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	Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
	Schriftliche Anfrage wie folgt:
	Die Frage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus
	eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er
	ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu
	lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
	um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung
	erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie
	wird in der Antwort zu 5 wiedergegeben:
	Frage 1: Welche Senatsdienststellen waren in das
	Baugenehmigungsverfahren für einen Hotelneubau an der
	Grunerstr./Ecke Dircksenstr. einbezogen?
	Antwort zu 1: In das Baugenehmigungsverfahren für
	den Hotelneubau war die fachlich für #U-Bahnanlagen
	zuständige technische Aufsichtsbehörde der Senatsverwaltung
	für Stadtentwicklung und Umwelt von dem für
	das Baugenehmigungsverfahren zuständigem Fachbereich
	Bau- und Wohnungsaufsicht des Bezirksamts (BA) Mitte
	einbezogen worden.
	Frage 2: Warum haben die zuständigen Behörden und
	auch der Bauherr den Baugrund und das Vorhaben als
	„unproblematisch“ für den betroffenen #U-Bahntunnel
	eingeschätzt?
	Frage 3: Auf Grundlage welcher Gutachten, Erfahrungswerte
	o.ä. haben die an dem o.g. Baugenehmigungsverfahren
	beteiligten Behörden die Situation des Baugrundes
	und des notwendigen Schutzes des betroffenen
	Tunnels der #U2 eingeschätzt?
	Frage 4: Welche Auflagen hatte der Bauherr für den
	Schutz des U-Bahntunnels einzuhalten und wie ist deren
	Einhaltung bisher dokumentiert bzw. überwacht worden?
	Antwort zu 2, 3 und 4: Die fachlich für UBahnanlagen
	zuständige technische Aufsichtsbehörde der
	Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat
	in ihrer Stellungnahme diverse Nebenbestimmungen,
	Auflagen und Hinweise der für das Baugenehmigungsverfahren
	zuständigen Bauaufsichtsbehörde des BA Mitte
	mitgeteilt, diese wurden Bestandteil der Baugenehmigung.
	Die bauaufsichtliche Prüfung der Standsicherheit des
	Hotelneubaus wurde auf Grund der Bauordnung für Berlin
	(BauO Bln) in Verbindung mit der Bautechnischen
	Prüfungsverordnung (BauPrüfV) im Auftrag des Bauherrn
	von einem Prüfingenieur für Standsicherheit wahrgenommen.
	Der zuständige Prüfingenieur für Standsicherheit hat
	dazu am 26.11. der Bauaufsichtsbehörde Mitte folgendes
	mitgeteilt:
	„…Die Sensibilität des Baugrundes und speziell die
	Setzungsproblematik am Standort habe ich bereits in
	meinen ersten Prüfungsberichten vermerkt und entsprechend
	vor den Pfahlarbeiten eine zusätzliche detaillierte
	räumliche Setzungsberechnung gefordert. Diese wurde
	von“ …einem Ingenieurbüro für Erd- und Grundbau…“
	durchgeführt und dabei für die BVG-Tunnel verträgliche
	Setzungen durch das Hochhaus ausgewiesen.
	Dies ist nun leider nach den Tiefbauarbeiten nicht so
	gekommen. Entsprechend fordere ich – abgestimmt mit
	der BVG – eine gründliche Ursachenuntersuchung, möglicherweise
	sind es örtlich deutlich schlechtere Baugrundverhältnisse
	in dem betroffenen Bereich, möglicherweise
	liegt die Ursache auch in unsachgemäßen Tiefbauarbeiten.
	Weiterhin ist die Pfahltragfähigkeit unter den ggf.
	geänderten Randbedingungen nochmals nachzuweisen.
	Vor der gründlichen Klärung der vorgenannten Sachverhalte
	zu den Ursachen werde ich dem Betonieren der
	Fundamentplatte nicht zustimmen…“
	Frage 5: Welche Vereinbarungen bestehen zwischen
	dem Bauherrn und der BVG zum Schadensausgleich,
	umfassen diese auch den Ersatz von Einnahmeausfällen
	und wirtschaftlichen Nachteilen infolge der erforderlichen
	Geschwindigkeitsreduzierung und welchen Änderungsbedarf
	sieht der Senat vor dem Hintergrund des aktuellen
	Schadensfalls?
	Antwort zu 5: Dazu liegen dem Bezirksamt Mitte keine
	Erkenntnisse vor.
	Die BVG hat dazu mitgeteilt: „Die BVG wird die ihr
	zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel ausschöpfen,
	um den Bauherrn für den entstandenen Schaden haftbar
	zu machen. Auch im Falle einer Betriebseinstellung wird
	sie die vertraglich gesicherten Verfahren gegenüber dem
	Bauherren ausschöpfen."
	Frage 6: Welche Auswirkungen hat der aktuelle Schadensfall
	am U2-Tunnel auf das geplante Hochhaus des
	Investors Hines am Alexanderplatz, das den U5-Tunnel
	tangiert?
	Antwort zu 6: Auch ohne den eingetretenen Havariefall
	im Bereich der U 2 wird an der Klärung der 2013 zur
	Änderung des Bebauungsplans (B-Plans) I-B4a-3 „Turmhochhaus
	HINES“ in der Behördenbeteiligung übermittelten
	Bedenken der BVG zur Tragfähigkeit der bestehenden
	Fundamentplatte mit den darin integrierten beiden UBahntunneln
	der Linie 5 gearbeitet. Ziel ist, dass zwischen
	der BVG und HINES eine Nachbarschaftsvereinbarung
	abgeschlossen wird, bevor der B-Plan festgesetzt
	wird. Ob sich aus dem Havariefall Auswirkungen auf
	diese Vereinbarung ergeben, kann erst nach Auswertung
	der derzeit durchgeführten Gutachten im Havariebereich
	beurteilt werden.
	Frage 7: Welche weiteren aktuellen Bauvorhaben sind
	dem Senat bekannt, die unmittelbare Auswirkungen auf
	U-Bahntunnel bzw. U-Bahnbauten (wie im Bereich des
	Hochbahnhofes Mendelssohn-Bartholdy-Park) in der
	Innenstadt haben bzw. haben werden (bitte einzeln auflisten
	mit Planungsstand und erfolgtem bzw. geplantem oder
	vorgesehenem Baubeginn)?
	Antwort zu 7: Allgemein gilt, dass jede Baumaßnahme,
	gleich welcher Art, ein gewisses Risiko in sich birgt,
	weshalb Gefährdungen beim Bau nie gänzlich ausgeschlossen
	werden können. Maßgeblich ist, Gefahren so
	rechtzeitig zu erkennen, dass eine konkrete Gefahr für den
	Bau selbst wie für Dritte nicht eintreten kann.
	Daher wird durch die jeweils zuständigen Bauaufsichtsbehörden
	einzelfallbezogen im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren
	die fachlich für U-Bahnanlagen
	zuständige Technische Aufsichtsbehörde einbezogen. Das
	Gefährdungspotential wird in Abstimmung mit der BVG
	bewertet und – soweit notwendig – geeignete Vorsorgemaßnahmen
	formuliert. In begründeten Fällen kann dies
	auch eine Ablehnung der Bauanträge zur Folge haben.
	Eine verlässliche Auflistung, welche weiteren aktuellen
	Bauvorhaben unmittelbare Auswirkungen auf UBahntunnel
	bzw. U-Bahnbauten in der Innenstadt haben
	bzw. haben werden, inkl. Planungsstand und erfolgtem
	bzw. geplantem oder vorgesehenem Baubeginn nicht
	möglich.
	Berlin, den 07. Dezember 2015
	In Vertretung
	R. L ü s c h e r
	…………………………..
	Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
	(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Dez. 2015)