Straßenverkehr + zu Fuß mobil: Zustand der Berliner Gehwege, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Auf welche Gesamtlänge belaufen sich die
Berliner Gehwege?
Frage 2: Auf welche Höhe beläuft sich der Anteil der
sanierungbedürftigen Abschnitte insgesamt (Bitte um
Angabe je Bezirk)?
Antwort zu 1 und 2: Die Straßenbaulast liegt gemäß
dem Gesetz über die Zuständigkeiten der Allgemeinen
Berliner Verwaltung (AZG) und dem zugehörigem Zuständigkeitskatalog
bei den Bezirken. Daraus ergibt sich
auch die Zuständigkeit der Bezirke für die durch sie verwalteten
öffentlichen Verkehrsflächen (inkl. Gehwege).
Zu den in ihrer Zuständigkeit liegenden Gehwegen
und deren Zustand haben die Bezirke folgenden Angaben
gemacht:

Bezirksamt Gehweglänge
(je Bezirk)
Anteil sanierungsbedürftiger Abschnitte (je
Bezirk)
01 Bezirksamt (BA) Mitte ca. 695 km 15 %
02 BA Friedrichshain-Kreuzberg rd. 400 km OT Friedrichshain: 25 %
OT Kreuzberg ca. 30-35 %
03 BA Pankow 596,38 km Schätzungsweise 40-50 %
04 BA Charlottenburg-
Wilmersdorf
ca. 404 km Einschätzung nicht möglich
05 BASpandau Keine Statistik vorhanden Keine Statistik vorhanden
06 BA Steglitz-Zehlendorf 1220,68 km ≥ 50 %
07 BA Tempelhof-Schöneberg Kein Angaben möglich rd. 50 %
08 BA Neukölln etwa 344 km ca. 30- 35 %
09 BA Treptow -Köpenick 884,79 km ca. 25 %
10 BA Marzahn-Hellersdorf Statistische Daten liegen
nicht vor.
80 % (Instandsetzung nötig; 10 % davon
Kompletterneuerung notwendig)
11 BA Lichtenberg ca. 630 km ca. 60 %
12 BA Reinickendorf Keine belastbaren Zahlen
vorhanden.
> 50 %

HINWEIS: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umwelt lässt derzeit berlinweite Straßenbefahrungen
durchführen. Dabei werden auch die Seitenräume
mit betrachtet. Nach Datenübernahme aus dieser Straßenbefahrung
in allen Bezirken kann eine – auch bezirksweise
– Auswertung erfolgen. Da die Befahrungen noch laufen,
ist eine Terminierung der Vorstellung der Ergebnisse der
Auswertung noch nicht konkret benennbar.

Frage 3: Welche Prioritäten zur Gehwegsanierung hat
der Senat in Zusammenarbeit mit den Bezirken festgelegt
und mit welchem zeitlichen und finanziellen Aufwand
sollen diese abgearbeitet werden (Bitte um Angaben je
Bezirk)?
Antwort zu 3: Es wird auf Abs. 1 der Antwort zu 1
und 2 verwiesen. Ergänzend hierzu ist auszuführen, dass
die Regularien des Straßeninstandsetzungsprogramms
(Schlagloch-Programm) um den Bereich der Geh- und
Radwege erweitert wurden. Damit sind die Bezirke in die
Lage versetzt worden, eigenständig Prioritäten bzgl. der
Straßen-, Geh- und Radwegesanierung zu setzten.
Zu der für Ihren Zuständigkeitsbereich bestehenden
Priorisierung der Gehwegsanierung und dem zeitlichen
wie auch finanziell dazu notwendigen Aufwand machten
die Bezirke – auf Anfrage – keine konkreten bzw. absoluten
Angaben.
Im Übrigen wird in diesem Zusammenhang auch auf
Abs. 3 der Antwort zu 1 und 2 dieser Schriftlichen Anfrage
sowie die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage
17/17 622 („Barrierefreie Straßen in Berlin?“), Antwort 7
und verwiesen.
Berlin, den 06. Juli 2016
In Vertretung
R. L ü s c h e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juli 2016)