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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der Stand der Planungen bezüglich der #Verlängerung der S-Bahnlinie #S5 von #Spandau bis nach #Falkensee, wie sie im Einigungsvertrag vorgesehen und mehrfach von Bahn und S-Bahn begrüßt wurde? Frage 11: Was besagt die aktuelle Planung der Senats-verwaltung zur Finanzierung des Projektes, der Varianten zum Bahnhof Falkensee oder zum #Falkenhagener Feld bzw. einzelner Teilstrecken? Antwort zu 1 und 11: Die Fragen 1 und 11 werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwor-tet: Das Land Brandenburg hat die Planung einer S-Bahn nach Falkensee aufgegeben. Sie ist im Landesnahver-kehrsplan Brandenburg 2013–2017 nicht enthalten. Das Land Berlin hat daraufhin die Planung entsprechend auf das Stadtgebiet begrenzt und führt derzeit eine Aktualisie-rung der Nutzen-Kosten-Untersuchung aus dem Jahr 2008 durch. Der Bund hat zugesagt, das Vorhaben nach Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen (u.a. Nachweis der Wirtschaftlichkeit, zeitnahe Realisierung) aus dem GVFG1-Bundesprogramm zu finanzieren. Der Bund wür-de Mittel in Höhe von 60 % der zuwendungsfähigen Kos-ten bewilligen. 40% der zuwendungsfähigen Kosten und die nicht zuwendungsfähigen Kosten müssten vom Land Berlin als Komplementärfinanzierung bereitgestellt wer-den. Frage 2: Gibt es einen Zeitplan, und wenn ja, wie sieht dieser aus? Für welchen Zeitraum ist das Planfeststel-lungsverfahren geplant? 1 GVFG = Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Antwort zu 2: Sobald ein politischer Beschluss für die Realisierung einer S-Bahnverlängerung vorliegt, sind die weiteren Planungsschritte zeitnah einzuleiten. Für eine Finanzierung im Rahmen des GVFG-Bundesprogrammes wäre eine Inbetriebnahme in 2019 vorgesehen. Die Ein-reichung der Planfeststellungsunterlagen ist in 2015 ge-plant. Für die Durchführung des Planfeststellungsverfah-rens wird mit einer Dauer von ca. zwei Jahren gerechnet. Frage 3: Mit welchem Ergebnis werden in der Kosten-Nutzen-Analyse des Gutachtens von 2008 die Varianten zum Bahnhof Falkensee bzw. zum Falkenhagener Feld beurteilt? Antwort zu 3: Die Untersuchung einer S-Bahn nach Falkensee in 2008 ergab Nutzen-Kosten-Faktoren in Höhe von 1,27 (Regionalverkehr aus Nauen endet in Falkensee, Fahrgäste in die Berliner Innenstadt steigen in die S-Bahn um) bis 1,31 (Regionalverkehr von Nauen ist durchge-bunden bis Berlin Charlottenburg). Die erste Variante wurde auf Grund negativer verkehrlicher Wirkungen vom Bund für eine Realisierung abgelehnt. Die Variante einer Verlängerung zum Falkenhagener Feld wurde in der Untersuchung 2008 nicht berücksich-tigt. Frage 4: Wird in der bisherigen Planung auch die Va-riante zum Falkenhagener Feld in Betracht gezogen und geprüft? Antwort zu 4: Ja. Im Rahmen der Überprüfung der Untersuchung aus dem Jahr 2008 wird die Variante zum Falkenhagener Feld einbezogen und geprüft. Frage 5: Welche Ergebnisse erbrachte die Kosten-Nutzen-Analyse des Gutachtens für die Verlängerung der S5 entlang der RB10 und RB14 jeweils für die einzelnen Bahnhöfe Nauener Straße, Klosterbuschweg und Finken-kruger Weg bzw. Hackbuschstraße sowie Albrechtshof? Wie ist die Bewertung der Verlängerung für die S-Bahnhöfe Seegefeld und Bahnhof Falkensee? Antwort zu 5: Die einzelnen Bahnhöfe wurden nicht separat bewertet. Die Ergebnisse sind in der Gesamtbe-wertung der Maßnahme enthalten. Frage 6: Wo sind das Gutachten bzw. die Ergebnisse veröffentlicht? Antwort zu 6: Die Ergebnisse der „Standardisierten Bewertung der S-Bahn nach Falkensee“ wurden vom Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (www.mil.brandenburg.de) veröf-fentlicht. Frage 7: Wurde die Entlastung des momentan durch MIV und Busverkehr stark belasteten Zentrums Spandau in die Bewertungen mit einbezogen bzw. eine nötige Verlagerung des Busverkehrs als Zubringer zur S-Bahn berücksichtigt? Antwort zu 7: Ja. Für Untersuchungen zum verkehrli-chen Nutzen und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen wer-den die Betriebskonzepte sowohl für die neue Strecke als auch die anderen Verkehrsmittel, hier beispielsweise den Bus, mit dem Ziel einer optimierten Erschließung, der Verlagerungen vom Motorisierten Individualverkehr (MIV) zum Öffentlichen Verkehr (ÖV) und zur Steige-rung der Nachfrage im ÖV angepasst. Frage 8: Wie viele und welche Bauabschnitte sind ge-plant und warum? Antwort zu 8: Die Zahl der Bauabschnitte ist noch nicht festgelegt. Frage 9: Welche Teilstrecken müssen einspurig ausge-führt werden und warum? Antwort zu 9: Für einen leistungsfähigen, ungestörten und möglichst flexiblen S-Bahn-Betrieb wird in der Regel ein zweigleisiger Streckenausbau vorgesehen. Aufgrund der vorhandenen Zwangspunkte zwischen den Bahnhöfen Spandau und Nauener Straße kann dort voraussichtlich nur ein Gleis für die S-Bahn errichtet werden. Die genaue Lage eingleisiger Teilstrecken wird erst mit der weiteren Planungsvertiefung festgelegt. Frage 10: Wie begegnet der Senat der vielfach geäu-ßerten Befürchtung, dass die Taktdichte der Regionalbahn bei Engpässen wegen des priorisierten Fernverkehrs ver-ringert werden könnte? Antwort zu 10: Das Land Berlin nutzt zusammen mit dem Land Brandenburg alle gegebenen Möglichkeiten, die sich aus den Rahmenbedingungen der einschlägigen Gesetze und Verordnungen ergeben, damit die bestellten Verkehrsleistungen der Regionalverkehrszüge auch reali-siert werden können. Die DB Netz hatte beispielsweise in der Folge der vorgeschriebenen Untersuchung für den Plan zur Erhö-hung der Kapazität des überlasteten Schienenverkehrs-knotens Spandau Auflagen mit Einschränkungen bei den Verkehrsleistungen der Regionalverkehrszüge vorgese-hen. Das Land Berlin konnte sich im Rahmen des Verfah-rens erfolgreich dagegen wehren, dass diese Einschrän-kungen von der DB Netz umgesetzt werden. Berlin, den 29. April 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Mai 2014)