BVG + S-Bahn: Vandalismus und Gewalt in Bussen und Bahnen – welche Schäden haben Chaoten in der auslaufenden Wahlperiode verursacht?, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage umfasst Fragen, die der Senat
überwiegend nicht in eigener Zuständigkeit beantworten
kann. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR und
die jeweils zuständigen Unternehmen der Deutsche Bahn
(DB) AG erstellen ihre Sicherheitskonzepte in eigener
unternehmerischer Verantwortung unter Beachtung der
geltenden Rechtsvorschriften. Die Unternehmen wurden
daher um Beantwortung der in ihrer Verantwortung liegenden
Fragestellungen gebeten. Die Antworten sind hier
entsprechend als Zitat wiedergegeben.
Zudem kann die Beantwortung im Hinblick auf die
Fragen 2 und 6, soweit sie die Arbeit der Polizei bzw.
Ermittlungsbehörden betreffen, nur für die Verkehre der
BVG erfolgen. Die Bundespolizei stellt im Zusammenhang
mit der Beantwortung von Schriftlichen Anfragen
klar, dass zu Angelegenheiten der Bundespolizei keine
Antwort für parlamentarische Anfragen eines Landesparlaments
übermittelt werden können. Die Bundesregierung
und damit die Bundespolizei unterliegen ausschließlich
dem Kontrollrecht und dem damit korrelierenden Fragerecht
des Deutschen Bundestages.
Frage 1: Wie hoch waren in den Jahren 2011 bis 2015
die Kosten die der #BVG und der -Bahn Berlin GmbH
zur Beseitigung von #Graffiti und anderen #Sachbeschädigungen
entstanden sind (bitte aufschlüsseln nach Jahr,
Fahrzeugart, Fahrzeugen und Bahnhöfen/Haltestellen)?
Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu mit: „Im Betrachtungszeitraum
sanken die Kosten von rd. 6 Mio. EUR in
2011 auf rd. 4 Mio. EUR p.a.

2011 2012 2013 2014 2015
Fahrzeuge 3,3 2,1 2,2 1,7 1,8
U-Bahn 2,3 1,2 1,2 1,2 1,2
Straßenbahn 0,3 0,4 0,6 0,3 0,3
Omnibus 0,8 0,6 0,4 0,2 0,2
Bahnhöfe/Haltestellen 2,8 1,8 1,8 1,9 2,3
Sonstiges 0,0 0,0 0,0 0,2 0,1
Summe 6,1 4,0 4,0 3,9 4,2

Die DB AG teilt hierzu mit: „Die Beseitigung von
Vandalismus- und Graffitischäden bei der Berliner SBahn
kostet jährlich rund sieben Millionen Euro. Die Zahl
der Vandalismus-Taten inkl. Graffiti ist mit leichten
Schwankungen über die vergangenen zehn Jahre konstant
geblieben.“
Frage 2: Wie viele Fälle von Sachbeschädigungen sind
von BVG und S-Bahn in den Jahren 2011 bis 2015
angezeigt worden, in wie vielen Fällen wurden die Täter
ermittelt, in wie vielen Fällen erfolgte eine Verurteilung
und in welcher Höhe ist Schadenersatz geleistet worden
(bitte für jedes Jahr angeben)?
Antwort zu 2: Sachbeschädigungen, die bei der BVG
erfolgen, werden sowohl vom Unternehmen erfasst, als
auch von der Landespolizei. Die im Folgenden ersichtlichen
Unterschiede in den Zahlen resultieren u.a. daraus,
dass die Zuordnung eines Sachverhalts als „ein Fall“ aus
unternehmerischer Sicht nicht mit der Einordnung als
„eine Tat“ im juristischen Sinne durch die Ermittlungsbehörden
korrespondieren muss.

Die BVG teilt hierzu mit:

Aus den letzten Jahren sind noch Forderungen offen.“
Die Landespolizei hält die angefragten Daten nicht als Teil der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) vor. Inso-fern werden verlaufsstatistische Daten herangezogen, welche erst ab dem Jahr 2013 dargestellt werden können, weil sich die Datenbasis zur statistischen Erhebung ÖPNV-relevanter Vorgänge aufgrund einer POLIKS1-Anpassung im Jahr 2012 grundlegend änderte und die Möglichkeit eines stichhaltigen Vergleichs von davor und danach gewonnenen Zahlen nicht gegeben ist.
Für die Landespolizei Berlin können daher verlaufs-statistische Daten aufgeliefert werden, diese sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen.
Daten zu Verurteilungen und zu Schadenersatzleistun-gen werden durch die Polizei Berlin nicht erhoben.

Erfasste Fälle von Sachbeschädigung bei der BVG 2013 bis 2015
Jahr BVG
Bus Tram U-Bahn Gesamt
2013 216 155 1.587 1.958
2014 272 127 1.757 2.156
2015 238 148 1.551 1.937
Quellen: Verlaufsstatistik der Landespolizei Berlin, DataWarehouse-(DWH-FI)-Recherche vom 15.08.2016
Aufgeklärte Fälle von Sachbeschädigung bei BVG 2013 bis 2015
Jahr BVG
Bus Tram U-Bahn Gesamt
2013 54 66 271 391
2014 83 39 342 464
2015 97 61 246 404
Quellen: Verlaufsstatistik der Landespolizei Berlin, DataWarehouse-(DWH-FI)-Recherche vom 15.08.2016

Die DB AG teilt hierzu mit: „Es werden grundsätzlich
alle bekannt gewordenen Sachverhalte zur Anzeige gebracht.
In den Jahren 2011 – 2015 wurden durch die SBahn
Berlin GmbH Strafanzeigen wie folgt gestellt:
2011: 2.031
2012: 1.869
2013: 1.614
2014: 2.003
2015: 1.731
Die S-Bahn Berlin GmbH erfasst die Verurteilungsquote
der Strafverfahren nicht. Da die Geltendmachung
zivilrechtlicher Ansprüche regelmäßig abhängig vom
Ausgang des Strafrechtsverfahrens ist, vergehen in der
Regel ein bis drei Jahre, bis aus einer gerichtsfesten zivilrechtlichen
Forderung vollstreckt werden kann. Im Bereich
der Sachbeschädigungen belaufen sich die jährlich
durchsetzbaren Schadensersatzforderungen auf bis zu
hunderttausend Euro. Dabei liegen die Einzelforderungen
regelmäßig zwischen sechzig und zweitausend Euro, im
Einzelfall aber auch deutlich höher. Eine jahresscharfe
Zuscheidung der Tilgungszahlungen ist nicht möglich, da
diese oft über mehrere Jahre laufen.“
Frage 3: Wie viele Mitarbeiter der BVG und der SBahn
wurden in den Jahren 2011 bis 2015 im Dienst
durch Dritte verletzt (#Übergriffe auf Personal, bitte
aufschlüsseln nach Jahr und Stadtbezirk)?
Frage 4: Wie oft waren bei BVG und S-Bahn in den
Jahren 2011 bis 2015 durch Dritte verletzte Mitarbeiter
krankgeschrieben (bitte aufschlüsseln nach Jahr sowie: a)
Übergriffen ohne Arbeitsunfähigkeit, b) leichten
Übergriffen, c) schweren Übergriffen)?
Antwort zu 3 und 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
Häufigkeit Angriffe auf Beschäftigte 2011 2012 2013 2014 2015
nach Kategorien 501 1004 944 661 642
ohne Arbeitsunfähigkeit 338 831 782 510 484
<= 3 Tage Arbeitsunfähigkeit 61 131 118 109 106
> 3 Tage Arbeitsunfähigkeit 102 42 44 42 52
nach Bezirken 1004 944 661 642
Charl.-Wilm. (Charl.) 152 183 129 102
Friedr.-Kreuzb. (Friedr.) 134 174 89 99
Licht. (Alt-Hohenschönh.) 23 13 8 12
Marz.-Hellersd. (Biesdorf) 28 17 18 11
Mitte 201 187 125 116
Neukölln 64 60 26 52
Pankow 47 37 22 20
Reinickendorf 136 109 101 59
Spandau 75 51 52 43
Steglitz-Zehlend. (Dahlem) 46 37 35 49
Tempelh.-Schöneb. (Friedenau) 66 60 40 57
Trept.-Köp. (Adlershof) 13 9 9 7
ohne Angabe 19 7 7 15
Eine Auswertung der Angriffe auf Beschäftigte aufgeteilt
nach Bezirken liegt der BVG für das Jahr 2011 nicht
vor.“
Die DB AG teilt hierzu mit: „In den Jahren 2011 –
2015 wurde durch die S-Bahn Berlin GmbH folgende
Übergriffe auf Mitarbeiter und beauftragte Dritte (z.B.
Sicherheitsdienste und Kontrolleure) registriert:
2011: 143 Fälle
2012: 160 Fälle
2013: 183 Fälle
2014: 176 Fälle
2015: 156 Fälle
Berücksichtigt wurden verbale und körperliche Übergriffe,
wobei auch versuchte Übergriffe erfasst werden.
Jedoch erfolgt eine Erfassung weder nach Stadtbezirken
noch nach Schwere des Übergriffs (leicht, schwer).“
Frage 5: Wie viele Fahrzeuge/Wagen und Bahnhöfe
von BVG und S-Bahn verfügten in den Jahren 2011 bis
2015 über die Möglichkeit der #Videoaufzeichnung für 24
bzw. 48 Stunden und/oder anlassbezogenen
Aufzeichnungen (bitte aufschlüsseln nach Jahr und auch
Gesamtzahl aller Fahrzeuge/Wagen bzw. Bahnhöfe
angeben)?
Antwort zu 5: Die BVG teilt hierzu mit: „Seit 1995
verfügen alle 173 U-Bahnhöfe über eine Videoaufzeichnung,
seit Mai 2012 über die Möglichkeit der Videoaufzeichnung
für 48 Stunden. 

Die DB AG teilt hierzu mit: „In den von Regionalund
S-Bahnverkehr gemeinsam genutzten Stationen Ostbahnhof,
Alexanderplatz, Friedrichstraße, Hauptbahnhof,
Zoologischer Garten, Spandau, Gesundbrunnen, Potsdamer
Platz und Südkreuz sind Bahnsteige und Zugangsbereiche
mit Überwachungskameras ausgestattet. Die
Überwachungsschwerpunkte werden in Abstimmung mit
der Bundespolizei an den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten
ausgerichtet und definiert. Zugang zu den Aufzeichnungen
hat ausschließlich die Bundespolizei. Zusätzlich
wurden 2014 die Stationen Hackescher Markt
und der Bahnsteig der Ringbahn am Ostkreuz mit Videotechnik
ausgestattet. Auf weiteren Bahnhöfen kommen
Kamerasysteme zum Einsatz, die in erster Linie betriebliche
Aufgaben unterstützen, bspw. die Situation vor oder
in Aufzügen aufnehmen. etc. Dabei werden Videoanlagen
genutzt, ohne dass es sich dabei um spezifische Überwachungskameras
handelt.“
Darüber hinaus wurden in den Jahren 2011 – 2015
keine Videoaufzeichnungen auf S-Bahnhöfen getätigt.
Das im Einsatz befindliche Wagenmaterial der S-Bahn
Berlin ist nicht mit Videotechnik ausgestattet.“
Frage 6: Wie hoch war in den Jahren 2011 bis 2015
die Gesamtzahl der Anfragen der Ermittlungsbehörden
nach Videoaufzeichnungen und die Anzahl der
ausgehändigten Videoaufzeichnungen (bitte aufschlüsseln
nach Jahr sowie nach: a) Fällen in Fahrzeugen/Wagen und
b) Fällen auf Bahnhöfen)?
Antwort zu 6: Die BVG teilt hierzu mit:
Jahr Anfragen
2011 3876
2012 4377
2013 5309
2014 6194
2015 7051
Frage 7: Wo ist eventuell geplant, (weitere)
#Aufzeichnungsanlagen einzurichten und wann stehen
diese zur Verfügung?
Antwort zu 7: Die BVG teilt hierzu mit: „Die vorgesehene
Erweiterung der bereits auf allen U-Bahnhöfen
vorhandenen Aufzeichnungsanlagen erstreckt sich mittel
bis langfristig auf den Großteil der U-Bahnhöfe.“ Hinsichtlich
der Antwort der DB AG wird auf die Antwort zu
Frage 8 verwiesen.
Frage 8: Welche Maßnahmen sind bisher von BVG
und S-Bahn geplant bzw. realisiert worden, um Gewalt
und Vandalismus in Verkehrsmitteln und auf Bahnhöfen
zu verhindern?
Antwort zu 8: Die BVG teilt hierzu mit: Bei der Beantwortung
nimmt die BVG Bezug auf den im August
erschienenen Sicherheitsbericht 2015.
Durch die BVG wurden seit dem Jahr 2011 alle Fahrzeuge
der Bereiche Straßenbahn, U-Bahn und Bus mit
einer 48-stündigen Videoaufzeichnung ausgestattet,
wodurch die Vandalismuskosten von 2008 bis 2015 um
43,30 % gesenkt werden konnten.
Auf insgesamt 45 U-Bahnhöfen werden bis Ende 2016
zusätzliche Videokameras installiert sein. Seit Beginn der
Erweiterung der Videotechnik auf U-Bahnhöfen im Jahre
2011 sind die Vandalismuskosten um 68,85 % gesunken.
Neben den technischen Bemühungen sind auch personelle
Maßnahmen erfolgt, beispielsweise die Einstellung
von 60 zusätzlichen Sicherheitskräften sowie der Einsatz
von 18 Videobeobachtern in der Betriebsleitstelle Sicherheit.
Zudem wurden die technischen Voraussetzungen geschaffen,
um den Einsatz eines Polizeibeamten in der
Betriebsleitstelle Sicherheit an einem vollfunktionsfähigen
Arbeitsplatz zu erlauben.
Zusätzlich wurden auch präventive Themen ausgeweitet,
z. B. die Unterstützung der Berliner Stadtmission, das
Projekt „Schadenswiedergutmachung bei Ersttätern“, die
in 2013 mit der DB AG getroffene Hausrechtsübertragung
auf Schwerpunktbahnhöfen sowie die Unterstützung der
präventiven Kampagnen der Polizei Berlin und der Bundespolizei.
Insgesamt konnte somit seit 2012 die Anzahl der Angriffe
auf Kunden um 12 % und die Anzahl der Angriffe
auf Mitarbeiter um 65,55 % gesenkt werden.“
Antwort zu 7 und 8: Die DB AG teilt hierzu mit:
„Bundesweit investieren DB AG und Bundespolizei bis
2023 mehr als 85 Millionen Euro in den Ausbau der Videotechnik
auf Bahnhöfen. Bereits heute sind in ganz
Deutschland etwa 700 Bahnhöfe mit rund 5.000 Kameras
ausgerüstet. Weitere 27.000 Kameras sind in Zügen des
Regional- und S-Bahnverkehrs installiert. Damit verfügt
bundesweit die Hälfte aller Nahverkehrszüge über Videotechnik,
in Berlin/Brandenburg sind es drei Viertel aller
Regionalzüge.
Die S-Bahn Berlin GmbH setzt ein umfangreiches
Maßnahmenpaket zum Schutz der Betriebsmittel und
Fahrzeuge vor Beschädigungen ein. Hierzu gehören zum
Beispiel die Kratzfolien an den Fahrgastfensterscheiben
zum Schutz vor dem so genannten Scratching, die Lackversiegelung,
damit Graffitis leichter entfernt werden
können, und Kontaktschleifen für Nothilfemittel, wie die
Entnahmeüberwachung für Feuerlöscher. Ergänzt werden
diese technischen Maßnahmen durch ein Bestreifungsund
Bewachungskonzept durch Sicherheitskräfte. Darüber
hinaus arbeitet die S-Bahn Berlin GmbH zur Abwehr und
Verfolgung von Straftaten eng mit der zuständigen Bundespolizei
zusammen.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der S-Bahn
Berlin GmbH sind in das integrierte Sicherheitskonzept
eingebunden.
Bis Ende 2016 ist die Ausstattung von 82 SBahnhöfen
mit Videoanlagen für die Zugabfertigung von
S-Bahnen vorgesehen. Diese sind mit einer Aufzeichnungsfunktion
ausgestattet, um im Auftrag der Bundespolizei
für 48 Stunden aufzuzeichnen. Diese Maßnahme ist
seit Juli mit Ausnahme weniger Stationen umgesetzt.
Außerdem besitzen die für das Teilnetz Ring bestellten
Fahrzeuge im Innenraum eine Videoüberwachung, deren
Bilder aufgezeichnet werden. Diese Spezifikationen sind
Bestandteil der Anforderungen der Aufgabenträger und in
dem zugrunde liegenden Verkehrsvertrag hinterlegt.“
Frage 9: Wie beurteilt der Senat die Maßnahmen von
BVG und S-Bahn, um Gewalt und Vandalismus zu reduzieren
und welche weiterführenden Maßnahmen schlägt
der Senat vor oder ergreift diese selbst?
Antwort zu 9: Der Senat begrüßt das Engagement der
Verkehrsunternehmen, um Gewaltvorfälle und Vandalismusschäden
zu reduzieren. Die verstärkten Investitionen
der BVG in mehr Sicherheit werden seit dem Jahr 2013
durch entsprechend erhöhte Ausgleichszahlungen an das
Unternehmen vom Aufgabenträger finanziell unterstützt.
Neben dem von den DB Infrastrukturunternehmen zu
verantwortenden weiteren Ausbau der Videotechnik an
Bahnhöfen kann bei der S-Bahn Berlin GmbH der Einsatz
von Videotechnik in Fahrzeugen mit der Inbetriebnahme
der Neufahrzeuge auf dem Ring erfolgen, für die die
Länder eine Ausstattung mit Kameras bei der Vergabe
vorgegeben haben.
Berlin, den 29. August 2016
In Vertretung
R. L ü s c h e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Aug. 2016)