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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist die aktuelle #Zeitplanung bezüglich der Inbetriebnahme der einzelnen Teilabschnitte der #UBahnlinie #U5 und wann ist die Inbetriebnahme der gesamten Linie geplant? Sind die Bauarbeiten im Zeitplan oder gibt es Verzug? Wenn es Verzug gibt, wie hoch sind die zusätzlich Kosten, die dadurch verursacht werden? Antwort zu 1.: Nach der bisherigen und weiterhin aktuellen Planung wird der Lückenschluss der U 5 zwischen #U-Bahnhof Brandenburger Tor und U-Bahnhof Alexanderplatz im Dezember 2019 in Betrieb genommen. Teileröffnungen des rd. 2 km langen Lückenschlusses sind nicht vorgesehen. Im Herbst 2013 traten bei der Baugrube Museumsinsel (Ost) technische Schwierigkeiten auf, die eine Verzögerung der Bauarbeiten von rd. sieben bis acht Monaten zur Folge hatten, die aber nach Angaben der BVG im Gesamtbauablauf noch aufgeholt werden kann. Zu daraus evtl. resultierenden Mehrkosten liegen bislang keine Ergänzungsunterlagen zu den Bauplanungsunterlagen (BPU) vor. Nach den gegenwärtig vorliegenden Erkenntnissen geht daher der Senat weiterhin von der Einhaltung des Kostenrahmens von rd. 433 Mio. € aus. Frage 2: Ist es richtig, dass Baustopps nach Beschwerden von AnwohnerInnen verhängt worden sind? Stimmt es, dass eine der Beschwerden von Herrn P. S. erhoben wurde? Wie wurde mit dieser Beschwerde umgegangen? Ist es deshalb zu Bauverzögerungen gekommen, die nicht wieder aufgeholt werden konnten? Antwort zu 2.: Es wurde kein Baustopp aufgrund von Lärmbeschwerden der Anwohnenden veranlasst. Damit erübrigt sich die Beantwortung der anderen Fragen. Berlin, den 16.04.2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Apr. 2014)