Bahnhöfe + S-Bahn: Abbau von Abfertigungspersonal an Bahnhöfen // Störungen im Betriebsablauf bei der S-Bahn Berlin, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB AG) um eine Stellung-nahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nach-folgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Im nächsten Jahr soll es nur noch an 20 soge-nannten #Stammbahnhöfen festes #Aufsichtspersonal geben. Um welche Bahnhöfe handelt es sich und welche Krite-rien kamen bei der Auswahl dieser Bahnhöfe zur Anwen-dung? Antwort zu 1.: Die DB AG teilt hierzu mit: „Es sind 20 reguläre Stammbahnhöfe im -Bahn-Netz definiert:  Birkenstein  Birkenwerder  Blankenburg  Bundesplatz  Charlottenburg (wird 2015 in Betrieb genommen)  Friedrichshagen  Gesundbrunnen (zurzeit noch in Beusselstraße, soll noch 2015 umgesetzt werden)  Gesundbrunnen  Greifswalder Straße  Lichtenberg  Ostbahnhof  Ostkreuz (innerhalb des Bauprojekts geplant)  Potsdamer Platz  Schöneberg (Vorortbahnsteig)  Südkreuz (Ringbahnsteig)  Südkreuz (Vorortbahnsteig)  Treptower Park (2x)  Wannsee  Westkreuz Der 21. Stammbahnhofsarbeitsplatz befindet sich in der Betriebszentrale in Halensee.“ Mit der doppelten Benennung des Kreuzungsbahnhofs Gesundbrunnen dürften die beiden Systeme Ring und Nord-Süd gemeint sein. Frage 2: a) Inwieweit soll es durch den Einsatz von (120) mobilen Mitarbeitern zu einer Verbesserung der Qualität kommen? b) Welche weiteren Vorteile erhofft sich die S-Bahn Berlin von dieser Entscheidung? c) Mit welchen Nachteilen rechnet die S-Bahn Berlin und welche Maßnahmen werden zur #Kompensation der Nachteile ergriffen? d) Wie viele Stellen wurden bisher und werden noch aufgrund dieser Entscheidung abgebaut oder abgewan-delt? Antwort zu 2.: Die DB AG teilt hierzu mit: „Durch den Einsatz der mobilen Aufsichten soll die Qualität in der jetzigen Form gleich bleiben bzw. sichergestellt wer-den. Das bietet einen Vorteil im Vergleich zur jetzigen Situation: Aktuell steht ein Mitarbeiter, der mit dem Ab-fertigen eines Zuges beschäftigt ist, nicht als Ansprech-partner für unsere Fahrgäste zur Verfügung. Die mobilen Aufsichten haben vorrangig die Fahrgastinformation, nur in besonderen Fällen und bei Störungen, sind sie bei der Abfertigung von Zügen behilflich. Auch auf die Pünktlichkeit kann das ZAT-FM Verfah-ren positive Auswirkungen haben, so muss der Triebfahr-zeugführer nicht warten, bis ein Zug am anderen Gleis abgefertigt ist, diese Vorgänge können nun parallel erfol-gen.“ Frage 3: a) Welche Fixkosten und laufenden Kosten entstehen durch die Installation von einer Überwachungs-kamera an einem Bahnhof? b) Wie viele Kameras sollen voraussichtlich installiert werden? c) Wie viele Kameras sind derzeit an den S-Bahnhöfen installiert? Antwort zu 3.: Die DB AG hat zu Frage 3 keine Stel-lungnahme übermittelt. Sie verweist auf Ihre Mitteilung im Rahmen der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/15369. Frage 4: Inwieweit wird das Personal für den Umgang mit Störungen oder Notfällen im Betriebsablauf geschult? Wenn keine Schulung erfolgt, warum nicht? Antwort zu 4.: Die DB AG teilt hierzu mit: „Unser Personal wird zwei Mal im Jahr zu betrieblichen Themen geschult. Themen sind u.a. Meldungen und Handlungsab-läufe in Störungsfällen und Verhalten und Meldungen in Notfällen.“ Frage 5: a) Welcher Ablauf muss von Zugführern und vom Abfertigungspersonal im Falle einer Störung im Betriebs-ablauf (z.B. wegen eines notwendigen Notarz-teinsatzes) eingehalten werden und wie sieht dieser im Detail aus? b) Inwieweit kann sich das Fehlen von Abfertigungs-personal auf diesen Ablauf auswirken? Antwort zu 5.: Die DB AG teilt hierzu mit: „Bei Stö-rungen der Infrastruktur leitet der Fahrdienstleiter alle notwendigen Schritte ein. Treten Störungen an den Fahr-zeugen auf, ist der Triebfahrzeugführer verantwortlich. Zur Prozessunterstützung stehen innerbetriebliche Richt-linien, Handbücher und Weisungen zur Verfügung. Das Fehlen von Aufsichtspersonalen hat kaum Aus-wirkungen bei Störungsabläufen. Bei Fahrzeugstörungen handelt immer der Triebfahr-zeugführer in Abstimmung mit der Transportleitung. Bei Störungen der Leit- und Stellwerkstechnik sind die Maß-nahmen in erster Linie zwischen Fahrdienstleiter und Betriebszentrale abzustimmen. Nur bei Ausfall der Abfer-tigungstechnik ZAT-FM können durch Einsatz einer mobilen Aufsicht die Folgen minimiert werden. Bei stati-onsseitigen Störungen (die selten zu Zugbeeinträchtigun-gen führen) entscheidet das vorgegebene Servicelevel über die Entstörung.“ Frage 6: a) Inwieweit müssen die Fahrgäste in den be-troffenen Zügen über die Störung informiert werden? b) Welche inhaltlichen und zeitlichen Richtlinien zur zeitnahen Information der Fahrgäste gibt es? c) Wie schnell sollen die Passagiere informiert wer-den? d) Inwieweit werden die auf den Bahnhöfen warten-den Passagiere informiert? Antwort zu 6.: Die DB AG teilt hierzu mit: „Die be-troffenen Fahrgäste sollen unverzüglich nach Bekannt-werden eines Störfalls informiert werden. Auch die auf betroffenen Bahnhöfen wartenden Fahrgäste sollen un-verzüglich über Grund und Umfang informiert werden, sobald diese Information die betreffenden Mitarbeiter erreicht hat. Bei der Entscheidung, welche Ansage das Aufsichts-personal zuerst durchführt, müssen folgende Prioritäten eingehalten werden:  Priorität 1 – Alarmansagen (Ansagen zur unmittel-baren Gefahrenabwehr),  Priorität 2 – Warnansagen (Ansagen zur Warnung der Fahrgäste auf dem Bahnsteig vor Gefahren aus dem Bahnbetrieb),  Priorität 3 – Fahrgastinformationen,  Priorität 4 – alle übrigen Ansagen. Die Priorität 1 ist die höchste Priorität.“ Frage 7: Warum kam es am 09.12.2014 ab 11:50 Uhr am S-Bahnhof Friedenau auch nach über 10 Minuten nicht zu einer Information der Fahrgäste der S1 Richtung Wannsee? Antwort zu 7.: Die DB AG hat zu Frage 7 keine Stel-lungnahme übermittelt und mitgeteilt, dass der Sachver-halt zu Frage 7 nicht mehr aufgeklärt werden kann. Frage 8: a) Wie viele und welche Einsatzkräfte hält die S-Bahn für Störungen und Notfälle bereit? b) Wie schnell sind diese im Regelfall vor Ort? c) So Reserveeinheiten bereitgehalten werden, an wel-chen Punkten sind diese im Netz stationiert? d) Wenn keine Reserveeinheiten bereitgehalten wer-den, warum nicht? Antwort zu 8.: Die DB AG teilt hierzu mit: „Bei Stö-rungen und Notfällen stehen aktuell unsere örtlichen Auf-sichten zur Verfügung, zukünftig übernehmen die mobi-len Aufsichten diesen Part. Zusätzlich kommen Betriebs- und Verkehrsaufsichten sowie Notfallmanager zum Ein-satz. Beide sollen so schnell wie möglich am Einsatzort sein. Darüber hinaus werden bei Störungen und Notfällen die im gesamten Netz verfügbaren Sicherheitskräfte ein-gesetzt. Grundsätzlich sind alle Einsatzkräfte nicht an festen Standorten stationiert sondern im gesamten S-Bahnnetz im Regeleinsatz und werden bei Bedarf gezielt alarmiert und gesteuert.“ Berlin, den 19. März 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mrz. 2015)