Straßenverkehr: Maßnahmenpakte gegen Lärm- und Luftbelastung durch Schwerlastverkehr in Berlin, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung: „Im Land Berlin werden für das #Hauptstraßennetz seit Jahren entsprechende flächende-ckende Erhebungen zum #Kfz-Verkehr durchgeführt und alle 5 Jahre flächendeckend ausgewiesen. Lkw-Anteile (über 3,5 t zul. Gesamtgewicht) werden dabei separat erfasst. Demnach ist das #Lkw-Gesamtverkehrsaufkom-men in Berlin seit seinem Höhepunkt im Jahr 2001 bis 2009 kontinuierlich um fast 15 % zurückgegangen. Die Verkehrserhebungen machen auch deutlich, dass es be-stimmte stadttypische Verkehrszusammensetzungen gibt. So liegen die #Lkw-Anteile auf #Stadtstraßen in der Innen-stadt üblicherweise bei 3-4 %. Hierbei handelt es sich um den für die Versorgung der Stadt notwendigen Wirt-schaftsverkehr, der auch seit Jahren relativ stabil ist. Hö-here Lkw-Anteile finden sich auf Straßen bestimmter Funktion, bspw. auf Bundesfernstraßen (6-9%, Ausnahme BAB A 10 mit etwa 21 %) oder in der äußeren Stadt auf Anbindungen von Gewerbestandorten, Industriegebieten oder Entsorgungsbetrieben (Freiheit in Spandau mit 12 %, Marienfelder Allee mit 12,5%). Trotz des attestierten Rückgangs besteht weiterhin Handlungsbedarf zur Senkung der Lärm- und Schadstof-femissionen, um Belastungen in der Stadt weiter zu redu-zieren. Auch die Sicherheit im Verkehr ist ein Kernthe-ma.“ Frage 1: Welche Maßnahmen sind im Rahmen des Lärmminderungs-, Luftreinhalte- sowie Stadtentwick-lungsplan Verkehr zur Verringerung der Lärm- und Luft-belastung durch Schwerlastverkehr in Wohngebieten der Innenstadt vorgesehen? Antwort zu 1: Die Teilstrategie „Stadt-, Umwelt- und Lebensqualität“ im Stadtentwicklungsplan Verkehr ist ein wesentlicher Ansatzpunkt für das Thema. Darüber hinaus sind Ansätze in der Teilstrategie „Unterstützung des Wirt-schaftsverkehrs“ enthalten. Dabei sind, zusätzlich zum Lärmaktionsplan 2008 sowie zum Luftreinhalte- und Aktionsplan 2005–2010 und der Fortschreibung beider Pläne, unter anderem folgende Maßnahmen gelistet:  Maßnahmen zur Erneuerung und Nachrüstung von Fahrzeugflotten, kontinuierliche Überprüfung der Instrumente, die der Flottenerneuerung und Be-standsnachrüstung dienen (z.B. Umweltzone) und ggf. Nachsteuerung; Umweltallianzen zur Verbes-serung der technischen Standards bei Betrieben mit großen Flotten, Anpassung der Landesbeschaf-fungsrichtlinie für die Neubeschaffung von Fahr-zeugen des Landes Berlin, Erprobung schad-stoffärmerer Antriebstechnologien unter Berück-sichtigung der Elektromobilität,  Weiterentwicklung des intermodalen Verkehrsin-formationssystems zu einem zielorientierten Ver-kehrsmanagement, bspw. in Zusammenhang mit dem Umbau der Invalidenstraße,  Landespolitische Initiative: Unterstützung von Länderaktivitäten zur besseren finanziellen Absi-cherung von Maßnahmen zum Lärmschutz an Schienenwegen und Straßen,  Erneuerungsmaßnahmen im Bestand der Verkehrs-infrastruktur, u. a. Abbau des Instandhaltungs-rückstands bei den Straßen (Fahrbahnsanierung zur Lärmminderung),  Fortschreibung des Integrierten Wirtschaftsver-kehrskonzepts. Mit dem Lärmaktionsplan Berlin 2008 wurde die durch den Schwerlastverkehr im Hauptverkehrsstraßen-netz verursachte Lärmbelastungssituation analysiert. Maßnahmeempfehlungen in Form nächtlicher Durchfahr-verbote konnten aber nur für zwei Streckenabschnitte identifiziert werden. Es handelt sich hierbei um die Wei-ßenburger Straße im Bezirk Spandau sowie die Hertastra-ße im Bezirk Neukölln. Eine konkrete Anordnung ist aber allein auf Grundlage des Straßenverkehrsrechtes nach einer detaillierten Prüfung und Abwägung auf Basis aktu-eller Verkehrsdaten möglich. Die entsprechenden Prüf-vorgänge sind bisher noch nicht abgeschlossen. Grund-sätzlich hat die Analyse der Belastungssituation gezeigt, dass nur geringe Möglichkeiten zur Lärmminderung durch Verkehrslenkung von Schwerlastverkehren, bzw. Durchfahrverboten (ggf. temporär) bestehen, da in der Regel geeignete Umfahrungsstrecken fehlen. Frage 2: Welche Maßnahmen wurden in diesem Zu-sammenhang bereits umgesetzt? Antwort zu 2: Zum Umsetzungstand des Stadtent-wicklungsplan Verkehr (StEP Verkehr) verweise ich auf den Fortschrittsbericht zum StEP Verkehr, Stand Novem-ber 2013, Senatsbeschluss aus 09/2014. Ein Auszug aus den Aktivitäten der letzten drei Jahre:  Die Auseinandersetzung mit den Themen unter dem Stichwort „landespolitische Initiativen“ laufen vor dem Hintergrund der jeweiligen Befassungen in der Verkehrsministerkonferenz, dem Bundesrat o.ä.  Das Thema Abbau des Instandhaltungsrückstands wurde mit den zusätzlichen Mitteln („Schlagloch-programm“) angegangen und verstetigt.  Der Baubeginn zum 16. Bauabschnitt der A 100 ist erfolgt.  Es laufen verschiedene Arbeiten, die Eingang fin-den in die Fortschreibung des Integrierten Wirt-schaftsverkehrskonzepts. Hierzu zählen unter an-derem die Machbarkeitsstudie zur Erfassung des Lkw-Durchgangsverkehrs auf der Stadtautobahn oder die Auseinandersetzung mit der Frage der Rechtsabbiegerunfälle von Lkw über den Online-dialog Abbiegen, der 2013 durchgeführt wurde.  Berlin hat sich bei der Schaufensterbewerbung zur Elektromobilität beteiligt und wurde ausgewählt.  Der Einsatz von Elektrobussen wird für eine Pilot-route vorbereitet.  Derzeit wird durch die Behala in Berlin beispiels-weise der erste schwere E-Lkw getestet (bis 44t Gesamtgewicht). Darüber hinaus kommen vor al-lem im Lieferverkehr vermehrt elektrisch betriebe-ne Fahrzeuge zum Einsatz. Mit Blick auf die im Luftreinhalteplan 2011-17 ver-zeichneten zusätzlichen Maßnahmen insbesondere zur technischen Verbesserung der Flotte an schweren Fahr-zeugen sind folgende Aktivitäten zu nennen:  Die Ausnahme vom Fahrverbot in der Umweltzo-ne für nicht mit einem Rußfilter nachrüstbaren Diesel-Fahrzeuge mit gelber Plakette läuft zum Jahresende aus, so dass Betreibende von solchen Lkw ihr Fahrzeug durch ein emissionsarmes Kfz der Abgasnorm Euro VI ersetzen müssen. Die Möglichkeit einer Einzelausnahme wurde auf nicht nachrüstbare Spezialfahrzeuge mit aufwändigen Ein- oder Aufbauten, Zugmaschinen für Schaustel-lende und Schwerlasttransporter beschränkt.  Abgaskriterien für Beschaffung von Kfz, also auch von Lkw durch die öffentliche Hand wurde in der novellierten Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt zusammengefasst und dem techni-schen Fortschritt angepasst. Demnach dürften nur noch Fahrzeuge angeschafft werden, die die um-weltfreundliche Euro VI Norm erfüllen und vorge-gebene Lärmemissionswerte einhalten. Ähnliche Vorgaben wird es in der zukünftig nochmals no-vellierten Fassung für die straßenzugelassenen Baumaschinen geben.  Berlin hat sich über den Bundesrat und die Um-weltministerkonferenz für stärkere wirtschaftliche Anreize für moderne umweltfreundliche Antriebs-konzepte (Erdgas, Euro VI) u.a. auch für Nutzfahr-zeuge, eingesetzt. Frage 3: Für wann ist die Umsetzung der noch ausste-henden Maßnahmen geplant? Antwort zu 3: Die Maßnahmen des StEP Verkehr werden zunächst vorrangig gemäß der Priorisierung aus dem Mobilitätsprogramm 2016 (s. Senatsbeschluss zum StEP Verkehr aus 03/2011) bearbeitet. Darüber hinaus werden die weiteren Maßnahmen aus dem StEP Verkehr je nach aktuellen Erkenntnissen zu Handlungsnotwendig-keiten gesichtet und bearbeitet. Der StEP Verkehr hat den Zielhorizont 2025. Die als Maßnahme des Luftreinhalteplans vorgesehene Nachrüstung von Lkw mit Stickoxidkatalysatoren hat sich als technisch komplexer herausgestellt als ursprünglich eingeschätzt. Aus der Erfahrung mit Stadtbussen der BVG, wo ein großes Nachrüstprogramm läuft, erwächst die Notwendigkeit der speziellen Anpassung dieser Sys-teme an den Einsatzbereich der nachzurüstenden Fahr-zeuge, um die Funktionsfähigkeit gerade im Stadtverkehr sicherzustellen. Im Gegensatz zu Stadtbussen ist dies bei Lkw in der Praxis sehr viel schwieriger umzusetzen, so dass die Promotion der Nachrüstung von Lkw mit Entsti-ckungssystemen nicht weiter verfolgt wird. Frage 4: Wann ist mit dem Abschluss einer Evaluie-rung der Umsetzung des Lärmminderungs-, Luftreinhalte- sowie Stadtentwicklungsplan Verkehr zur Verringerung der Lärm- und Luft-belastung zu rechnen? Antwort zu 4: Für den StEP Verkehr ist mit dem Fort-schrittsbericht ein erstes Monitoring erfolgt. Eine Evalua-tion von Wirkungen verkehrspolitischer Strategien kann erst mit Vorliegen entsprechender Daten aus Haushaltsbe-fragungen und flächendeckenden Verkehrszählungen im Straßenverkehr (etwa IV/2015) erfolgen. Mit der Fortschreibung des Lärmaktionsplans, die derzeit im Mitzeichnungsverfahren ist, wird über den Stand der Maßnahmenumsetzung sowie über die durchge-führten Evaluierungsmaßnahmen berichtet. Der derzeitige Luftreinhalteplan wird im Rahmen der für 2017/18 geplanten Fortschreibung einer Evaluation unterzogen. Berlin, den 31. Oktober 2014 In Vertretung R. L ü s c h e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Nov. 2014)