streckentunnel südlich des U-Bahnhofs Heinrich-Heine-Straße | vor 1918 | seit Bauerstellung | – | keine | nicht BVG | – | – | |||
7 | Teil eines geplanten U-Bahnhofs unterhalb des U-Bahnhofs Moritzplatz | vor 1928 | seit Bauerstellung | 2,9 | keine | BVG | Rohbau | 1,0 | |||
8 | Teil eines geplanten Bahnhofs für die U5 oberhalb des U-Bahnhofs Turmstraße | vor 1961 | teilweise seit Bauerstellung | 2,7 | teilweise Nutzung durch BVG für einen Ausgang seit den 1980ern | BVG | Rohbau im nicht genutzten Bereich | 0,5 | |||
9 | Streckentunnel zwischen den Bahnhöfen Jungfernheide und Westhafenkanal für die geplante U5 | vor 1980 | seit Bauerstellung | 3,2 | teilweise Nutzung für Feuerwehrübungsanlage seit den 1990ern | BVG | Gleise verlegt | 0,5 | |||
10 | Teil eines geplanten Bahnhofs für die U10 unterhalb des U-Bahnhofs Kleistpark | vor 1971 | seit Bauerstellung | 2,7 | keine | BVG | Rohbau | 1,0 | |||
11 | Teil der geplanten U10 im Bereich des Innsbrucker Platzes | Mitte 1970er | seit Bauerstellung | 3,0 | Nutzung der Verteilerebene durch die BVG und Supermarkt seit Mitte der 1970er; restliches Bauwerk keine Nutzung | BVG | Rohbau | 2,0 | |||
12 | Streckentunnel zwischen den Bahnhöfen Walther-Schreiber-Platz und Schlossstraße für die geplante 4-gleisige Streckenführung der U9/U10 | vor 1974 | seit Bauerstellung | 2,3 | "halbseitiger" Bahnbetrieb seit 1974 | BVG | Gleise verlegt | 5,0 | |||
13 | Streckentunnel zwischen den Bahnhöfen Schlossstraße und Rathaus Steglitz für die geplante 4-gleisige Streckenführung der U9/U10 | vor 1974 | seit Bauerstellung | 1,7 – 2,7 | "halbseitiger" Bahnbetrieb seit 1974 | BVG | Gleise verlegt | 5,0 | |||
14 | Zwei Bahnhofsgleise im U-Bahnhof Schlossstraße | vor 1974 | seit Bauerstellung | 2,7 | "halbseitiger" Bahnbetrieb seit 1974 | BVG | Gleise verlegt | 2,5 | |||
15 | Bahnhof für die geplante Streckenführung der U9 im Bereich des U-Bahnhofs Rathaus Steglitz | vor 1974 | seit Bauerstellung | 2,7 | teilweise Nutzung seit 1974 | BVG | Rohbau im nicht genutzten Bereich | 1,0 | |||
16 | Bahnhofsgleise im U-Bahnhof Rathaus Spandau für die U2 | vor 1984 | seit Bauerstellung | 2,7 | keine | BVG | Bahnhofsausbau | 2,5 | |||
17 | Streckentunnel unterhalb des S-Bahnhofs Rathaus Steglitz für die U9 | vor 1994 | seit Bauerstellung | 2,7 | keine | BVG | Rohbau | 1,0 | |||
18 | Streckentunnel und Bahnhof im Bereich des Potsdamer Platzes | Mitte 1990er | seit Bauerstellung | 2,2 | Vermarktung durch die BVG seit Inbetriebnahme | BVG | Ausbau für Vermarktung | 4,0 | |||
19 | Ehemalige Zivilschutzanlage Pankstraße | vor 1977 | seit Bauerstellung | 2,5 | teilweise Nutzung durch Berliner Unterwelten | BVG |
Ausbau für ehem. Zivilschutz |
2,0 | |||
20 | Ehemalige Zivilschutzanlage Siemensdamm | vor 1980 | seit Bauerstellung | 2,5 | keine | BVG |
Ausbau für ehem. Zivilschutz |
2,0 | |||
21 | Vorbereiteter U-Bahntunnel am Messedamm | Mitte 1970er | seit Bauerstellung | – | keine | nicht BVG | – | – | |||
Erläuterung der Zustandsnoten:
4
Das Bauwerk weist Schäden auf, die einzeln oder in ihrer Summe die Standsicherheit herabsetzen und/oder zu einer akuten Einschränkung der Betriebssicherheit führen. Die Dauerhaftigkeit des Bauwerkes ist nicht mehr gegeben. Eine sofortige Einschränkung der Nutzung und/oder umgehende Gefahrenbeseitigung zur Wiederherstellung der Betriebssicherheit ist erforderlich.
lfd. Nr.
1,0 – 1,9
Das Bauwerk weist keine oder nur geringfügige Schäden auf, die weder einzeln noch in ihrer Summe die Standsicherheit, Betriebssicherheit oder Dauerhaftigkeit des Bauwerkes einschränken. Laufende Unterhaltung ist e
2,0 – 2,9
Das Bauwerk weist Schäden auf, die keine Beeinträchtigung der Standsicherheit oder akute Beeinträchtigung der Betriebssicherheit verursachen. Die Dauerhaftigkeit ist auf längere Sicht nicht gegeben. Unterhaltungs- bzw. Instandsetzungsarbeiten sind erforderlich
3,0 – 3,9
Das Bauwerk weist Schäden auf, die in absehbarer Zeit einzeln oder in ihrer Summe die Standsicherheit beeinträchtigen können und/oder zu einer Beeinträchtigung der Betriebssicherheit führen können. Die Schadenseinflüsse führen zu einer erhöhten Beeinträchtigung der Dauerhaftigkeit des Bauwerkes. Eine Einschränkung der Nutzung (Beschilderung, bereichsweise Absperrung) zur Wiederherstellung der