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Die Einhaltung des #Rauchverbots auf #S-Bahnhöfen in Berlin und Brandenburg wird künftig konsequent durchgesetzt. Ab Montag, 4. April, erheben geschulte #Sicherheitskräfte der DB Sicherheit bei Verstößen gegen das Rauchverbot ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro.
Die Deutsche Bahn handelt dabei in Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften zum Nichtraucherschutz. Die zunehmende Zahl von Kundenbeschwerden und ein gesellschaftlich gestiegenes Bewusstsein für nachhaltigen Gesundheitsschutz haben das Unternehmen zu diesem Schritt bewogen.
„Freundliche Aufforderungen scheinen nichts zu bringen“, beschreibt Jörk Pruss, Securitymanager bei der S-Bahn Berlin das Problem: „Die Beförderungsbedingungen im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg sind eindeutig und verbieten das Rauchen in Verkehrsmitteln, auf Bahnsteiganlagen sowie im gesamten Bahnhofsbereich. Das gilt auch für elektronische Zigaretten und ähnliches. Vom Verbot ausgenommen sind nur die gekennzeichneten Raucherbereiche.“
Was sich in Restaurants, Cafés und in den Zügen selbst längst eingespielt hat, soll auch auf S-Bahnhöfen künftig eine Selbstverständlichkeit sein. Ausreden zählen ab 4. April jedenfalls nicht mehr. Das Bußgeld in Höhe von 15 Euro ist künftig direkt vor Ort bar zu bezahlen oder als Einzahlung per Überweisung zu leisten. Das Prozedere entspricht den Abläufen bei der Feststellung von Fahrgästen ohne gültigen Fahrausweis.
Im Rahmen eines Pilotprojekts richtet DB Station&Service und die S-Bahn Berlin auf acht Bahnsteigen gekennzeichnete und mit Aschenbechern ausgestattete Raucherbereiche ein. Diese sind für Südkreuz, Treptower Park, Westkreuz, Frankfurter Allee, Storkower Straße, Tempelhof, Alexanderplatz und Wannsee vorgesehen. Mit einer bereits auf dem S-Bahnsteig in Pankow eingerichteten Fläche haben alle Beteiligten gute Erfahrungen gemacht.