Straßenbahn + Straßenverkehr + Bahnhöfe: OVG bestätigt Planfeststellungsbeschluss Nordbahnhof – Hauptbahnhof

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Das Oberverwaltungsgericht Berlin – Brandenburg (OVG) hat mit Beschluss vom
25.11.2011 den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des
Verwaltungsgerichts Berlin (VG) vom 22.10.2010 abgelehnt.
Das Verwaltungsgerichtsurteil, das die planfestgestellte Variante bestätigt
hatte, ist damit rechtskräftig. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wurde
vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), Landesverband
Berlin e.V. und einem privaten Anlieger der Invalidenstraße gestellt. Das
OVG hat das Urteil des Verwaltungsgerichts in allen angegriffenen Punkten
bestätigt.
Der Senator für Stadtentwicklung und Umwelt, Michael Müller, sagte: „Die
Baumaßnahme schreitet gut voran. Jetzt sind auch die letzen Hürden
beseitigt. Damit ist die zukünftig noch bessere Anbindung des Hauptbahnhofs
als Verkehrsknotenpunkt sichergestellt.“
Der Umbau der Invalidenstraße, der im Frühjahr 2011 begonnen wurde, kann
ohne Änderung der Planung weitergeführt werden. Das Vorhaben umfasst den
Ausbau der Invalidenstraße mit 4 Fahrstreifen für Kraftfahrzeuge zwischen
Caroline-Michaelis-Straße und Friedrich-List-Ufer sowie die Herstellung
einer Straßenbahnverbindung vom Nordbahnhof zum Hauptbahnhof.
Die Straßenbahn wird teilweise in den beiden innen liegenden Kfz-Spuren
geführt. Für den Fahrrad- und Fußgängerverkehr sind separate Radstreifen
bzw. Gehwege vorgesehen. Die Umbau der Invalidenstraße wird voraussichtlich
Ende des Jahres 2015 abgeschlossen sein. Schon ab 2013 wird die
Tramverbindung den Verkehr aufnehmen (Pressemeldung Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umwelt, 05.12.11).

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