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0019/index.html
Die Schlampereien bei der Berliner S-Bahn werden für Tobias Heinemann und andere ehemalige Geschäftsführer des Unternehmens keine strafrechtlichen Folgen haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat ihr Ermittlungsverfahren eingestellt. Das geht aus dem Bescheid hervor, den die Justizbehörde dem Rechtsanwalt Peter Kremer jetzt zugesandt hat. Kremer hatte die Ex-Chefs wegen einer Gefährdung des Bahnverkehrs angezeigt, nachdem 2009 bekannt geworden war, dass die Züge nicht richtig gewartet werden. Zwar hätten die Ermittlungen bestätigt, dass es bei der S-Bahn zu „erheblichen Fehlleistungen und Unzulänglichkeiten“ gekommen sei, stellte die Staatsanwaltschaft jetzt fest. Doch die „Managementfehler“ seien nicht strafrechtlich relevant. Denn es könne nicht mit der nötigen Sicherheit festgestellt werden, dass die ehemaligen Chefs auch den Tatbestand eines …