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Brandenburgs Verkehrsminister Jörg Vogelsänger sowie
Verbraucherschutzministerin Anita Tack haben sich für eine
Schlichtungsstelle für Reisende ausgesprochen, die alle Verkehrsträger
umfasst. Die Minister reagieren damit auf die Ankündigung der Airlines, nun
auch eine Schlichtungsstelle für Fluggäste einzurichten. Kritisch sehen
beide Brandenburger Minister, dass nach dem Eckpunktepapier der
Fluggesellschaften Verbraucherinnen und Verbraucher bei Anrufung der
Schlichtungsstelle mit zehn Euro zur Kasse gebeten werden sollen.
Vogelsänger, zurzeit auch Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz: „Auch
wenn die Airlines nun bereit sind, sich auf eine Schlichtungsstelle für
Flugreisende einzulassen, ist hier eine Sonderlösung gefunden worden.“ Die
Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP), die
verkehrsträgerübergreifend tätig ist, wird ausgegrenzt. Die SÖP hat sich im
Bereich des Bahnverkehrs bewährt – Fernverkehr und Nahverkehr werden
gemeinsam geschlichtet.
Tack: „Bei den Ansprüchen aus Fluggastrechten geht es nicht immer um viel
Geld, sondern manchmal auch um das Recht, während der stundenlangen
Warterei Erfrischungen zu bekommen oder über die erhebliche Verspätung, zum
Beispiel durch Nutzung eines E-Mail-Terminals, informieren zu können.“
Zudem könnten Verbraucher oft nicht selber einschätzen, ob die Verspätungen
in die Verantwortung der Fluggesellschaft fallen oder durch
außergewöhnliche Umstände verursacht sind. „Die Anrufung der
Schlichtungsstelle sollte daher für Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso
wie bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr
kostenlos sein.“
„Bedauerlich ist“, so die Minister weiter, „dass der gute Ansatz einer
verkehrsträger-übergreifenden Schlichtung hier verworfen werden soll. Der
Luftverkehr ist heute weitgehend mit anderen Verkehrsträgern verbunden. Die
isolierte Betrachtung des Flugverkehrs erschwert es Reisenden ohne Not,
ihre Rechte geltend zu machen.“
Hintergrund: Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL)
und das Bundesjustizministerium haben sich in einem Eckpunktepapier zur
Gründung einer Schlichtungsstelle verständigt. Ansprüche bei
Nichtbeförderung wegen Annullierung, Überbuchung, Verspätungen und
Gepäckbeschädigungen sollen im Luftverkehrsgesetz verankert werden
(Pressemeldung Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, 30.12.11).