U-Bahn: BVG leitet gerichtliches Beweisverfahren ein

http://www.lok-report.de/ Die BVG hat beim Landgericht Berlin die Bestellung eines Sachverständigen beantragt, um die Ursachen und Folgen des am 30.03.2012 auf der Baustelle Leipziger Platz festgestellten sogenannten Grundbruches verbindlich klären zu lassen. Festgestellt werden soll insbesondere, ob die Schäden durch mangelhafte Planungen und Bauarbeiten der durch den Investor, die HGHI Leipziger Platz GmbH, beauftragten Unternehmen entstanden sind. Hier geht es vor allem um undichte Schlitzwände, die das Tunnelbauwerk der BVG von den übrigen Baugrubenbereichen abschotten sollten. Die Folgen des Schadensfalles sind erheblich: Zunächst mussten diverse Sicherungsmaßnahmen getroffen werden, um ein unkontrolliertes Austreten von Boden und Grundwasser zu verhindern. Ferner musste der U-Bahnbetrieb in beiden Tunnelröhren ab dem 30.03.2012 eingestellt werden und ruht seither; eine Wiederaufnahme des U-Bahnbetriebes wird von der für die Überwachung zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erst dann gestattet, wenn die Ursachen des Schadensfalles ermittelt und detaillierte Nachweise zur Stand- und Betriebssicherheit des Tunnels beigebracht worden sind. Inwieweit das Tunnelbauwerk durch den Grundbruch geschädigt und durch unterirdische Hohlräume destabilisiert wurde, konnte bisher nicht abschließend analysiert werden. Entgegen den ausdrücklichen Anordnungen der BVG führte der Investor zu dem zuletzt Ankerarbeiten im Bereich des U-Bahntunnels weiter, um Projektverzögerungen und Mehrkosten in Grenzen zu halten. Eine Erstattung sämtlicher Kosten und Schäden, die aus dem Grundbruch und der Betriebseinstellung resultieren, wurde trotz entsprechender Aufforderung der BVG nicht zugesagt. Zur Wahrung ihrer Rechte sah sich die BVG in dieser Situation gehalten, ein gerichtliches Beweisverfahren beim Landgericht Berlin einzuleiten. Vergleichbare Verfahren hat es bei komplexen Bauschäden mehrfach gegeben. In Berlin wurde ein Beweisverfahren beispielsweise durchgeführt, als es bei Bauarbeiten für den Tiergartentunnel zu einem unterirdischen Wassereinbruch kam. In Köln läuft ein Beweisverfahren gegenwärtig, um Ursachen und Folgen des Einsturzes des Stadtarchives aufgrund von U-Bahnbauarbeiten festzustellen. Die BVG hat dem Landgericht Berlin vorgeschlagen, als Gutachter in der Angelegenheit Leipziger Platz Herrn Prof. Dr.-Ing. Kempfert, Hamburg/Würzburg, zu bestellen. Herr Prof. Dr.-Ing. Kempfert ist ein ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Geotechnik und als Gerichtsgutachter in der parallel laufenden Angelegenheit Kölner Stadtarchiv bereits umfangreich mit vergleichbaren Fragestellungen befasst. Die abschließende Entscheidung über die Beauftragung des Gutachters obliegt allerdings dem Landgericht Berlin. Wie sich die Einleitung des gerichtlichen Beweisverfahrens auf die Wiederaufnahme des U-Bahnbetriebes am Leipziger Platz auswirkt, hängt von den weiteren Entwicklungen auf der Baustelle ab. Sollte die Klärung der Ursachen des Schadensfalles auf außergerichtlichem Wege zwischen der BVG, dem Investor und den beteiligten Unternehmen gelingen und sollten die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geforderten Nachweise zur Stand- und Betriebssicherheit des Tunnelbauwerkes auf anderem Wege zu beschaffen sein, wird zu prüfen sein, ob und inwieweit es eines formellen Gerichtsgutachtens noch bedarf (Pressemeldung BVG, 23.04.12).

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