Tarife + VBB: Fortführung Mobilitätsticket Brandenburg /Anpassung Berlin-Ticket S

http://www.lok-report.de/ Der Aufsichtsrat des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) hat beschlossen, das Mobilitätsticket Brandenburg auch im Jahr 2013 fortzuführen. Pro Jahr stellt das Land Brandenburg zur Finanzierung des Mobilitätstickets 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Der Preis für das Mobilitätsticket Brandenburg beträgt grundsätzlich 50 Prozent des Preises für das reguläre Monatsticket der entsprechenden Tarifstufe. Bei Preisänderungen der regulären Monatskarte wird das Mobilitätsticket Brandenburg entsprechend angepasst. Seit 1. September 2008 sichert das Mobilitätsticket Menschen in Brandenburg mit geringem Einkommen die Teilnahme am öffentlichen Leben sowohl im Beruf als auch in der Freizeit. Anspruchsberechtigte für das Mobilitätsticket können bei den Leistungsstellen (Sozialämter, Jobcenter, Agentur für Arbeit und ARGE) die Kundenkarten erhalten und bei den Verkehrsunternehmen im VBB die Wertmarken kaufen. Weiter beschloss der VBB-Aufsichtsrat das Tarifangebot „Berlin-Ticket S“ vom 1. Januar 2013 an zu den bereits geltenden Konditionen und dem neuen Preis in Höhe von 36,00 Euro fortzuführen. Damit steigt der Preis des Berlin-Ticket S erstmalig nach mehr als sieben Jahren und kostet weiterhin weniger als die Hälfte einer VBB-Umweltkarte Berlin AB (77 Euro). Das Ticket für den Geltungsbereich Berlin AB kostet seit dem 1. August 2005 33,50 Euro und wurde seitdem nicht weiter angepasst. Das Berlin-Ticket S ist eine persönliche Zeitkarte und besteht aus einer VBB-Kundenkarte bzw. dem „berlinpass“ mit Lichtbild und Gültigkeitsbefristung sowie dazugehörigem Wertabschnitt. Die Prüfung der Berechtigung sowie die Ausstellung des „berlinpass“ für das Berlin-Ticket S erfolgt unter anderem durch die Berliner Bürgerämter. Das Brandenburger Mobilitätsticket und das Berlin-Ticket S gelten für Empfänger von Arbeitslosengeld II, von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie für Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften (Pressemeldung VBB, 21.09.12).

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